02.05.2007 - 10 1. Teiländerung Nr. 68 - Herbeck - zum Flächen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 02.05.2007
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatterin Frau Roth.
Unter Beteiligung von Herrn Hüsecken, Frau Roth, Herrn
Dr. Braun, Herrn Thiel und Herrn Meilwes wird vor dem
Hintergrund, dass im “Hammacher” eine Ackerfläche bereits vor
mehreren Jahren Baureif gemacht wurde, eine Bebauung bis dato jedoch nicht
erfolgte, erörtert, ob aktuell ein Bedarf zur Ausweisung weiterer
Gewerbeflächen besteht. Derzeit wird für die Fläche “Hammacher” ein
neuer Investor gesucht, da der vorherige von seinem Vorhaben zurückgetreten
ist.
Herr Meilwes weist darauf
hin, dass gem. der Vorlage auf Kosten der Stadt ein größeres
Regenrückhaltebecken zur schadlosen Ableitung eines hundertjährigen Hochwassers
im Ölmühlenbach errichtet werden muss, da dieser durch die Sümpfungswässer aus
dem Steinbruch “Donnerkuhle” beaufschlagt werde. Gem. Antrag der
Fa. Rheinkalk optimiert diese den “Olmühlenbach” hydraulisch,
aufgrund ihrer vorgenannten Einleitung, zur Ableitung eines fünfjährigen
Hochwassers. Er bemängelt, dass hier aus seiner Sicht Gelder der Allgemeinheit
zu Gunsten der Fa. Rheinkalk verausgabt werden und weist auf die
Bündelungspflicht bei UVP-pflichtigen Vorhaben hin. Eine UVP und eine
Vorprüfung zur Durchführung derselben werde jedoch mit der Vorlage nicht
beigebracht. Eine UVP-Pflicht ergebe sich jedoch bereits aus der Flächengröße
des Plangebietes “Herbeck“ allein, ferner durch die flächenmäßige
Überplanung der Gebiete “Sudfeld”, “Herbeck” und
“Hammacher” in der Summe, die hier dreigeteilt vorgenommen wurde.
Zu den Berechnung der Eingriffsbilanzierung bemängelt er, dass erneut nicht das
ökologische Flächenpotential bewertet wurde, woraus sich ein Defizit an
Ersatzmaßnahmen ergebe. Gerichtsurteile, aus denen die Notwendigkeit zur
Bewertung des ökologischen Flächenpotentials hervorgehe, habe der
Landschaftsbeirat der Verwaltung bereits in der Vergangenheit an die Hand
gegeben.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat bittet die Verwaltung zur zweiten Lesung die
Unterlagen in den folgenden Punkten zu korrigieren:
1.
Durchführung
der erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung.
2.
Korrektur
der Eingriffsbilanzierung durch die erforderliche Berücksichtigung des
ökologischen Potenzials in derselben.
Anlagen zur Vorlage
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