Beschlussvorlage - 0787/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
(a) Bebauungsplanverfahren Nr. 7/06 (584) - Tierheim Hasselstraße - hier: Einleitung des Verfahrens nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB)(b) Bebauungsplanverfahren Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege - Einstellung des Verfahrens sowie Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 23.02.95(c) Teiländerung Nr. 86 zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen - Einleitung des Verfahrens nach § 1 Abs. 8 BauGB(d) Teiländerung Nr. 37 zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen - E
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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25.10.2006
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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31.10.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.11.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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07.11.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.11.2006
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Beschlussvorschlag
zu a:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu b:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 23.02.1995.
zu c:
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hasselstraße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu d:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:
Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im
Plan eindeutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den
Bereich zwischen Volmetalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden
und Hasselstraße im Osten.
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig
dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der
Planungsgrundlagen, abschließender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims
und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst
2007 vorgesehen.
Sachverhalt
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die
Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Ansiedlung des Tierheimes an der Hasselstraße
geschaffen werden.
zu a) und b):
Der Rat der Stadt Hagen hat am 02.03.2006 folgenden Beschluss gefasst:
“Der Rat der Stadt
beschließt im Sinne eines für die Zukunft des städt. Tierheims nachhaltigen
und entwicklungsfähigen Konzepts:
·
eine Neubaulösung an der Hasselstraße zu
verwirklichen,
·
die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür
zu schaffen,
·
das vorliegende Raumprogramm mit dem Ziel
einer Kostenreduzierung zu überarbeiten,
·
Haushaltsmittel unter Beachtung der
genehmigten Kreditlinie zu einem haushaltsverträglichen Zeitpunkt
einzustellen.”
Dem planungsrechtlichen Teil dieses Beschlusses soll hiermit nachgekommen
werden und das Bebauungsplanverfahren Nr. 7/06 – Tierheim Hasselstraße
– eingeleitet werden.
Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Ansiedlung des Tierheimes an der Hasselstraße zu schaffen.
Das Areal ist ausreichend groß, um die optionalen Gebäude
und Flächenbedarfe realisieren zu können. Die Flächenbedarfe für Gebäude und Grundstück wurden in einer
Nutzungskonzeption des Umweltamtes vom 23.02.2004 festgelegt. Sie werden für
die Ausarbeitung der Konzeption des Bebauungsplanes weiter konkretisiert.
Die Fläche liegt im Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe, für das ein externes Planungsbüro ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet hat.
Zusätzlich wurde durch eine Einschätzung eines Lärmgutachters die grundsätzliche Verträglichkeit einer Tierheimnutzung nachgewiesen.
Das Gebiet ist außerdem Altlastenverdachtsfläche. Eine Bodenuntersuchung hat ergeben, dass jedoch keine außergewöhnlichen Belastungen vorhanden sind, die dem Bau eines Tierheimes samt Verwalterwohnung entgegenstehen. Aus geologischer und hydrologischer Sicht bestehen auch gegen die Nutzung Tierfriedhof keine Bedenken.
Die vergleichende Betrachtung aller Standorte hat ergeben, dass zwischen einer Neubaulösung auf dem Gelände Hasselstraße und der Erweiterung der bestehenden Anlagen am jetzigen Standort abzuwägen ist.
Ein Neubau erfordert die höheren Investitionskosten, ermöglicht naturgemäß aber besser abgestimmte Betriebsabläufe, damit eine höhere Funktionalität. Die Größe des infrage kommenden Grundstücks Hasselstraße stellt vor allem aber auch die längerfristige Perspektive hinsichtlich der Erweiterbarkeit um Pensionstierhaltung/Tagesstätte und Friedhof, damit die Erschließung von zusätzlichen Einnahmequellen sicher.
Die Verwaltung hat deshalb zur
Lösung des Tierheimstandortproblems vorgeschlagen, im Sinne einer für die
Zukunft nachhaltigeren und entwicklungsfähigeren Perspektive, eine Neubaulösung
an der Hasselstraße zu verwirklichen. Der Standort Hasselstraße ist nach
funktionalen Gesichtspunkten für einen Neubau geeignet. Der Rat der Stadt hat
sich mit seinem Beschluss dem Vorschlag der Verwaltung angepasst.
Darüber hinaus sind weitere vorhandene Planungsvorstellungen für die Fläche Hasselstraße in das Konzept mit einzubinden wie z. B. die Zugänglichkeit der Uferzonen und ein durchgängiges Rad- und Fußwegenetz entlang der Volme. Die Tierheimnutzung ist also in ein Gesamtkonzept eines Grünzuges einzuarbeiten.
zu c) und d):
Das Gebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des Tierheims an der Hasselstraße geschaffen werden. Dementsprechend ist die Darstellung dieses Bereiches im Flächennutzungsplan von Grünfläche in Sonderbaufläche und Gewerbe anzupassen, um die Realisierung entsprechender Vorhaben zu ermöglichen.
Die im Jahre 1994 eingeleitete FNP-Änderung Nr. 37 mit der Zielsetzung Gewerbefläche wird nicht weiter verfolgt und kann daher eingestellt werden.

02.11.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuß
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Vorlage entsprechend dem nachfolgend
übernommenen Beschlußvorschlag zu übernehmen, mit folgendem Zusatz: Die
Ausweisung von Sonderbauflächen und Gewerbeflächen soll bevorzugt werden. Es
soll keine Einengung des Potentials der Gewerbeflächen erfolgen. *
Das inzwischen erstellte Lärmschutzgutachten soll vorgelegt
werden.
zu a:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu b:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 23.02.1995.
zu c:
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hasselstraße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu d:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:
Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im
Plan eindeutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den
Bereich zwischen Volmetalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden
und Hasselstraße im Osten.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der
Planungsgrundlagen, abschließender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims
und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst
2007 vorgesehen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
* Die Streichung erfolgt auf Empfehlung des Ausschussvorsitzenden.
09.11.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
zu a:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu b:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 23.02.1995.
zu c:
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hasselstraße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu d:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:
Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im
Plan eindeutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den
Bereich zwischen Volmetalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden
und Hasselstraße im Osten.
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig
dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der
Planungsgrundlagen, abschließender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims
und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst
2007 vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: Mit
Mehrheit beschlossen
Die
Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau eines Tierheims an der Hasselstraße
eine erste Stufe der Ausbauplanung mit Raumprogramm und Finanzierungsvorschlag
zu erarbeiten und den zuständigen Gremien im Februar 2007 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen
Der
Nutzung des Gebäudes an dieser Stelle für ein Tierheim wird oberste Priorität
eingeräumt.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen