06.06.2007 - 5 1. Teiländerung Nr. 68 - Herbeck - zum Flächen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage von Frau Priester- Büdenbender legt Herr Dr. Braun die
Position des Landschaftsbeirates dar. Insbesondere wurde dieser Punkt als 1.
Lesung in der letzten Sitzung des Umweltausschusses behandelt, weil im
Landschaftsbeirat die Frage aufgeworfen
wurde, inwieweit eine Umweltverträglichkeitsüberprüfung für das gesamte betroffene
Gebiet erforderlich ist, wenn verschiedene belastende Planungen in einem Raum,
wie in Herbeck, laufen. Die zu dieser Frage erarbeitete Stellungnahme wird zum
Protokoll gegeben. (siehe Anlage 6)
Herr Erlmann stellt die Frage nach der Einstufung Herbecks.
Insoweit machen Herr Dr. Eversberg und Herr Dr. Strähler Ausführungen zur
Charakterisierung und Aufteilung Herbecks in den Bereich Nord und Süd (von der
A 46 aus gesehen).
An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich Herr Erlmann, Frau
Kingreen, Herr Flack und Herr Dr. Braun. Herr Dr. Braun erklärt (dem TOP 6.
Sachstandsbericht Rheinkalk vorgreifend), daß man in dem Verfahren Rheinkalk,
auch Abgrabungen in die Tiefe, mit den Entscheidungsträgern die Problematik
nochmals aufgreifen muß.
Herr Dr. Strähler erklärt, daß der Gutachter im Bebaungsplanverfahren das
gesamte Gebiet als allgemeines Wohngebiet eingestuft hat.
In dem Schreiben an die Herbecker Bürgerschaft vom 23.4.2007 aufgrund
ihrer Eingabe vom 10.3.2007 wurde -auch unter dem Aspekt der
Steinbrucherweiterung- die Unterscheidung zwischen Nord und Süd gemacht; Süd
ist insofern als Mischgebiet charakterisiert.
Die Abstimmung erfolgt entsprechend dem Vorschlag von Frau
Priester-Büdenbender mit dem Zusatz entsprechend dem Beschluß des
Landschaftsbeirates.
Beschluss:
Zu 1.:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 68 – Herbeck - und die
Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen
Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage
Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zu 2.:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 11/01 (538) Herbeck West und die Begründung vom 10.01.2007 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich der
Flächennutzungsplan-Teiländerung:
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt
nördlich der Bundesautobahn A 46 zwischen dem Gewerbegebiet Sudfeld und der
Ortslage Herbeck, südlich der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14.
Die Abgrenzung verläuft
- im Westen am Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher Richtung abknickt,
- im Süden verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,
- im Osten am Herbecker Weg,
- im Norden entlang der Dolomitstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung
vor den Sommerferien wird voraussichtlich in 2007 der Satzungsbeschluss gefasst
werden.
Zusatz des Umweltausschusses:
Der Umweltausschuß schließt sich der Beschlußfassung des
Landschaftsbeirates an und bittet ebenfalls die Verwaltung, den Umweltbericht
bis zum Satzungsbeschluss um
die gem. UVPG erforderliche Betrachtung der Summationswirkungen mit
benachbarten Planungen und um die Betrachtung der zusammenfassenden
Auswirkungen von Einleitungen in den Ölmühlenbach, nachzubessern.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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5
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190,6 kB
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6
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283,4 kB
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(wie Dokument)
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666,9 kB
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