28.03.2006 - 8 Evolutionspark Hagenhier: Teiländerung Nr. 83 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Die Diskussion zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung wird zusammen
gefasst.
Herr Asbeck verweist auf die Beratungsergebnisse
der vorberatenden Gremien.
Herr Dr. Ramrath erhofft sich einen großen
Attraktionspunkt für die Stadt. Daher könne dem nur zugestimmt werden. Für ihn
stelle sich nur die Frage, ob es bei den räumlichen Abgrenzungen bleiben oder
eine Konzentration stattfinden solle. Er bitte dies zu untersuchen.
Herr Grzeschista glaubt, dass schon heute
bestimmte Kerngebiete benannt werden könnten. Ob diese sich im Laufe des
Verfahrens ändern würden, sei abzuwarten. Für ihn sei jedoch die Abgrenzung in
Vorhalle nicht ganz stimmig. Evtl. könnten noch Flächen möglicherweise für
Infrastruktur an den Brockhauser Straße mit einbezogen werden, da an dieser
Stelle Wohnbauflächen kaum noch in Betracht kämen.
Herr Schädel gibt zu bedenken, dass man sich
nicht mit Flächen belasten sollte, die nicht benötigt würden. Aber die
Verwaltung untersuche dies noch. Die genannte Fläche in Brockhausen könnte ohne
Probleme im weiteren Verfahren noch mit einbezogen werden.
Herr Grothe fügt hinzu, dass alle Aspekte und
Anregungen im weiteren Verfahren geprüft würden.
Frau Suda bittet darum, über den jeweiligen Stand
des Verfahrens im Zusammenhang mit dem Yachthafen Harkortsee, Haus Baukey und
Campingplätzen in der nächsten Sitzung zu berichten.
Herr Ludwig möchte wissen, ob die Bedenken im
Rahmen des Landwirtschaftlichen Fachbeitrages ernst genommen würden.
Hierzu entgegnet Herr Grzeschista, dass es auch
Aufgabe der Politik sei, darauf zu achten, dass alle Belange, auch des
landwirtschaftlichen Fachbeitrages, Beachtung und Berücksichtigung finden
würden.
Herr Hauck berichtet, dass mit den betroffenen
Landwirten Kontakt aufgenommen worden sei, um für diese evtl. auch neue
Möglichkeiten anzudenken.
Auf Nachfrage berichten die Herren Grothe und Schädel über Schwierigkeiten beim geplanten Beachclub am Hengsteysee wegen
fehlender Entwässerung. Evtl. könne der Investor eine vorübergehende fliegende
Nutzung für ca. 1-2 Jahre hinbekommen. Jedoch sei auch dies nicht ganz
einfach.
Anschließend lässt Herr Asbeck über die
Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9
abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der
Teiländerung Nr. 83 - Evolutionspark
Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld
– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplan Nr. 01/06 (578) –
Evolutionspark Hagen – Bereich
Hengsteysee/Böhfeld - gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
zuletzt gültigen Fassung.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB kann für die Teiländerung des
Flächennutzungsplans kurzfristig auf der Basis der vorliegenden
Flächendisposition erfolgen. Die entsprechenden Verfahrensschritte für das
Bebauungsplanverfahren erfolgen nach Konkretisierung der Planinhalte.
Eine
grundsätzliche Information der Öffentlichkeit zu den Inhalten des Projekts ist
bereits erfolgt. Die Bürgeranhörung soll möglichst noch vor den Osterferien
2006 stattfinden.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 83 -
Evolutionspark Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld
– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie auch des Bebauungsplans
Nr. 01/06 (578) – Evolutionspark
Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld
umfasst den Bereich zwischen dem Südufer des Hengsteysees im Norden, der
Dortmunder Straße ( L 704) im Osten, der BAB A1, der Einhausstraße und der
Seestraße im Süden und der Hengsteyer Straße im Westen.
In
den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 2500 ist Bestandteil des jeweiligen
Beschlusses.
