Beschlussvorlage - 0033/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag zur Verbesserung der Situation der von Armut betroffenen Bürgerinnen und Bürger Teil IAntragsteller: Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Ruhr- Mark, Körnerstraße 43, 58095 Hagen, vertreten durch Herrn Michael Hermund
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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23.05.2007
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20.08.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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06.09.2007
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Sachverhalt
Mit seinem Bürgerantrag vom 07.12.2006 möchte der
Deutsche Gewerkschaftsbund, gemeinsam mit dem Institut für Kirche und
Gesellschaft der ev. Kirche Westfalen und dem Kirchenkreis Hagen eine
Verbesserung der Situation der von Armut betroffenen Bürgerinnen und Bürger
herbeiführen. Der Ausschuss wird gebeten, sich mit dem hierzu aufgestellten
Forderungskatalog zu befassen.
In seinem
Bürgerantrag schildert der Deutsche Gewerkschaftsbund, dass das Thema Armut
seit einigen Jahren einen gemeinsamen Arbeitsschwerpunkt zwischen dem Institut
für Kirche und Gesellschaft der evangelischen Kirche Westfalen, dem
Kirchenkreis Hagen und dem DGB Ruhr- Mark darstellt. Aufgrund der jüngsten
gemeinsamen Aktivitäten wurde der 1. Hagener Armutsrundgang unter der
Überschrift „Auf den Spuren der Armut- der Armut begegnen“
durchgeführt. Im Anschluss dazu erstellten die Teilnehmer einen Forderungskatalog.
Dieser wird dem Ausschuss vorgelegt mit der Bitte, sich mit dem Thema zu
befassen und eine positive Entscheidung im Sinne der betroffenen Menschen
herbeizuführen. Dem Bürgerantrag beigefügt sind die hierzu veröffentlichten
Presseberichte.
Der Forderungskatalog beinhaltet die folgenden
Punkte:
- Die Stadt Hagen muss Schulbücher und Schulverpflegung für ALG II-
Empfänger und deren Kinder kostenlos bereitstellen.
- Die Stadt Hagen muss sich beim Energieversorger Mark E über ihre
Vertreter im Aufsichtsrat und der Aktionärsversammlung für folgende
Forderungen einsetzen:
a)
Sozialtarif
für Strom und Heizung (es ist zu prüfen,
inwieweit die jährliche Gewinnausschüttung der Mark E zur Abpufferung eines
solchen Sozialtarifes beitragen kann)
b)
Keine Sperre
der Strom- und Heizenergie, wenn die ARGE oder das Sozialamt zusagen, die
Zahlung der künftigen Abschlagszahlungen direkt an Mark E zu leisten
c)
Mark E wird
aufgefordert, bei künftigen Veränderungen der Energiepreise die monatliche Abschlagszahlung
umgehend anzupassen.
- Der Regelsatz von 345 € ist nicht mehr existenzsichernd. Die
Bundesregierung muss den Regelsatz anpassen an den starken Anstieg bei den
Energiekosten und die allgemeinen Preissteigerungen sowie die
Mehrwertsteuererhöhung ab 2007. Dies hat auch der Ombudsrat in seinem
Gutachten festgestellt. Alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden
aufgefordert, sich für eine solche Anpassung einzusetzen.
- Eingliederungsmittel der ARGE sind für längerfristige
Qualifizierungen und die Verstetigung von Maßnahmen einzusetzen. Wir
lehnen die Ausweitung von 1-Euro- Jobs ab. ARGE, Politik und Verbände
müssen dringend die Diskussion über die Einführung eines 2. Arbeitsmarktes
in Hagen führen.
- Die Fachstelle für Obdachlose
- unterstützende Hilfen zur dauerhaften Wohnraumsicherung –
ist dauerhaft zu sichern. Ebenso muss die Kommune die medizinische
Versorgung für Obdachlose sicherstellen. Bei einer finanziellen Beteiligung
der Stadt Hagen in Höhe von 12.000 € würden für dieses Angebot dann
31.500 € zur Verfügung stehen.
- Die Schuldnerberatung ist dauerhaft zu sichern und gegebenenfalls
bedarfsgerecht auszubauen.
- Der Bedarf an unabhängiger Beratung bei Langzeitarbeitslosen wächst.
Das HALZ (Hagener Arbeitslosenzentrum) ist dauerhaft mit einer zweiten
Personalstelle auszustatten.
Zu Punkt 2 des Forderungskatalogs
(Energieversorgung) wird auf die Vorlage Nr. 0492/2007 verwiesen.
Zu den übrigen im Bürgerantrag genannten Punkten
liegen folgende Stellungnahmen der Verwaltung sowie der zuständigen externen
Institutionen vor:
- Schulbücher und
Schulverpflegung
Laut Stellungnahme des Amtes für
Schulverwaltung und Hochschulwesen der Stadt Hagen erhalten Empfängerinnen und
Empfänger von ALG II bei der Schulverpflegung an den Hauptschulen Vorhalle und
Dahl und an den Gesamtschulen Fritz- Steinhoff, Haspe und Eilpe eine Ermäßigung
von 50%. In besonders schwierigen Fällen unterstützen die Schulen auf
pragmatische Weise die betroffenen Schülerinnen und Schüler, etwa durch die
dort bestehenden Fördervereine.
Durch das neue Schulgesetz entfällt
der Eigenanteil, der von den Eltern für Schulbücher zu leisten ist, nur für
Empfänger und Empfängerinnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Bundessozialhilfegesetz/ SGB XII. Grundsätzlich bedeutet dies, dass alle übrigen
Eltern den Eigenanteil aus eigenen Mitteln aufbringen müssen. Die Schulen sind
dazu angehalten, diese Eltern zu unterstützen, um beispielsweise über
Fördervereine oder in Form einer Buchausleihe zu Lösungen zu kommen. In begründeten
„Einzelfällen von besonderer Härte“ können Bücher, analog der
Regelung bei SGB XII- Empfängern, auch aus städtischen Mitteln beschafft
werden. Ziel war und ist, dass kein Kind ohne die benötigten Schulbücher
bleibt. Mit Hilfe der Schulen in Hagen ist dies bisher gelungen, es ist kein
Fall bekannt, in dem ein Schulkind ohne Schulbücher geblieben wäre.
- Sozialtarif für Strom und
Heizung
Zur Frage eines Sozialtarifs für
Strom und Heizung sowie eines Verzichts auf die Liefersperre wird auf die
Vorlage Nr. 0492/2007 verwiesen.
- Höhe des Regelsatzes
Die Anpassung der Höhe des
Regelsatzes ist keine Angelegenheit der Stadt Hagen, sondern des
Bundesgesetzgebers. Zu diesem Punkt des Bürgerantrags wurde daher der Hagener Bundestagsabgeordnete,
Herr René Röspel, SPD, um Stellungnahme gebeten. Herr Röspel teilte mit, dass
er zur Frage der angemessenen Höhe des Regelsatzes und seiner künftigen
Gestaltung, angesichts der absehbaren Preisentwicklung und Ausgabensteigerungen
für private Haushalte, bereits im Dezember 2006 eine Anfrage an Herrn
Bundesminister Franz Müntefering gerichtet habe. In dessen Auftrag habe der
Parlamentarische Staatssekretär Herr Gerd Andres, geantwortet. Herr
Staatssekretär Andres habe erklärt, dass die Auswertung der letzten Einkommens-
und Verbraucherstichprobe (EVS), auf deren Grundlage die Leistungshöhe in der
Grundsicherung für Arbeitslose und in der Sozialhilfe festgelegt wurde, die
Höhe des derzeitigen Regelsatzes von 345 Euro bestätigt habe. Auch das Bundessozialgericht
habe die Höhe der Regelleistung und die Bedarfsermittlung vom 23.November 2006
als verfassungskonform angesehen. Daher bestehe aus Sicht des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kein Bedarf, die Höhe der
Regelleistung zu überprüfen. Um Preisentwicklungen angemessen zu berücksichtigen,
werde jeweils zum 1. Juli eines Jahres die Regelleistung um den Prozentsatz
angepasst, um den sich auch der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen
Rentenversicherung verändere. Zusätzlich werde, entsprechend der Regelungen des
SGB XII für die Bemessung des Regelsatzes in der Sozialhilfe, auf der Basis
einer neuen EVS die Regelsatzbemessung regelmäßig überprüft. Auch beim
Sozialhilfesatz spreche aus Sicht der Bundesregierung vieles dafür, für die
Fortschreibung der Regelsätze zwischen zwei EVS (alle fünf Jahre) den
Rentenwert zu verwenden.
Die aktuelle EVS spiegele die
Verbrauchsausgaben im Jahr 2003 wider. Preisentwicklungen, etwa durch die
Mehrwertsteuererhöhung, würden in die nächste EVS 2008 einfließen. Das
Ministerium habe darauf hingewiesen, dass die Steuererhöhung zum 01. Januar
2007 nur den vollen und nicht den ermäßigten Mehrwertsteuersatz betreffe,
weshalb die Preisentwicklung etwa bei den Lebensmitteln und beim Nahverkehr
davon unbeeinflusst geblieben seien. Ob und in welcher Höhe eine Überwälzung
der Mehrwertsteuer auf die Verbrauchsausgaben erfolge, ließe sich nach Auskunft
des Ministeriums nicht abschätzen.
Herr Röspel teilt ergänzend mit, dass
das Thema „Gerechtigkeit der EVS- Anbindung“ auf Bundesebene auch
künftig diskutiert werde. Dazu müsse allerdings zunächst die
Konjunkturentwicklung beobachtet werden.
- Verwendung der
Eingliederungsmittel der ARGE
Zu der Forderung des DGB, die
Eingliederungsmittel der ARGE für längerfristige Qualifizierungen und der
Verstetigung von Maßnahmen einzusetzen, statt die Ausweitung von 1-Euro-Jobs
anzustreben, liegt keine Stellungnahme vor. Diese Diskussion ist, so ergibt es
sich aus der Formulierung im Bürgerantrag, zwischen der ARGE, der Politik und
den Verbänden zu führen.
- Sicherung der Fachstelle für
Obdachlose
Aus der zu diesem Punkt übersandten
Stellungnahme des Fachbereiches Jugend und Soziales der Stadt Hagen ergibt sich
folgendes:
Die Fachstelle für Obdachlose
(Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung in Notfällen)
leiste seit 1998 eine erfolgreiche Arbeit bei der Verhinderung von
Obdachlosigkeit. Die Existenz dieser Einrichtung sei daher nicht in Frage zu
stellen. Wesentliche Elemente des Konzeptes der zentralen Fachstelle seien,
neben der Übernahme von Mietrückständen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten,
die Einbindung von Schuldner- und Insolvenzberatung sowie Reintegrationshilfen,
die noch bis Mitte 2007 von der Arbeiterwohlfahrt Hagen/ Märkischer Kreis
durchgeführt würden.
Hinsichtlich des letztgenannten Bereiches
wurde vom Sozialausschuss in seiner Sitzung am 12.02.2007 einstimmig folgender
Beschluss gefasst (Drucksachen- Nr. 1025/2006):
1.
Übergangsweise
wird der städtische Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Hagen/ Märkischer Kreis
in Höhe von 31.500 Euro weiter gezahlt. Die Arbeiterwohlfahrt und die Stadt
bemühen sich in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft um eine Co- Finanzierung.
2.
Bei der
Zentralen Beratungsstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle wird ab
01.07.2007 jährlich ein Betrag von 50.000 Euro bereit gestellt, um weiter
Reintegrationshilfen bei der AWO im Einzelfall im Rahmen von Fachleistungsstunden
in Auftrag geben zu können. Der Betrag der Wohnungswirtschaft wird auf diesen
Ansatz angerechnet.
3.
Sofern das
Angebot der Reintegrationshilfen durch die zentrale Fachstelle weiter in
Anspruch genommen werden kann, werden zum Jahresende 2007 zur Kompensation des
städtischen Anteils drei weitere als Notunterkünfte genutzte Häuser abgemietet.
Die jährliche Kostenersparnis beträgt ca. 55.000 Euro.
Die medizinische Versorgung von Wohnungslosen wird zurzeit durch das Gesundheitsamt im
städtischen Männerasyl sichergestellt. Ferner gibt es Angebote des Diakonischen
Werkes auf ehrenamtlicher Basis. Die Stadt Hagen befindet sich derzeit in
Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hinsichtlich einer
Kostenbeteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung selbst bzw. der gesetzlichen
Krankenkassen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird anschließend von der Politik
zu bewerten sein. Nach dem jetzigen Stand müsste sich die Stadt Hagen mit einem
Betrag von 12.000 € an den Kosten beteiligen, würde aber für die
Leistungen des Gesundheitsamtes eine Erstattung in Höhe von rund 31.000 €
erhalten können.
- Sicherung der Schuldner- und
Insolvenzberatung
Der Rat der Stadt Hagen beschloss in
seiner Sitzung am 11.05.2006 die Ausweitung der städtischen Schuldnerberatung
im Jahr 2007 um eine weitere Stelle. Dieser Beschluss stand unter dem Vorbehalt,
dass diese Erweiterung des Hilfeangebotes erforderlich ist. Dazu wurde die
Verwaltung aufgefordert, im Herbst 2006 einen Bericht über die Entwicklung des
Hilfebedarfs in der Schuldnerberatung vorzulegen. Dieser Bericht wurde dem Sozialausschuss
am 18.10.2006 vorgelegt (Drucksachen-Nr. 0775/2005) und dort zur Kenntnis
genommen. Der Rat befasste sich mit diesem Thema noch einmal in seiner Sitzung
am 14.12.2006 (Drucksachen- Nr. 0749/2006). Es wurde folgender Beschluss gefasst:
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Öffentliche Ausschreibung vorzunehmen.
Gegenstand ist die Förderung einer (ungeteilten) Stelle für eine
Insolvenzberatung. Die Vertragsdauer wird auf drei Jahre festgelegt.
- Zuvor entwickelt der Sozialausschuss in Abstimmung mit der
Stadtverwaltung Qualitätskriterien, anhand derer sich die Angebote später
nicht nur finanziell voneinander unterscheiden lassen.
- Der Sozialausschuss bestimmt nach der Eröffnung der Angebote und entsprechender
Vorbereitung der Verwaltung in der Sitzung aus den Angeboten den Träger,
der diese Aufgabe unter Berücksichtigung der Kosten und
Qualitätskriterien übernehmen soll.
- Die Stelle wird zum 01.07.2007 eingerichtet.
- Ausstattung des HALZ (Hagener
Arbeitslosenzentrums )
Zu diesem Punkt des Bürgerantrags nimmt
der Träger des Hagener Arbeitslosenzentrums, das Diakonische Werk
Ennepe/Ruhr-Hagen, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Pfarrer Thomas Hensel,
wie folgt Stellung:
Der Bürgerantrag des DGB greife den
nicht umgesetzten Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 24.02.2005 auf.
Seinerzeit sei die ARGE über die städtischen Vertreter in der Trägerversammlung
aufgefordert worden, eine halbe Stelle, zunächst befristet bis Ende 2005, zu
fördern. Zur Umsetzung dieses Beschlusses seien Gespräche zwischen der
zuständigen Fachbereichsleitung des Diakonischen Werkes und der
Geschäftsführung der ARGE, Herrn Rumberg, geführt worden. Da es nach Auskunft
von Herrn Rumberg unmöglich sei, aus dem Eingliederungstitel Personalstellen zu
fördern, sei als Maßnahmeförderung eine Arbeitsgelegenheit zur Verstärkung des
Beraters angeboten worden. Diese Variante sei aus Sicht des Diakonischen Werkes
jedoch nicht tragbar gewesen, da die Beratung von Langzeitarbeitslosen von
erfahrenem Fachpersonal (Sozialarbeiter/Innen bzw. Sozialpädagogen/Innen) mit
guten Gesetzeskenntnissen (SGB II, SGB
III, SGB XII sowie aktuellen Rechtsprechungen) durchgeführt werden sollte. Auch
wiederholte Anfragen der städtischen Vertreter in der Trägerversammlung hätten
bisher nicht zu einer geeigneten Umsetzung des Beschlusses geführt. Im Rahmen
des Armutsspaziergangs des DGB am 28.09.2006 sei die Forderung nach einer Aufstockung
der Stellen daher wieder aufgegriffen worden.
Die aktuelle Beratungssituation
stelle sich wie folgt dar:
Aus Sicht des Trägers bestehe in der
Nachfrage ein ausreichender Bedarf, der eine Stellenaufstockung rechtfertige.
Im Jahr 2006 seien im Hagener Arbeitslosenzentrum 833 Beratungskontakte dokumentiert
worden, darin nicht enthalten seien die täglich eingehenden, acht bis fünfzehn
telefonischen Anfragen von Ratsuchenden. Hinzu kämen 37 Veranstaltungen,
Gruppeninformationen zu bestimmten Problemstellungen sowie Fachgespräche mit
Multiplikatoren aus anderen Fachdiensten. Die Beratungsstelle sei gut in
örtliche Angebote eingebunden und mit anderen Akteuren vernetzt. Eine Akzeptanz
seitens der ARGE und der Agentur für Arbeit bestehe und drücke sich oft in
kurzen Interventionen und Kontakten aus, durch die längere Rechtswege bzw.
Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Der Standort Böhmerstraße 19 sei
bekannt und seit zwanzig Jahren kontinuierlich mit qualifiziertem Fachpersonal
besetzt. Mittlerweile seien die Grenzen der Auslastung und Finanzierung für die
vorhandene Planstelle (0,5 Stelle) mehr als erreicht. Die Beratungsnachfrage
steige weiterhin an, so dass eine Ausweitung Sinn mache.
Zur finanziellen Förderung teilt das
Diakonische Werk mit, dass für Hagen in 2007 noch eine Förderung aus EU- bzw. Landesmitteln
in Höhe von 24.376 Euro für eine halbe Stelle erfolgt sei. Die Aufstockung aus
Eigenmitteln betrage voraussichtlich 29.000 Euro. Zurzeit seien die Beratungen
über den Mitteleinsatz und die Zielrichtung des Europäischen Sozialfonds
(Anteil des Landes NRW) noch nicht abgeschlossen. Daher sei eine Aussage über
die Zukunft der anteiligen Refinanzierung der vorhandenen Stelle frühestens
Mitte des Jahres möglich. Sofern diese Förderung komplett wegfiele, werde das
Beratungsangebot für Langzeitarbeitslose in Hagen generell in Frage gestellt.
Spätestens dann wäre eine Förderung aus städtischen Mitteln bzw. Mitteln der
ARGE notwendig.
Bei Beibehaltung der bisherigen
Finanzierung sei aus Sicht des Diakonischen Werkes eine Aufstockung um eine
halbe Stelle und bei Wegfall der Finanzierung die Förderung einer vollen Stelle
sinnvoll und die Forderung des DGB deshalb zu unterstützen.
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