Beschlussvorlage - 0360/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag der Freien Wählergemeinschaft Hagen Aktiv, vertreten durch Herrn Dr. Josef Bücker, Elberfelder Straße 20, 58095 Hagen: Parkplatz- und Verkehrsprobleme rund um den neuen Wissenspark
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Vorberatung
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03.05.2006
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21.06.2006
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27.09.2006
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20.08.2007
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Sachverhalt
Mit ihrem Bürgerantrag regt die Freie Wählergemeinschaft
Hagen Aktiv an, die Parkplatz- und Verkehrsprobleme rund um den neuen
Wissenspark in den zuständigen Gremien der Stadt Hagen zu prüfen und zu
beraten. Der Bürgerantrag wird unterstützt durch Unterschriftenlisten, mit
denen die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnstraßen beantragen,
durch verschiedene bauliche und verkehrliche Maßnahmen für eine Verbesserung
der Situation zu sorgen.
Begründung
Die Freie Wählergemeinschaft
Hagen Aktiv richtete am 07.04.2006 einen Bürgerantrag an den Ausschuss für
Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften, mit dem die
zuständigen politischen Gremien der Stadt Hagen aufgefordert werden, sich mit
den verkehrlichen Problemen, die sich seit Eröffnung des Wissensparks an der
oberen Fleyer Straße, insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner der
umliegenden Wohnstraßen ergeben haben, zu befassen. Der Bürgerantrag wird
unterstützt von 257 Anwohnerinnen und Anwohnern, die eine entsprechende
Unterschriftenliste unterzeichnet haben.
Der Bürgerantrag wird wie folgt begründet:
Die Sogwirkung des neuen Wissensparks sei schon
in der ersten Ausbauphase so groß, dass die bestehenden 27 Parkplätze bei
weitem nicht ausreichten. Mitarbeiter/Innen und Besucher/Innen des Wissensparks
drängten bei ihrer Suche nach Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge in die
Straßen der unmittelbar angrenzenden Wohngebiete, obwohl es sich dabei durchweg
um Anliegerstraßen handle. Auch die Parkplätze des benachbarten
Polizeipräsidiums sowie des Friedhofes am Loxbaum seien deswegen regelmäßig
überfüllt. Die Antragsteller äußerten ihre Befürchtung, dass nach einem
weiteren Ausbau des Wissensparks ohne Schaffung zusätzlicher Parkplätze das
Wohngebiet Loxbaum/ obere Fleyer Straße durch Parkplatzsuchende überschwemmt
werde. Schon jetzt sei nach Auskunft der Anwohnerinnen und Anwohner in den
engen Wohnstraßen die Abfallentsorgung durch dicht aneinander parkende
Fahrzeuge erschwert.
Zur Verbesserung der verkehrlichen Situation
schlägt Hagen Aktiv folgende Maßnahmen vor:
·
Die
Errichtung von mindestens 250 zusätzlichen Parkplätzen auf dem Gelände des
Wissensparks, bevor die weiteren Ausbaustufen in Angriff genommen werden.
·
Einführung
von Maßnahmen der Verkehrsberuhigung:
Ab Einmündung “Grenzweg”
soll die Durchfahrt durch das Wohngebiet zwischen Fleyer Straße und
Loxbaumstraße für den Durchgangsverkehr (“Nicht- Anlieger”)
erschwert bzw. unmöglich gemacht werden (z. B. durch einseitige Sperrung der
Straße “Auf dem Königsberg”).
Stellungnahme der Verwaltung:
In einer ersten Stellungnahme teilt der
Fachbereich Planen und Bauen mit, dass die Problematik bekannt und bereits
mehrfach an die zuständigen Dienststellen der Verwaltung sowie an die Medien
herangetragen wurde. Die Beschwerden richten sich gegen die Auswirkungen der
Planungen und Baumaßnahmen auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 1/92
“Fleyer Straße/ Feithstraße”. Hier ist unter anderem ein
Sondergebiet festgesetzt mit dem Ziel, Teilbereiche des
“Wissensparks” mit entsprechenden Einrichtungen zu realisieren.
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um die
Errichtung eines Büro- und Seminargebäudes mit mehr als 1.600 m²
Grundfläche und eines Parkdecks für 61
Stellplätze.
Im Rahmen des Bauantrages für den ersten
Bauabschnitt (Büro- und Seminargebäude mit Parkdeck) wurden für das
Gesamtobjekt 61 Stellplätze beantragt. Diese verteilten sich mit 35
Stellplätzen auf der Eingangsebene und 26 auf einem darüber liegenden Parkdeck.
Dieses Parkdeck als genehmigter Bestandteil des ersten Bauabschnitts wurde noch
nicht erstellt, dies soll erst bei der Realisierung des zweiten Bauabschnitts
geschehen.
Die Baugenehmigung sah ursprünglich die
Errichtung von 32 Stellplätzen vor. Diese Zahl wurde ermittelt aufgrund der
Nutzfläche der Büroebenen (13 Stellplätze) sowie der vom Bauherrn angegebenen
Anzahl der Lehrer und Schüler des Lehrerseminars in den übrigen Ebenen (19
Stellplätze). Bei der Berechnung dieser Stellplatzanzahl wurde eine gute ÖPNV-
Anbindung berücksichtigt, die der Bauherr durch Vorlage einer Stellungnahme der
Hagener Straßenbahn AG nachwies. Ansonsten hätte der Ansatz nur für die
Büroflächen über alle Ebenen zu einer notwendigen Stellplatzzahl von 27 geführt.
Bei der Teil- Rohbau und Teil- Schlussabnahme der
Bauordnungsbehörde wurde festgestellt, dass das Vorhaben aufgrund von
Planänderungen in Teilbereichen anders ausgeführt wurde (Wegfall des
Staffelgeschosses im Bauteil E). Damit änderten sich die für die Ermittlung der
notwendigen Stellplätze zugrunde zu legenden Büroflächen, so dass die Anzahl
der nachzuweisenden Stellplätze in diesem Bereich um einen Stellplatz reduziert
werden konnte. Insgesamt waren nun 31 Stellplätze nachzuweisen, davon 12 für die
Büroflächen.
Auf dem Grundstück wurden bislang 27 Stellplätze
auf einem beschrankten Parkplatz errichtet. Um die bauordnungsrechtlich
nachzuweisende Anzahl zu erreichen, müssen noch vier weitere Stellplätze
errichtet werden. Diese müssen entweder auf der noch zu erstellenden
Parkpalette (die Baugenehmigung besitzt nach wie vor Gültigkeit) oder, wenn der
zweite Bauabschnitt nicht realisiert wird, an anderer Stelle auf dem Grundstück
nachgewiesen werden. Das Vorhaben ist insofern bauordnungsrechtlich noch nicht
abgeschlossen. Dennoch wurde die Aufnahme der Nutzung des Gebäudes gestattet.
Ob die Anzahl der insgesamt nachgewiesenen und
genehmigten Stellplätze tatsächlich ausreicht, um den entstehenden Bedürfnissen
gerecht zu werden, ist erst nach Abschluss der gesamten Baumaßnahme zu prüfen.
Um den bereits jetzt vorliegenden Anwohnerbeschwerden abzuhelfen, finden
derzeit Überprüfungen der zuständigen Dienststellen sowie Gespräche mit dem
Träger der Einrichtung statt. Zu den bisherigen Ergebnissen erfolgt in der
Sitzung des Ausschusses für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und
Ordnungspartnerschaften ein mündlicher Bericht der Verwaltung.
