Beschlussvorlage - 0135/2006
Grunddaten
- Betreff:
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Evolutionspark Hagenhier: Teiländerung Nr. 83 -Evolutionspark Hagen -Bereich Hengsteysee/Böhfeld- zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen, hier: Einleitung des Verfahrenshier: Bebauungsplanverfahren Nr. 01/06 (578) -Evolutionspark Hagen -BereichHengsteysee/Böhfeld-hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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15.03.2006
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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21.02.2006
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21.03.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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23.03.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.03.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2006
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der
Teiländerung Nr. 83 - Evolutionspark
Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld
– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplan Nr. 01/06 (578) –
Evolutionspark Hagen – Bereich
Hengsteysee/Böhfeld - gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
zuletzt gültigen Fassung.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB kann für die Teiländerung des
Flächennutzungsplans kurzfristig auf der Basis der vorliegenden
Flächendisposition erfolgen. Die entsprechenden Verfahrensschritte für das
Bebauungsplanverfahren erfolgen nach Konkretisierung der Planinhalte.
Eine grundsätzliche Information
der Öffentlichkeit zu den Inhalten des Projekts ist bereits erfolgt. Die
Bürgeranhörung soll möglichst noch vor den Osterferien 2006 stattfinden.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 83 -
Evolutionspark Hagen – Bereich
Hengsteysee/Böhfeld – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie auch
des Bebauungsplans Nr. 01/06 (578) –
Evolutionspark Hagen – Bereich
Hengsteysee/Böhfeld umfasst den Bereich zwischen dem Südufer des Hengsteysees
im Norden, der Dortmunder Straße ( L 704) im Osten, der BAB A1, der
Einhausstraße und der Seestraße im Süden und der Hengsteyer Straße im Westen.
In
den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 2500 ist Bestandteil des
jeweiligen Beschlusses.
Sachverhalt
Mit
der Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Realisierung des Evolutionsparks Hagen, Teilbereich
Hengsteysee/Böhfeld geschaffen werden.
Der Rat der
Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 beschlossen, für den geplanten
“Entwicklungsbereich Evolutionspark Hagen” die vorbereitenden
Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch zu beginnen.
Ziele des Entwicklungsbereiches sind:
- die Verwirklichung des Evolutionsparkes und
- städtebauliche Anpassung und Entwicklung der im Zusammenhang damit betroffenen Bereiche.
Inhalt des Parkes ist die gesamte Evolution, wie sie sich in der Fundlandschaft Hagen mit ihren teilweise weltweit einmaligen Exponaten von der Urzeit bis zum Mittelalter abbildet. Ausgestellt werden sollen nicht nur die bedeutenden Exponate der Stadt Hagen aus der Hagener Lagune, steinzeitliche Werkzeuge, menschliche Überreste aus der Steinzeit, Relikte von Eiszeittieren etc. Besondere Anziehungspunkte des Parkes werden die entstehenden “Lebenswelten” aus vergangenen Zeiten sein. Auf einer Fläche von ca. 700 Hektar am Harkort- und am Hengsteysee sollen “Lebenswelten” vergangener Zeiten entstehen.
Am Hengsteysee könnte beispielsweise die Hagener Lagune mit ihrer damaligen Tierwelt teilweise wieder entstehen, in einem Terrarium können heute noch in den subtropischen Gebieten lebende Tiere, die in der Karbon-Zeit Hagen bevölkerten, präsentiert werden. In einem Aquarium soll das Publikum die Verwandten des damaligen Hagener Urheiss sowie den heute noch lebenden Quastenflosser bestaunen. Abgerundet wird der Bereich am Hengsteysee durch eine riesige Welt von Dinosauriern, die in Lebensgröße eine ungefähre Vorstellung einer ausgestorbenen Welt geben können.
Verbunden durch eine Museumsbahn und attraktive Fahrradwege gelangt das Publikum dann zum Harkortsee und erlebt dort eindrucksvoll die uralte Geschichte des Menschen bis zum Mittelalter. Zu sehen sein sollen steinzeitliche Tiere vom Mammut über das Rentier bis zum Pferd, steinzeitliche Höhlen und Siedlungen, teilweise mit originalen Nachbildungen der damaligen Bewohner und Bewohnerinnen, mittelalterliche Burgen einschließlich einer Bliede, mit der im Mittelalter auf diesem Gebiet Kriege geführt wurden. Zentraler Mittelpunkt des Gebietes am Harkortsee ist das Wasserschloss Werdringen mit seinem Museum für Ur- und Frühgeschichte, das im November 2004 eröffnet wurde.
Der Evolutionspark ist damit zugleich Arbeitsstätte für Mitarbeiter unterschiedlicher Qualifikationen - Museum, Ausstellungsraum, Naturschutzzone und Eventpark.
Die Anpassungen der städtebaulichen Nahtstellen betreffen vor allem die äußere Erschließung, die Neuordnung der Campingplätze (in Verbindung mit dem Projekt Ruhrtal), die eventuelle Umgestaltung der Siedlung Brockhausen und die Nachnutzung der Eisenahnbrachflächen am Hengsteysee.
Zur Vorbereitung der Realisierung des Gesamtprojekts “Entwicklungsbereich Evolutionspark Hagen” muss das bestehende Planungsrecht den geplanten Inhalten entsprechend geändert werden.
Der Gebietsentwicklungsplan stellt den räumlichen Geltungsbereichs weitestgehend als allgemeinen Freiraum und Agrarbereich mit der Freiraumfunktion Schutz der Natur bzw. Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung dar.
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sind die Flächen südlich der Bahntrasse Hagen – Schwerte größtenteils als Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, nördlich der Bahntrasse in Ufernähe als Fläche für die Forstwirtschaft und im Anschluss daran als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.
Darüber hinaus werden die Inhalte des Landschaftsplans der Stadt Hagen in Bezug auf die Schutzwürdigkeit des Landschaftsraums und dessen Entwicklungspotentiale zu beachten sein.
Geplant ist, die zentralen Bereiche des Evolutionsparks mit ihren baulichen Einrichtungen (Ausstellungsräume, Verwaltung, Stellplatzanlagen etc) als Sonderbaufläche darzustellen bzw. festzusetzen, die übrigen sonstigen Nutzungen weitestgehend in einen “grünen” Landschaftsgarten einzubinden.
Im weiteren Verfahren wird mit der
Bezirksregierung Arnsberg die evtl. Notwendigkeit einer GEP - Änderung zu
diskutieren sein.
