Beschlussvorlage - 0787/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

zu a:

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu b:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbe­schlusses vom 23.02.1995.

zu c:

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbe­reich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hassel­straße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu d:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhe­bung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Be­schlus­ses.

 

Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:

Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den Bereich zwischen Vol­metalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden und Hasselstraße im Osten.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Be­schlus­ses

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der Planungsgrundlagen, abschlie­ßender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst 2007 vorgesehen.

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Sachverhalt

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungs­planes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des Tierhei­mes an der Hasselstraße geschaffen werden.


 
zu a) und b):

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 02.03.2006 folgenden Beschluss gefasst:

 

“Der Rat der Stadt beschließt im Sinne eines für die Zukunft des städt. Tierheims nach­haltigen und entwicklungsfähigen Konzepts:

 

·               eine Neubaulösung an der Hasselstraße zu verwirklichen,

·               die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen,

·               das vorliegende Raumprogramm mit dem Ziel einer Kostenreduzierung zu überar­beiten,

·               Haushaltsmittel unter Beachtung der genehmigten Kreditlinie zu einem haushalts­verträglichen Zeitpunkt einzustellen.”

 

Dem planungsrechtlichen Teil dieses Beschlusses soll hiermit nachgekommen werden und das Bebau­ungsplanverfah­ren Nr. 7/06 – Tierheim Hasselstraße – eingeleitet wer­den.

Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des Tierheimes an der Hasselstraße zu schaffen.

 

Das Areal ist ausreichend groß, um die optionalen Gebäude und Flächenbedarfe reali­sieren zu können. Die Flächenbedarfe für Gebäude und Grundstück wurden in einer Nutzungskonzeption des Umweltamtes vom 23.02.2004 festgelegt. Sie werden für die Ausarbeitung der Konzeption des Bebauungsplanes weiter konkretisiert.

 

Die Fläche liegt im Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe, für das ein externes Pla­nungsbüro ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet hat.

 

Zusätzlich wurde durch eine Einschätzung eines Lärmgutachters die grundsätzliche Ver­träglichkeit einer Tierheimnutzung nachgewiesen.

Das Gebiet ist außerdem Altlastenver­dachtsfläche. Eine Bodenuntersuchung hat erge­ben, dass jedoch keine außergewöhnli­chen Belastungen vorhanden sind, die dem Bau eines Tierheimes samt Verwalterwoh­nung entgegenstehen. Aus geologischer und hyd­rologi­scher Sicht bestehen auch gegen die Nutzung Tierfriedhof keine Bedenken.

 

Die vergleichende Betrachtung aller Standorte hat ergeben, dass zwischen einer Neu­baulösung auf dem Gelände Hasselstraße und der Erweiterung der bestehenden Anla­gen am jetzigen Standort abzuwägen ist.

Ein Neubau erfordert die höheren Investitionskosten, ermöglicht naturgemäß aber bes­ser abgestimmte Betriebsabläufe, damit eine höhere Funktionalität. Die Größe des in­frage kommenden Grundstücks Hasselstraße stellt vor allem aber auch die längerfristige Perspektive hinsichtlich der Erweiterbarkeit um Pensionstierhaltung/Tagesstätte und Friedhof, damit die Erschließung von zusätzlichen Einnahmequellen sicher.

 

Die Verwaltung hat deshalb zur Lösung des Tierheimstandortproblems vorgeschlagen, im Sinne einer für die Zukunft nachhaltigeren und entwicklungsfähigeren Perspektive, eine Neu­baulösung an der Hasselstraße zu verwirklichen. Der Standort Hasselstraße ist nach funktionalen Gesichtspunkten für einen Neubau ge­eignet. Der Rat der Stadt hat sich mit seinem Beschluss dem Vorschlag der Verwaltung angepasst.

 

Darüber hinaus sind weitere vorhandene Planungsvorstellungen für die Fläche Hassel­straße in das Konzept mit einzubinden wie z. B. die Zugänglichkeit der Uferzonen und ein durchgängiges Rad- und Fußwegenetz entlang der Volme. Die Tierheimnutzung ist also in ein Gesamtkonzept eines Grünzuges einzuarbeiten.

 

 

zu c) und d):

 

Das Gebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vor­aussetzungen für die Ansiedlung des Tierheims an der Hasselstraße geschaffen wer­den. Dementsprechend ist die Darstellung dieses Bereiches im Flächennutzungsplan von Grünfläche in Sonderbaufläche und Gewerbe anzupassen, um die Realisierung ent­sprechender Vorhaben zu ermöglichen.

 

Die im Jahre 1994 eingeleitete FNP-Änderung Nr. 37 mit der Zielsetzung Gewerbefläche wird nicht weiter verfolgt und kann daher ein­gestellt werden.

 

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Beschlüsse

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25.10.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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31.10.2006 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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02.11.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Umweltausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Vorlage entsprechend dem nachfolgend übernommenen Beschlußvorschlag zu übernehmen, mit folgendem Zusatz: Die Ausweisung von Sonderbauflächen und Gewerbeflächen soll bevorzugt werden. Es soll keine Einengung des Potentials der Gewerbeflächen erfolgen.  *

Das inzwischen  erstellte Lärmschutzgutachten soll vorgelegt werden.

 

zu a:

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu b:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbe­schlusses vom 23.02.1995.

zu c:

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbe­reich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hassel­straße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu d:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhe­bung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Be­schlus­ses.

 

Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:

Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den Bereich zwischen Vol­metalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden und Hasselstraße im Osten.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der Planungsgrundlagen, abschlie­ßender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst 2007 vorgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

*  Die Streichung erfolgt auf Empfehlung des Ausschussvorsitzenden.

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07.11.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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09.11.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

zu a:

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu b:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbe­schlusses vom 23.02.1995.

zu c:

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbe­reich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hassel­straße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu d:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhe­bung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Be­schlus­ses.

 

Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:

Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den Bereich zwischen Vol­metalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden und Hasselstraße im Osten.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Be­schlus­ses

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der Planungsgrundlagen, abschlie­ßender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst 2007 vorgesehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:   Mit Mehrheit beschlossen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau eines Tierheims an der Hasselstraße eine erste Stufe der Ausbauplanung mit Raumprogramm und Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten und den zuständigen Gremien im Februar 2007 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:   Mit Mehrheit beschlossen

 

Der Nutzung des Gebäudes an dieser Stelle für ein Tierheim wird oberste Priorität eingeräumt.

 

Abstimmungsergebnis:   Mit Mehrheit beschlossen