02.11.2006 - 11 (a) Bebauungsplanverfahren Nr. 7/06 (584) - Ti...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Priester-Büdenbender erklärt für ihre Fraktion, dass diese mit der Einleitung des Verfahrens einverstanden ist. Sie legt dar, dass einige Punkte noch Anlass zur Besorgnis geben. So spricht sie eine Veränderung des Flächennutzungsplanes an, der auch in der BV Eilpe thematisiert wurde. Die Fläche sei anders ausgewiesen worden als hier vorliegend.Sie spricht zudem die Bevorzugung von Sonderbauflächen oder der Ausweisung gemischter Flächen an, sodass keine Einengung des Potenzials der Gewerbeflächen erfolgen würde. Als Punkt 3 spricht sie an, dass die Stellungnahme des Gutachters bezüglich des Lärmschutzgutachtens zum Protokoll genommen werden solle.

 

Herr Pieper unterstützt die Ausführungen von Frau Priester-Büdenbender, insbesondere bezüglich der Unterstützung der Gewerbetreibenden vor Ort. Er bittet zudem um eine zügige Umsetzung des Projektes und geht darauf ein, dass es die Diskussion um ein neues Tierheim bereits seit 30 Jahren gibt.

 

Herr Erlmann bekräftigt, dass den Gewerbetreibenden bereits eine entsprechende Zusage gegeben worden ist.

 

Frau Neuhaus richtet einen Appell an alle Mitglieder des Umweltausschusses, diese Tierheimplanung zu unterstützen und geht auch darauf ein, dass im Rahmen der Neuordnung auch entsprechende Ausgleichflächen in z. B. Delstern zur Verfügung stehen. Sie charakterisiert den gewählten Standort als ausgesprochen gut, insbesondere auch durch die fußläufige Erreichbarkeit über einen Weg an der Volme, der sowohl für Fußgänger und auch Fahrradfahrer entsprechend genutzt werden kann, sodass das Tierheim sich einbindet in eine offene Gestaltung. Vorstellbar wären auch Tagesbetreuungen oder Urlaubsbetreuungen von Tieren, für die ebenfalls eine gute Erreichbarkeit des Tierheims gegeben sein muss. Zudem ist diese erforderlich für die Unterstützung des Tierheimbetriebes durch die ehrenamtlichen Helfer. Oftmals führen auch Jugendliche die Tierheimhunden aus.

 

Dem Vorschlag der Verwaltung wird einstimmig zugestimmt. Die von Frau Priester-Büdenbender angesprochenen Punkte werden entsprechend zu Protokoll genommen.

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Beschluss:

 

Der Umweltausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Vorlage entsprechend dem nachfolgend übernommenen Beschlußvorschlag zu übernehmen, mit folgendem Zusatz: Die Ausweisung von Sonderbauflächen und Gewerbeflächen soll bevorzugt werden. Es soll keine Einengung des Potentials der Gewerbeflächen erfolgen.  *

Das inzwischen  erstellte Lärmschutzgutachten soll vorgelegt werden.

 

zu a:

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu b:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbe­schlusses vom 23.02.1995.

zu c:

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbe­reich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hassel­straße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu d:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhe­bung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Be­schlus­ses.

 

Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:

Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den Bereich zwischen Vol­metalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden und Hasselstraße im Osten.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der Planungsgrundlagen, abschlie­ßender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst 2007 vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

*  Die Streichung erfolgt auf Empfehlung des Ausschussvorsitzenden.