20.08.2007 - 4.3 Bürgerantrag der Freien Wählergemeinschaft Hage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mo., 20.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt Herrn Dr. Bücker als Vertreter der
Antragsteller, der Freien Wählergemeinschaft Hagen- Aktiv, das Wort. Herr
Dr. Bücker führt aus, dass sich an der im Bürgerantrag beschriebenen
Problematik bisher nichts geändert habe. Weder seien zusätzliche Parkplätze
entstanden, noch sei die Verkehrs- und Parksituation in den umliegenden Straßen
verändert worden. Der von der Verwaltung zugesagte Parkplatz für Kleingärtner
sei ebenfalls noch nicht errichtet worden. Die Hausverwaltung Dicke weise mit
dem hier vorliegenden Schreiben zu Recht darauf hin, dass aufgrund der
Parksituation im Grenzweg der Zugang für Rettungsdienste erschwert sei. Diese
Situation sei nicht weiter hinzunehmen. Falls es keine Möglichkeit gebe,
zusätzliche Parkflächen zu schaffen, müsse die Verwaltung zumindest eine Verbesserung
der Parksituation herbeiführen. Herr Romberg erläutert, dass die
Ausführungen der Hausverwaltung Dicke mit dem Inhalt des Bürgerantrags nur
indirekt zu tun hätten. In dem Bürgerantrag sei es zunächst darum gegangen,
zusätzliche Parkflächen auf dem Gelände des Wissensparks zu schaffen. Dieses
Ziel sei nicht erreicht worden, zumindest aber sei die Anzahl der Stellplätze
so erweitert worden, dass nunmehr die Stellplatzverpflichtung erfüllt sei. Zur
Errichtung weiterer Parkflächen könne der Betreiber des Wissensparks nicht
gezwungen werden. Zwar sei die Parksituation nach wie vor nicht
zufriedenstellend, rechtlich sei daran aber nichts zu ändern. Auch über Veränderungen
der Durchfahrt- und Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen sei ausgiebig
diskutiert worden, jedoch gebe es offensichtlich keine Lösung, mit der alle Beteiligten
zufrieden zu stellen seien. Frau Kramps führt aus, dass die
Beschäftigung mit diesem Bürgerantrag sehr viel Mühe bereitet habe. Es habe
sich gezeigt, dass es auch unter den Anwohnerinnen und Anwohnern der
betroffenen Straßen unterschiedliche Auffassungen über mögliche Maßnahmen gebe.
Das Problem sei überdies nicht neu, seit etwa zehn Jahren werde über die
Verkehrssituation im Grenzweg und im Vogelherd diskutiert. Die geplante
Errichtung des Parkplatzes für Kleingärtner scheitere daran, dass zurzeit die
finanziellen Mittel für eine solche Maßnahme nicht bereit gestellt werden können.
Herr Dr. Bücker stellt die Frage, wer im Schadenfall die Verantwortung
dafür trage, wenn aufgrund der parkenden Fahrzeuge Rettungskräfte nicht
rechtzeitig vor Ort einträfen. Herr Reike antwortet, dass im Bereich
Vogelherd/ Grenzweg kürzlich eine Befahrung durchgeführt worden sei. Dabei sei
kein behinderndes Parken festgestellt worden. Sofern dies bei einem
Rettungseinsatz der Fall wäre, seien die Halterinnen und Halter dieser
Fahrzeuge für die Folgen verantwortlich. Herr Kurrat drückt seinen Unmut
darüber aus, dass der Versuch, eine gemeinsame Lösung in diesem Fall
herbeizuführen, gescheitert sei. Der Kommunalpolitik seien hier Grenzen
aufgezeigt worden. Die Verwaltung habe im Genehmigungsverfahren einen ÖPNV-
Bonus gewährt, obwohl in der Realität kaum einer der Seminarteilnehmer öffentliche
Verkehrsmittel in Anspruch nehme. Eine Lösung sei unter diesen Umständen nicht
herbeizuführen, der Bürgerantrag daher für erledigt zu erklären. Die Verwaltung
solle die Situation weiter beobachten. Herr Romberg weist darauf hin,
dass das Problem des behindernden Parkens kein Problem des Wissensparks sei,
sondern an vielen Stellen des Stadtgebietes auftauche. Im vorliegenden Fall
gebe es zumindest die Möglichkeit, die Halterinnen und Halter der Fahrzeuge
über die Hotline des Wissensparks zu erreichen. Dies scheine auch zu funktionieren.
Herr Römer stimmt dem zu und meint, dass solche Situationen künftig
verhindert werden müssten. Frau Kramps meint, hierzu müsse man die
rechtliche Grundlage ändern, in den entsprechenden Beschlussgremien sollte bei
Bauvorhaben auf die Anwendung des ÖPNV- Bonus besonders geachtet werden. Herr
Romberg meint, dass dies nicht unbedenklich sei, da möglicherweise ein
Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Regelung und somit auf Erteilung der
Baugenehmigung bestehe. Herr Dr. Bücker fragt, wie der Stand der
Planungen hinsichtlich des II. Bauabschnitts sei und ob hierfür zusätzliche
Stellplätze nachgewiesen werden müssten. Frau Kramps verneint dies und
erklärt, dass ihrem Wissen nach die Baugenehmigung bereits erteilt wurde und
daher keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden müssten. Es sei damit
zu rechnen, dass sich die Situation dann noch verschärfe. Herr Romberg
fasst die Ergebnisse der Diskussion zusammen und stellt den Antrag, den
Bürgerantrag für erledigt zu erklären.
