25.10.2006 - 6.3 (a) Bebauungsplanverfahren Nr. 7/06 (584) - Ti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 25.10.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Wortprotokoll
Herr Wölm bezieht sich auf die Vorlage und macht
insbesondere darauf aufmerksam, dass die in der Verwaltungsvorlage genannte
Fläche als Grünfläche ausgewiesen wird, im Konzept zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl jedoch als Gewerbefläche
dargestellt werde.
Dieser Widerspruch ist allen weiterberatenden
Gremien mitzuteilen.
An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich
Frau Priester-Büdenbender sowie die Herren Schulz (REP), Dr. Preuß, Schulz
(SPD), Dr. Lemme, Springiewicz, Neuhaus, Grzeschista und von der Verwaltung
Herr Dr. Bleicher, Leiter des Vorstandsbereiches 4 sowie Frau Vogeler vom Fachbereich
Stadtentwicklung und Stadtplanung.
Herr Schulz (REP) erklärt, dass seine Fraktion
den Bau eines städtischen Tierheimes aus finanziellen Gründen ablehne.
Herr Springiewicz ist der Auffassung, dass das
geforderte Lärmgutachten zunächst vorliegen müsse, um über die Einleitung des
Verfahrens abstimmen zu können.
Frau Priester-Büdenbender möchte wissen, ob
bereits ein Gutachten vorliegt oder es sich lediglich um eine erste
Einschätzung des Gutachters handelt.
Frau Vogeler erklärt, dass zunächst eine erste
Einschätzung des Lärmgutachters eingeholt wurde, damit eine grundsätzliche
Durchführung des Verfahrens nicht auszuschließen ist.
Mit der Einleitung des Verfahrens werde dann in
Form eines Gutachtens, welches Teil der Begründung sein wird, eine punktgenaue
Ausarbeitung erfolgen.
Herr Dr. Preuß schlägt aufgrund eines
festgestellten Präzisierungsbedarfes an anderer Stelle vor, diesen
Tagesordnungspunkt als erste Lesung zu betrachten.
Herr Dr. Preuß schlägt weiterhin vor, sich vor
Ort anzusehen, wie die in der letzten Sitzung vorgestellten
Nutzungsmöglichkeiten dieser Fläche als Freizeitfläche und Standort Tierheim
synchronisiert werden könnte. Ferner sollten die Rahmenbedingungen durch die
Politik vorgegeben werden.
Herr Grzeschista als auch Herr Schulz (SPD)
plädieren für eine endliche Einleitung des Verfahrens. Es haben ausreichend
Ortstermine stattgefunden. Zudem könne auch zu einem späteren Zeitpunkt noch eingegriffen
werden.
Herr Springiewicz kritisiert trotz ausreichend
stattgefundener Ortstermine, dass es jedoch noch keinen Ortstermin nach
Vorstellung der Vorschläge und Pläne der Firma Planquadrat für diesen Standort
gegeben habe, deren Ausarbeitungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen.
Weiterhin macht Herr Springiewicz darauf
aufmerksam, dass bei dem Besuch eines Zirkus in Hagen, die Stadt Hagen auch in
diesem Zusammenhang prüfen könne, ob ebenfalls eine Unterbringung der Tiere an
diesem Standort für kurze Zeit möglich und geeignet sei.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass
Herr Wölm zunächst über den Vorschlag einer ersten Lesung abstimmen lässt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl betrachtet die Beratung als 1. Lesung
und vertagt den Beratungsgegenstand.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Mit Mehrheit abgelehnt |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
zu a:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu b:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 23.02.1995.
zu c:
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hasselstraße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu d:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:
Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im
Plan eindeutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den
Bereich zwischen Volmetalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden
und Hasselstraße im Osten.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der Planungsgrundlagen,
abschließender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims und Erstellung der
erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst 2007 vorgesehen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
9 |
|
Dagegen: |
2 |
|
Enthaltungen: |
2 |
