18.04.2007 - 7.6 1. Teiländerung Nr. 68 - Herbeck - zum Flächen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 18.04.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reinke stellt fest, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dort durchgeführt werden sollen, wo die Bezirksvertretung Hohenlimburg seit langer Zeit den Autobahnanschluss für das Gewerbegebiet favorisiere. Er äußert Bedenken, dass der Anschluss nicht mehr realisiert werden könnte bzw. rückgebaut werden müsste.
Herr Arnusch stellt fest, dass sich die Bezirksvertretung nach der öffentlichen Auslegung wieder mit der Vorlage befassen müsse. Er möchte geklärt wissen, wie und wo die Eingriffe realisiert werden können.
Herr Dr. Strähler sichert die Prüfung zu, die angedachten Flächen für die Autobahnabfahrt nicht als Ausgleich- und Ersatzfläche festzuschreiben. Er räumt ein, dass es im Verfahren Einwendungen und Bedenken geben wird, die beachtlich sein werden.
Herr Hulvershorn lässt abstimmen.
Beschluss:
Zu 1.:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die
Begründung vom 10.01.2007 nach § 3
Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil
dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zu 2.:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 11/01 (538) Herbeck West und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
der Flächennutzungsplan-Teiländerung:
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt
nördlich der Bundesautobahn A 46 zwischen dem Gewerbegebiet Sudfeld und der
Ortslage Herbeck, südlich der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14.
Die Abgrenzung verläuft
- im Westen am Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher Richtung abknickt,
- im Süden verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,
- im Osten am Herbecker Weg,
- im Norden entlang der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung
vor den Sommerferien wird voraussichtlich in 2007 der Satzungsbeschluss gefasst
werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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6
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283,4 kB
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(wie Dokument)
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666,9 kB
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