21.06.2006 - 3.2 Bürgerantrag der Freien Wählergemeinschaft Hage...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und bittet den Vertreter des Bauordnungsamtes, Herrn Arndt,  um eine Erläuterung der vorliegenden Stellungnahme. Herr Arndt führt aus, dass inzwischen mehrere Ortsbesichtigungen an der Fleyer Straße durchgeführt worden seien. Es sei grundsätzlich festzustellen, dass sich das Umfeld der Fleyer Straße in den letzten Jahren erheblich verändert habe, es seien Betriebe und Einrichtungen entstanden, durch die mehr Parkflächen in Anspruch genommen würden. Dennoch sei die Fleyer Straße durch den vorhandenen Längsparkstreifen im Vergleich zu anderen Straßen ausgesprochen gut mit öffentlichen Parkflächen ausgestattet. Der Parkdruck in der Umgebung des Wissensparks sei daher selbst zu Spitzenzeiten längst nicht so gravierend wie in der Umgebung anderer Einrichtungen. Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigungen sei der Parkplatz am Gebäude des Wissensparks durchschnittlich zur Hälfte belegt gewesen. Die öffentlichen Parkflächen in unmittelbarer Nähe des Gebäudes seien gut besetzt und daher nur noch wenige Lücken frei gewesen, in weiterer Entfernung vom Gebäude hätten auf dem Längsparkstreifen noch einige Parkmöglichkeiten bestanden. Der Grenzweg sei nur im Einmündungsbereich enger beparkt gewesen, im weiteren Verlauf, entlang der Kleingartenanlage, seien nur noch wenige Fahrzeuge  angetroffen worden. Ob die Parkplätze am Wissenspark kostenlos zu benutzen seien oder gegen Gebühr, sei dem Betreiber überlassen. Dies gelte auch für andere Einrichtungen im Stadtgebiet, insbesondere in der Innenstadt. Selbst die Stadt Hagen biete für ihre Beschäftigen keine kostenlosen Parkplätze an. Es bestehe bei jedem größeren Bauvorhaben ein Spannungsverhältnis zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern, die die Parkflächen in der Umgebung selbst nutzen wollten und dem Bauherrn, der die Aufwendungen für Stellplätze möglichst gering halten möchte. Der Rat der Stadt Hagen habe kürzlich beschlossen, die Ablösesummen für Stellplätze drastisch zu verringern. Dies weise darauf hin, dass den Investoren die Entscheidung für einen Standort in Hagen erleichtert werden solle. Die Zahlen, die der Berechnung für die Stellplätze am Wissenspark zugrunde lagen, seien in der Stellungnahme ausführlich dargelegt. Herr Römer fragt mit Hinweis darauf, dass die Stellplätze am Wissenspark offensichtlich kaum genutzt würden, weil die Gebühren zu hoch sind, nach, ob es gesetzliche Regelungen zur Höhe von Parkgebühren auf privaten Flächen gebe. Es könne gerade bei öffentlichen Einrichtungen nicht sein, dass eine Verpflichtung bestehe, Parkplätze zu schaffen, diese jedoch vom Betreiber so teuer angeboten würden, dass die Nutzer der Einrichtung doch wieder auf den öffentlichen Verkehrsraum auswichen. Herr Arndt antwortet, dass es zur Höhe der Parkgebühren keine gesetzliche Regelung gebe, diese richte sich nach Angebot und Nachfrage. Da keine weiteren Fragen gestellt werden, erteilt Herr Romberg dem Antragsteller, Herrn Dr. Bücker das Wort. Herr Dr. Bücker drückt zunächst sein Erstaunen über das von Herrn Arndt geschilderte Ergebnis der Ortsbesichtigungen aus. Auch wenn diese Momentaufnahmen zeigten, dass Parkflächen frei gewesen seien, könne die Stadt Hagen nicht zu Gunsten der Betreiber öffentlicher Einrichtungen auf Stellplätze verzichten. Dies ginge zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und führe zu deren Verdrossenheit. Hier sei ein Umdenken erforderlich. Tatsache sei, dass der Parkdruck an der Fleyer Straße und in deren Umgebung immer weiter ansteige, es werde zum Beispiel auch in der Loxbaumstraße geparkt, zum Teil ordnungswidrig auf dem Bürgersteig. Herr Dr. Bücker verweist auf seine Ausführungen in der letzten Sitzung und ergänzt dies um den Hinweis, dass auch durch die Schrebergärten Parkdruck entstehe. Den Schrebergärtnern sei zwar vor langer Zeit versprochen worden, zusätzliche Parkflächen zu schaffen, bisher sei in dieser Hinsicht jedoch nichts geschehen. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass am Wissenspark aus baurechtlicher Sicht maximal vier Stellplätze fehlten. Dies möge zwar rechtlich in Ordnung sein, die Ausführungen der Verwaltung ließen jedoch darauf schließen, dass bei der Festsetzung des Stellplatzbedarfs ein gewisser Spielraum vorhanden sei, den man genauso gut für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nutzen könne. Sofern sich ein guter ÖPNV- Anschluss so auswirke, dass 30% weniger Stellplätze zu errichten seien, so müsse eine gute Anbindung an die Autobahnen, wie sie hier gegeben sei, auf der anderen Seite zu mehr Stellplätzen führen. Herr Dr. Bücker richtet deshalb an den Ausschuss die Anregung, mit einem Empfehlungsbeschluss an den Rat heranzutreten, für mehr Parkplätze im Bereich des Wissensparks zu sorgen, auch im Hinblick darauf, dass der Wissenspark eine erfolgreiche Einrichtung sei, die noch weiter ausgebaut werden soll. Herr Romberg gibt den Hinweis, dass die Anregung eher an die Verwaltung zu richten sei als an den Rat. Inwiefern es möglich sei, diese umzusetzen, müsse geprüft werden, da es nach dem bisherigen Informationsstand nicht möglich sei, eine bestehende Baugenehmigung hinsichtlich der Forderung nach Stellplätzen im Nachhinein zu verändern bzw. zu verschärfen. Herr Arndt verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen des Eigentümers des Wissensparks sowie der Leitung des Studienseminars. Hierdurch würden die Teilnehmer- und Besucherzahlen, die zur Ermittlung des Stellplatzbedarfs im Zuge der Erteilung der Baugenehmigung  geführt hätten, bestätigt. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Hagener Straßenbahn AG eine gute Anbindung an den ÖPNV bescheinigt habe und diese bei der Berechnung der Stellplätze zu berücksichtigen sei. Dies sei keine Besonderheit der Stadt Hagen, sondern allgemein den Vorschriften der Bauordnung zu entnehmen. Die Zahl der Seminarteilnehmer/Innen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Fahrgemeinschaften anreisten, liege nach Angaben der Seminarleitung bei 25 – 40%, womit der Abzug von 30% der Stellplätze gerechtfertigt sei. Herr Kurrat bezweifelt, dass 25 – 40 % der Seminarteilnehmer/Innen öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften nutzten. Es sei nicht ernsthaft anzunehmen, dass die Anreise zunächst mit dem Zug und dann mit dem Bus erfolgen würde.  Es sei deshalb davon auszugehen, dass fast alle Seminarteilnehmer mit ihren PKW anreisten. Da der Parkplatz am Wissenspark mit einer Schranke verschlossen sei, würden Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum gesucht, die den dortigen Anwohnerinnen und Anwohnern genommen würden. Herr Kurrat stellt die Frage, ob seitens der Bauordnungsbehörde nicht überprüft werde, wie viele Nutzer einer solchen Einrichtung tatsächlich öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Mit Hinweis auf den Beschluss aus der vorigen Sitzung bittet Herr Kurrat zudem um Auskunft, welche Möglichkeiten die Verwaltung sehe, um dort weiteren Parkraum zu schaffen. Herr Pieper bestätigt die Ausführungen von Herrn Kurrat, gibt aber zu Bedenken, dass es rechtlich kaum möglich und wenig sinnvoll sein dürfte, den Eigentümer des Wissensparks zur Errichtung von weiteren Stellplätzen zu verpflichten, die dann vermutlich auch wieder gebührenpflichtig seien. Sinnvoller sei es dagegen, zu ermitteln, ob dort städtische Flächen vorhanden sind, auf denen kostenfreie Parkplätze angeboten werden könnten. Herr Voigt ist der Auffassung, dass die Verwaltung nicht berücksichtigt habe, dass die Stellplätze, die am Wissenspark bisher geschaffen wurden, lediglich ausreiche, um die Fahrzeuge der dort Beschäftigten unterzubringen. Für die angegebenen 190 Seminarteilnehmer reiche das vorhandene Parkplatzangebot nicht aus. Herr Arndt antwortet, dass die Bauordnungsbehörde keine Möglichkeit habe, zu überprüfen, ob und in welchem Umfang der ÖPNV tatsächlich genutzt werde. Der Betreiber könne nicht gezwungen werden, seine Parkflächen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die nachträgliche Forderung an den Eigentümer des Wissensparks, weitere Stellplätze einzurichten, werde nicht funktionieren. Es sei auch zu berücksichtigen, dass die Baugenehmigung nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wurde, ein geplantes Geschoss des Gebäudes sei weggefallen. Um die jetzt noch erforderliche Anzahl von 31 Stellplätzen zu erreichen, müssten noch drei Stellplätze nachwiesen werden, dies ließe sich realisieren. Eine Lösung im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner brächte dies jedoch nicht, diese sei eventuell mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen herbeizuführen. Ob in diesem Bereich städtische Flächen zur Verfügung stehen, auf denen weitere Parkflächen errichtet werden könnten, entziehe sich seiner Kenntnis, fraglich sei auch, ob die Stadt Hagen dafür eintreten müsse, hier weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen. Herr Römer fragt, bezogen auf die Ausführungen von Herrn Pieper, ob im Zuge des 2. Bauabschnitts weitere Parkflächen geschaffen werden sollen oder, so lange dieser nicht realisiert werde, auf dem nebenliegenden freien Grundstück weitere Parkflächen entstehen könnten. Frau Hirsch schlägt vor, mit dem Betreiber des Wissensparks ein Gespräch zu führen, um zu einer Senkung der Parkgebühren zu kommen. Herr Ciupka  erinnert daran, dass das Studienseminar aus Gründen der Parkplatznot von der Bahnhofstraße in die Fleyer Straße umgezogen sei. In der Bahnhofstraße sei jedoch die Anbindung an den ÖPNV und auch die Ausstattung mit Parkhäusern und Parkplätzen besser gewesen sei als in der Fleyer Straße. Nunmehr würden die Anwohnerinnen und Anwohner mit dieser Situation belastet. Herr Voigt fragt nach, wie der Stand der Planungen bzw. der Realisierung des 2. Bauabschnitts ist. Herr Arndt teilt mit, dass hierzu noch kein konkreter Bauantrag gestellt und dies auch vom Eigentümer nicht in Aussicht gestellt worden sei. Die Stellplätze auf dem geplanten Parkdeck seien bereits beantragt und genehmigt worden, die Baugenehmigung sei jedoch in dieser Hinsicht nicht ausgeschöpft worden. Es sei demnach baurechtlich kein Problem, bis zu 30 weitere Stellplätze zu schaffen. Auch sei es möglich, auf der nebenliegenden Fläche Stellplätze zu errichten, beides unterliege aber der Entscheidung des Bauherrn. Herr Romberg stellt zusammenfassend fest, dass dem Bauherrn offensichtlich nicht aufgegeben werden kann, weitere Stellflächen zu schaffen, es sei auch nicht zu erwarten, dass dies auf deren eigene Veranlassung geschehe. Es müsse deshalb nach alternativen Lösungen gesucht werden. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass geplant sei, zusätzlichen Parkraum für die Kleingärtner zu schaffen. Dieser Parkraum stehe nach Fertigstellung zwar den Nutzern des Wissensparks nicht direkt zur Verfügung, könne aber den Parkdruck insgesamt etwas senken. Herr Romberg bittet um Auskunft darüber, wie weit diese Planungen gediehen seien. Herr Heckrodt, Fachbereich Planen und Bauen, antwortet, dass die Planungen soweit fortgeschritten seien, dass nunmehr Landesmittel zur Errichtung der Parkflächen beantragt werden könnten. Allerdings sei dieser Zuschussantrag zu Gunsten der Errichtung einer Entsorgungsanlage für die Kleingärten zunächst zurückgestellt worden. Sofern die restlichen Zuschüsse für diese und weitere Anlagen gezahlt seien, könnte ein Antrag auf Bezuschussung der Stellplatzanlage gestellt werden. Es sei jedoch noch nicht abzuschätzen, in welchem zeitlichen Rahmen die Umsetzung erfolgen könne. Herr Kurrat weist noch einmal darauf hin, dass seiner Auffassung nach der ÖPNV – Bonus in Höhe von 30 % bei den zu errichtenden Stellplätzen von der Verwaltung gutgläubig vorgenommen wurde. Er stellt den Antrag, den Bürgerantrag erneut zu vertagen. Seine Fraktion werde intern prüfen lassen, inwieweit die erteilte Baugenehmigung im Hinblick auf den ÖPNV- Bonus zu korrigieren wäre. Die Verwaltung solle beauftragt werden, mit dem Investor ein Gespräch zu führen mit dem Ziel, zu ermitteln, warum das geplante Parkdeck nicht gebaut wurde und ob der Investor Möglichkeiten sieht, weiteren Parkraum auf seinem Grundstück zu schaffen. Die Verwaltung solle parallel dazu einen eigenen Vorschlag entwickeln, weiteren Parkraum auf öffentlicher Fläche zu schaffen. Herr Pieper schließt sich dem Vorschlag von Frau Hirsch an, mit dem Betreiber der Einrichtung Gespräche über eine Senkung der Gebühren für  den vorhandenen Parkplatz zu führen. Anschließend wird Herrn Dr. Bücker noch einmal das Wort erteilt. Er weist darauf hin, dass an der Fleyer Straße zwar ein Längsparkstreifen vorhanden sei, dieser aber aufgrund seiner geringen Breite nur genutzt werden könne, wenn aufgeschultert geparkt werde. Dies sei bei den weiteren Überlegungen zu berücksichtigen. Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt Herr Romberg stellt den Antrag von Herrn Kurrat, erweitert um die Vorschläge von Frau Hirsch und Herrn Pieper, zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird erneut vertagt. Der Oberbürgermeister wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Beschwerdeausschusses folgendes zu veranlassen:

 

1.       Die Verwaltung möge mit dem Eigentümer des Wissensparks Gespräche führen mit dem Ziel, zu ermitteln, warum das geplante Parkdeck nicht gebaut wurde und ob von dort Möglichkeiten gesehen werden, weiteren Parkraum auf seinem Grundstück zu schaffen. Des weiteren sollen mit dem Betreiber der Einrichtung Gespräche über eine Senkung der Gebühren für die Benutzung des vorhandenen Parkplatzes geführt werden.

2.       Die Verwaltung möge parallel dazu einen Vorschlag zur Errichtung von Parkplätzen auf städtischen Flächen unterbreiten. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0