07.11.2006 - 9 (a) Bebauungsplanverfahren Nr. 7/06 (584) - Ti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Die Frage von Herrn Ludwig, ob sichergestellt sei, dass bei der weiteren Planung ein Fuß- und Radweg entlang der Volme berücksichtigt würde, wird von Herrn Schädel bejaht.

 

Herr Asbeck lässt über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

zu a:

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu b:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbe­schlusses vom 23.02.1995.

zu c:

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbe­reich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hassel­straße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu d:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhe­bung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Be­schlus­ses.

 

Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:

Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den Bereich zwischen Vol­metalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden und Hasselstraße im Osten.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Be­schlus­ses

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der Planungsgrundlagen, abschlie­ßender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst 2007 vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Schenten aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.