15.03.2006 - 7.8 Evolutionspark Hagenhier: Teiländerung Nr. 83 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 15.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Wortprotokoll
Herr Mosch fragt nach, ob bereits ein Termin für die
Bürgeranhörung bekannt sei und dieser noch vor den Osterferien durchgeführt würde.
Herr Hauck erwidert, dass bisher der 5. April als
Termin vorgesehen sei.
Herr Rath merkt an, dass hier eine Flächennutzungsplanänderung und ein
Bebauungsplanverfahren eingeleitet würde. Ursprünglich sei die Entwicklung eines Evolutionsparkes ergebnisoffen
vorgestellt worden. Jetzt werde das Ergebnis schon vorweggenommen.
Herr Schädel merkt an, dass wie bei jedem Verfahren
das Ergebnis offen sei, es gehe hier nur darum, festzustellen, über welchen
Bereich sich die Überlegungen erstrecken sollen und über welchen Bereich sich
die Planungen erstrecken sollen, die dann mit den Bürgern und mit den Trägern
öffentlicher Belange diskutiert werden
sollen. Es werde damit nichts festgelegt sondern es würden nur Räume definiert,
in denen die Planung jetzt stattfinden solle.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt den
nachfolgenden Gremien folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 83 -
Evolutionspark Hagen Bereich Hengsteysee/Böhfeld zum Flächennutzungsplan
der Stadt Hagen gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt
gültigen Fassung.
b) Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplan Nr. 01/06 (578)
Evolutionspark Hagen Bereich Hengsteysee/Böhfeld - gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
kann für die Teiländerung des Flächennutzungsplans kurzfristig auf der Basis
der vorliegenden Flächendisposition erfolgen. Die entsprechenden
Verfahrensschritte für das Bebauungsplanverfahren erfolgen nach Konkretisierung
der Planinhalte.
Eine grundsätzliche Information der Öffentlichkeit zu den Inhalten
des Projekts ist bereits erfolgt. Die Bürgeranhörung soll möglichst noch vor
den Osterferien 2006 stattfinden.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr.
83 -
Evolutionspark Hagen Bereich Hengsteysee/Böhfeld zum Flächennutzungsplan
der Stadt Hagen sowie auch des Bebauungsplans Nr. 01/06 (578)
Evolutionspark Hagen Bereich Hengsteysee/Böhfeld umfasst den Bereich zwischen
dem Südufer des Hengsteysees im Norden, der Dortmunder Straße ( L 704) im Osten,
der BAB A1, der Einhausstraße und der Seestraße im Süden und der Hengsteyer
Straße im Westen.
In den im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan
im Maßstab 1:2500 ist Bestandteil des jeweiligen Beschlusses.
