23.03.2006 - 9 Evolutionspark Hagenhier: Teiländerung Nr. 83 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 23.03.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter: Herr
Schädel.
Frau Priester-Büdenbender
erläutert, der Evolutionspark biete eine riesige Chance für die Stadt Hagen und
dankt Herrn Hauck für die frühzeitige Einbindung der Umweltpolitik,
mögliche Probleme seien im Verfahren abzuarbeiten, die SPD-Fraktion werde
zustimmen. Ein Arbeitskreis könne begleitend mitarbeiten. Herr Hilker
erläutert, der Landschaftsbeirat habe aufgrund des landwirtschaftlichen
Nutzbodenverbrauchs und weiterer offener Fragestellungen abgelehnt. Auch Frau
Kuschel-Eisermann erklärt Zustimmung.
Beschluss:
a) Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 83 -
Evolutionspark Hagen Bereich Hengsteysee/Böhfeld zum Flächennutzungsplan
der Stadt Hagen gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt
gültigen Fassung.
b) Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplan Nr. 01/06 (578)
Evolutionspark Hagen Bereich Hengsteysee/Böhfeld - gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
kann für die Teiländerung des Flächennutzungsplans kurzfristig auf der Basis
der vorliegenden Flächendisposition erfolgen. Die entsprechenden
Verfahrensschritte für das Bebauungsplanverfahren erfolgen nach Konkretisierung
der Planinhalte.
Eine grundsätzliche Information der Öffentlichkeit zu den Inhalten
des Projekts ist bereits erfolgt. Die Bürgeranhörung soll möglichst noch vor
den Osterferien 2006 stattfinden.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr.
83 -
Evolutionspark Hagen Bereich Hengsteysee/Böhfeld zum Flächennutzungsplan
der Stadt Hagen sowie auch des Bebauungsplans Nr. 01/06 (578)
Evolutionspark Hagen Bereich Hengsteysee/Böhfeld umfasst den Bereich zwischen
dem Südufer des Hengsteysees im Norden, der Dortmunder Straße ( L 704) im
Osten, der BAB A1, der Einhausstraße und der Seestraße im Süden und der
Hengsteyer Straße im Westen.
In den im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan
im Maßstab 1. 2500 ist Bestandteil des jeweiligen Beschlusses.
