Beschlussvorlage - 0186/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadt Hagen ist im Rahmen der zweiten Beteiligung aufgefordert, zum Entwurf des Regionalplans Ruhr Stellung zu nehmen. In der Vorlage werden die aus Sicht der Verwaltung wesentlichen Punkte für die Stadt Hagen erläutert und dazu eine Position formuliert.

 

Begründung

 

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat am 17.12.2021 die Durchführung einer zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen zum Regionalplan Ruhr beschlossen. Insbesondere die Auswertung der im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen hat dazu geführt, dass der Entwurf des Regionalplans Ruhr geändert worden ist. Da die Stadt Hagen im Geltungsbereich des Regionalplans Ruhr liegt und sich im Rahmen des Verfahrens auch Änderungen auf Hagener Stadtgebiet ergeben haben, ist die Stadt Hagen bei der zweiten Offenlage grundsätzlich betroffen.

 

Der überarbeitete Entwurf des Regionalplans Ruhr, seine geänderte Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit vom 24.01.2022 bis einschließlich zum 29.04.2022 öffentlich ausgelegt und sind unter folgendem Link auf der Internetseite des Regionalverbands Ruhr abrufbar:

 

https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/zweite-beteiligung/

 

Die Stadt Hagen ist aufgefordert, die Unterlagen einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.

Zu beachten ist, dass die Anregungen, Bedenken und Hinweise bzgl. des Planentwurfs und bzgl. des Umweltberichts auf die im Vergleich zum Erarbeitungsbeschluss vom 06.07.2018 geänderten Teile beschränkt werden sollen.

 

Da der Ratsbeschluss zur Stellungnahme erst nach Ende der Beteiligungsfrist am 29.04.2022 eingeholt werden kann, wird die Stellungnahme fristgerecht, vorbehaltlich des Ratsbeschlusses, erfolgen.

 

Im Folgenden wird kurz erläutert, welche Anregungen seitens der Stadt Hagen in der ersten Beteiligung zum Regionalplanentwurf (Drucksache 1255/2018) vorgebracht wurden und inwieweit sie vom Regionalverband Ruhr (RVR) berücksichtigt wurden, bzw. ob sich Änderungen im Regionalplanentwurf ergeben haben (siehe auch Beteiligungssynopse Anlage 1).

 

Die Anregungen betrafen zunächst Anmerkungen zu den im Regionalplanentwurf definierten Zielen:

 

Der Anregung, isoliert liegende Bauflächen nicht zurücknehmen zu müssen, wird mit dem Hinweis auf Ziel 2 - 3 des Landesentwicklungsplans NRW (Siedlungsraum und Freiraum), das bereits eine Festlegung zur Siedlungsentwicklung im regionalplanerisch festgelegten Freiraum enthält und auch Ausnahmen definiert, nicht gefolgt.

 

Eine weitere Anregung beinhaltete, dass bei der Ermittlung der Bedarfe für Gewerbe- und Industrieflächen die Ergebnisse des Siedlungsflächenmonitorings aus 2014 und somit veraltete Daten verwendet wurden. Zum Zeitpunkt der ersten Offenlage lagen bereits die Zahlen aus 2017 vor. Im Rahmen der zweiten Offenlage werden nun die aktuellsten Flächenreserven (SFM Ruhr 2020) zugrunde gelegt, bzw. den Bedarfen gegenübergestellt. Die Bedarfe selbst sollen mit Rechtswirksamkeit des Regionalplans aktualisiert werden. Der Anregung wurde im Wesentlichen gefolgt.

 

Der Anregung, im Rahmen der Weiterentwicklung des Flächenmonitorings der Regionalplanung im Verfahren einen Ansatz zu entwickeln, der auch die tatsächliche Nachfrage bei der Berechnung von Bedarfen berücksichtigt und nicht nur die tatsächlichen Inanspruchnahmen, wird nicht gefolgt. Eine Berücksichtigung der Flächennachfrage ist in den Siedlungsflächenbedarfsberechnungsmodellen sowie in den LEP-Vorgaben derzeit nicht vorgesehen.

 

Das zur Deckung von gewerblichen Fehlbedarfen vorgeschlagene Flächentauschverfahren, wonach ein Flächentausch zwischen verschiedenen Nutzungstypen möglich sein sollte, kann nicht erfolgen, weil eine bedarfsgerechte Festlegung für jede Bedarfskategorie gesondert getroffen werden muss, weshalb ein Flächentausch nur innerhalb der gleichen Bedarfskategorie erfolgen kann.

 

Auf eine Erwiderung zu den Einwendungen bzgl. der Regionalen Kooperationsstandorte wurde seitens des RVR verzichtet, da diese bei der Erarbeitung des aus dem Gesamtplan des Regionalplans Ruhr vorgezogenen Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte berücksichtigt wurden. (Die Stadt Hagen hatte in ihrer Stellungnahme zum Sachlichen Teilplan die Reduzierung des kommunalen Gewerbeflächenbedarfs bei Kommunen, in denen kein Regionaler Kooperationsstandort festgelegt werden wird, bemängelt (s. Ds. 0936/2020). Dieser Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.)

 

Die übrigen Anregungen bezogen sich auf die planerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr.

 

Aufgrund der Flächenvorschläge, die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung von der Stadt Hagen für neue Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) eingebracht wurden, haben sich Änderungen im zweiten Entwurf des Regionalplans Ruhr ergeben. Folgende fünf Flächen wurden zur Aufnahme in den Regionalplanentwurf vorgeschlagen:

 

  • Gut Herbeck
  • Auf dem Hühnerkamp
  • Grundschötteler Straße
  • hrenspring und
  • Haßley

 

Die Flächenvorschläge Gut Herbeck und Grundschötteler Straße (inklusive Erweiterung ABUS) wurden vollumfänglich berücksichtigt und werden im neuen Regionalplan als GIB festgelegt. Die Fläche Auf dem Hühnerkamp (Sauerlandstraße Nord) ist nur zum Teil als Arrondierung des vorhandenen GIB in den Regionalplan übernommen worden. Die Fläche Haßley wird im Regionalplan nicht als GIB, sondern als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt und die Flächengröße wurde im Vergleich zur vorgeschlagenen Fläche verkleinert. Begründet wird dies dadurch, dass sich angrenzend an die Fläche ein „Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) befindet. Zu diesem ist zur Konfliktvermeidung ein Abstand von 100 m einzuhalten. Da die verbleibende Flächengröße für die Festlegung eines GIB im regionalplanerischen Maßstab zu klein ist, wird auf die Festlegung als ASB, unter Hinzuziehung der angrenzenden Ortslage Haßley, zurückgegriffen. Eine bauleitplanerische Entwicklung für ein wohnverträgliches Gewerbegebiet ist dennoch möglich. Die Fläche Röhrenspring wurde nicht als GIB berücksichtigt, da zahlreiche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen sind, in denen insbesondere verkehrliche Belastungen durch den von Gewerbe- und Industriegebieten generierten LKW-Verkehr, erforderliche Abstandsflächen zur Ortslage Fley und erforderliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen moniert wurden. Vor diesem Hintergrund wurde das GIB Röhrenspring nur leicht arrondiert, um eine städtebaulich sinnvolle Abgrenzung zu ermöglichen.

 

Am Hengsteysee wurde die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches für zweckgebundene Nutzungen „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ (ASBz-E) zwischen der Dortmunder Straße und der vorhandenen Tennisanlage für die Verfolgung des Ziels, das Südufer des Hengsteysees als Freizeit- und Naherholungsgebiet auszuweiten und den Wander- sowie Radtourismus zu stärken, abgelehnt. Aufgrund des nicht vorhandenen Anschlusses an ein ASB und der zu geringen Flächengröße wurde dieser Anregung nicht gefolgt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die bisherigen konzeptionellen Ideen für den Seepark auch im Regionalplan festgelegten Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFA) grundsätzlich umsetzbar sind.

Weiterhin wurden folgende Anregungen der Stadt Hagen im zweiten Entwurf des Regionalplans Ruhr berücksichtigt und der Plan entsprechend geändert:

 

  • Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) im Bereich der Bezirkssportanlage Haspe (statt GIB)
  • Festlegung eines GIB für die Verzinkerei in Westerbauer (statt ASB)
  • Festlegung eines GIB im Bereich des Feuerwehrgerätehauses an der Sauerlandstraße (statt AFA)
  • Festlegung eines ASBz-E am Harkortsee (statt AFA)
  • Erweiterung des Bereiches zum Schutz der Natur (BSN) im Bereich „Mastberg- und Weißenstein“ bis zur Hünenpforte
  • Festlegung eines BSN im Nimmertal
  • Der ASBz-E im südlichen Bereich des Hengsteysees wird um den in der Wasserschutzgebiet Zone II liegenden Teil verkleinert.
  • Auf die Festlegung von Windenergiebereichen im Regionalplan wird im gesamten Planungsgebiet des RVR verzichtet.
  • Festlegung eines GIB im Anschluss an die Kläranlage Fley (statt AFA)

 

Folgende Anregungen der Stadt Hagen wurden aus den angeführten Gründen nicht berücksichtigt und führten von daher auch nicht zu Änderungen im Entwurf des Regionalplans Ruhr:

 

  • Trotz des Wegfalls des wertgebenden Bodendenkmals im Bereich Gut Herbeck bleibt es aufgrund der Nutzflächen und Gehölzstrukturen von Gut Herbeck bei der Festlegung eines Kulturlandschaftsbereiches.
  • Der Lennesteilhang Garenfeld verbleibt aufgrund der Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung als BSN mit Verweis darauf, dass die Festsetzung eines Naturschutzgebietes der Entscheidung der nachfolgenden Landschaftsplanung obliegt.
  • Die Anpassung des Naturschutzgebietes Lenneaue Kabel wird unter Zugrundelegung des regionalplanerischen Maßstabs abgelehnt.
  • Aufgrund der im Regionalplan nicht darstellungsrelevanten Flächengröße wird der Anregung, am Spielbrink einen BSN festzulegen, nicht gefolgt.
  • Da der Bereich zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) am Steinbruch Ambrock die einzige Gewinnungsstätte für Grauwacke im Plangebiet des RVR ist und die Fläche schutzgutübergreifend als konfliktarm zu bewerten ist, wird die Erweiterung des BASB in diesem Bereich beibehalten.
  • Der Vorschlag im Hagener Süden „Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten“ im Regionalplan festzulegen, wird nicht berücksichtigt, weil diese Flächen Vogelarten des Offenlandes umfassen, die Europäisches Vogelschutzgebiet sind und keine anderen Schutzzweck als den Vogelschutz haben. Insofern werden Habitate des Haselhuhns nicht von der Festlegung erfasst.
  • Der Anregung zur Aufnahme zusätzlicher Haltepunkte im Bereich Haspe, Bathey, Kabel, Eilpe und Delstern wurde nicht gefolgt. Diese wurden im Rahmen der sogenannten „Stationsoffensive“ untersucht und sind entweder aufgrund hoher Herstellungskosten und entsprechendem Infrastrukturausbau bereits in der Vorprüfung herausgefallen oder es hat sich bei der Überprüfung der Umsetzbarkeit ergeben, dass diese aufgrund fehlender Streckenkapazitäten nicht realisiert werden können oder nur mit erheblichem finanziellen Aufwand sowie Infrastrukturausbau möglich sind.

 

Folgende Änderungen haben sich aufgrund der Anregungen der Öffentlichkeit bzw. anderer öffentlicher Stellen ergeben:

 

  • Festlegung eines ASB im Bereich der Rehstraße / zwischen Konrad-Adenauer-Ring und Eugen-Richter-Straße, weil sich in diesem Bereich überwiegend Wohnnutzungen und Bildungseinrichtungen befinden, die grundsätzlich auch einem ASB zuzuordnen sind.
  • Redaktionelle Anpassung der ASB-Abgrenzung an die vorhandene Nutzungsstruktur im Bereich Geweke
  • Die durch die Bahnhofshinterfahrung überplante Gleistrasse zwischen Kückelhausen und Volmequerung wurde aus den zeichnerischen Festlegungen entfernt.

 

Schließlich erfolgten seitens des RVR Änderungen der zeichnerischen Festlegungen. Auf Basis einer zugrundeliegenden Methodik wurden zum einen Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) in den entfallenen Windenergiebereichen festgelegt. Zum anderen erfolgte die Festlegung der BSAB auf Hagener Stadtgebiet ohne Eignungswirkung. Diese Festlegung beinhaltet, dass in diesen Bereichen entgegenstehende Nutzungen ausgeschlossen sind, aber nicht den Ausschluss der Rohstoffgewinnung an anderer Stelle im Plangebiet. Auf Basis einer Aktualisierung von Grundlagendaten ergab sich im Bereich südlich des Wasserwerkes Hengstey eine Reduzierung des Überschwemmungsbereiches. Aus kartographischen Gründen wurde die Festlegung des BSN an der Delsterner Straße verkleinert.

 

 

Interne Stellungnahmen zu den Änderungen im Entwurf des Regionalplans Ruhr:

 

Nachfolgend wird dargestellt, welche Anregungen im Rahmen der internen Beteiligung vorgebracht wurden und in die Stellungnahme zum Regionalplan aufgenommen werden:

 

Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)

 

Bezüglich der Festlegung eines ASB statt GIB im Bereich der Rehstraße / zwischen Konrad-Adenauer-Ring und Eugen-Richter-Straße wird angeregt, lediglich den Bereich an der Rehstraße mit der vorhandenen Wohnbebauung in den ASB einzubeziehen. Auch wenn sich im übrigen Bereich derzeit überwiegend Bildungseinrichtungen befinden, so stellt der Flächennutzungsplan eine gewerbliche Baufläche dar und der Bebauungsplan setzt Gewerbegebiet fest.

 

Allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzung (ASBz)

 

Das ASBz-E am Hengsteysee wurde entsprechend der Anregung im ersten Beteiligungsverfahren um den Teil verkleinert, der im Bereich des Wasserschutzgebiets Zone II liegt. Im Regionalplan ist dieser Bereich nun lediglich als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich mit den Freiraumfunktionen „Regionale Grünzüge“ und „Grundwasser- und Gewässerschutz“ festgelegt. Aufgrund der Festsetzung dieser Fläche im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.1 „Hengsteysee/Ruhr, Südufer“ wird angeregt, hier zusätzlich einen Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) festzulegen.

 

Bereiche zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB)

 

Die Festlegung der BSAB "ohne" Eignungswirkung wird kritisch bewertet, da dadurch ermöglicht wird, dass auch außerhalb der festgelegten Bereiche Abgrabungsanträge gestellt werden können.

 

Es bestehen weiterhin Bedenken gegenüber der geplanten südwestlichen Erweiterung der Abbauflächen des Steinbruchs Ambrock im Vergleich zum rechtswirksamen Regionalplan. Der Steinbruch Ambrock hat mit der letzten flächenhaften Erweiterung vom 14.03.2006 seine maximale laterale Ausdehnung erreicht. Mit der Genehmigung vom 14.03.2006 wurde der im damaligen GEP dargestellte Bereich für den Abbau oberflächennaher Bodenschätze bereits zum Teil überschritten. Gleichzeitig wurde die maximale Jahresfördermenge von 800.000 t auf 1,1 Mio. t/a gesteigert.

 

Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten (BSLV)

 

Der Anregung im ersten Beteiligungsverfahren, einen besonderen Schutzbereich für das Haselhuhn (Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten, BSLV-Fläche) einzurichten, wurde, mit dem Hinweis, dass es sich beim Haselhuhn nicht um eine Offenlandart handelt und diese somit nicht von der Festlegung erfasst wird, nicht gefolgt. Es wird auf die Biotopverbundflächen des LANUV als Rückzugsraum oder Ausbreitungszentrum für seltene oder gefährdete Arten verwiesen. Die Stadt Hagen gibt zu bedenken, dass die als Rückzugsräume deklarierten Biotopverbundflächen des LANUV als Rückzugsraum oder Ausbreitungszentrum für diese sehr seltene und spezielle Art nicht ausreichend sind.

 

 

Abkürzungsverzeichnis:

ASB: Allgemeiner Siedlungsbereich

ASBz-E: Allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzungen „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“

AFA: Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich

GIB: Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich

BSLE: Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung

BSN: Bereich zum Schutz der Natur

BSLV: Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten

BSAB: Bereich zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze

RVR: Regionalverband Ruhr

 

Anlagen:

Anlage 1: Stellungnahme der Stadt Hagen

Anlage 2: Übersichtspläne ASB / GIB

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

gez. Sebastian Arlt

 

Beigeordneter

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.04.2022 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

 

1

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

 

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

  1. Die Verwaltung nimmt den nachfolgenden Punkt in Ihre Stellungnahme auf:

ÖPNV / SPNV
Die Stadt Hagen betont nachdrücklich ihre Anregung, über die bereits im Entwurf enthaltenen Haltepunkte hinaus gemeinsam mit der Fachplanungsbehörde (VRR) folgende Haltepunkte mit den dort vorliegenden Planungen abzugleichen und die zusätzliche Aufnahme zu prüfen:
• Eilpe und
• Delstern.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

 

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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07.04.2022 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

2

 

 

rger für Hohenlimburg

3

 

 

ndnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

 

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

1.Ergänzungsbeschluss:

Die Verwaltung nimmt den nachfolgenden Punkt in ihre Stellungnahme auf:

Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB): Die Fläche „Auf dem Hühnerkamp““ wurde auf Anregung der Stadt Hagen als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich aufgenommen. Die Fläche „Auf dem Hühnerkamp“ ist bisher landwirtschaftlich genutzt. Die Klimaanalysekarte der Stadt weist sie als Frischluft- und Kaltluftproduktionsgebiet aus. Aufgrund des absehbar steigenden Bedarfs an landwirtschaftlichen Flächen sowie ihrer klimatischen Bedeutung für den Ortsteil Fley und ihrer ökologischen Bedeutung am Rande des Fleyer Waldes und des Fleyer Bachs regt die Stadt an, diese Flächen nicht weiter als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich zu kennzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis 1. Ergänzungsbeschluss:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

2

 

 

rger für Hohenlimburg

3

 

 

ndnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

 

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

2. Ergänzungsbeschluss:

Die Verwaltung nimmt den nachfolgenden Punkt in ihre Stellungnahme auf:

Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB): Die „Erweiterung Röhrenspring“ ist ebenso auf Anregung der Stadt Hagen als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich aufgenommen worden. Die Fläche liegt unmittelbar am Fleyer Bach.

In diesem Bereich herrscht „gespanntes Grundwasser“. Die Fläche hat auch eine hohe Bedeutung als Überschwemmungsbereich. Es handelt sich um einen ca. 420 m langen und an der schmalsten Stelle nur 30 m breiten Streifen. Eine Erschließung dieses Bereiches ist daher sinnvoll nicht vorstellbar. Auch aus diesen Gründen sollte die Ausweisung der Fläche "Erweiterunghrenspring" als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich komplett entfallen.

 

Abstimmungsergebnis 2. Ergänzungsbeschluss:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

 

2

 

rger für Hohenlimburg

 

3

 

ndnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

 

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

6

Dagegen:

5

Enthaltungen:

0

 

3. Ergänzungsbeschluss:

Die Verwaltung nimmt den nachfolgenden Punkt in ihre Stellungnahme auf: Gewerbe- und Industrieflächen (GIB): Die Fläche „Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße“ wird nur bis zur Sauerlandstraße als GIB-Fläche ausgewiesen. Der Bereich westlich der Sauerlandstraße bleibt als AFA-Gebiet (Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich) bestehen. Die Fläche ist bisher landwirtschaftlich genutzt, und das soll auch so bleiben.

Abstimmungsergebnis 3. Ergänzungsbeschluss:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

 

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Erweitern

07.04.2022 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.04.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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27.04.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1)     Die Verwaltung nimmt den nachfolgenden Punkt in Ihre Stellungnahme auf:

Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)

Die Fläche „Haßley“ wurde als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) aufgenommen. Damit werden ein reines Wohngebiet, wie die Dorflage Haßley, und eine landwirtschaftliche Nutzfläche gemeinsam als ASB festgesetzt.

Bei der Dorflage besteht kein erkennbares regionalplanerisches Regelungsbedürfnis. Die Aufteilung der vorhandenen Ackerfläche in den Schutzstreifen zum Steinbruch und den Teil, der als ASB festgesetzt werden soll, führt dazu, dass auch der Schutzstreifen nicht mehr sinnvoll landwirtschaftlich genutzt werden kann.

Auch aus diesen Gründen sollte die Ausweisung der Fläche "Haßley" komplett entfallen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

 

4

CDU

3

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

-

-

-

Die Linke.

1

 

 

Die Partei

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

4

 

 

 

2)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

-

-

-

Die Linke.

1

 

 

Die Partei

1

 

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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03.05.2022 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme ergänzt um die Beschlüsse der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl, Hohenlimburg, Hagen-Mitte und Hagen-Nord.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

 

2

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

1

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHO/Die PARTEI

1

 

 

AfD

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

3

 

 

 

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05.05.2022 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

X

 Beschluss wurde über Ergänzungsvorlage 0186-1/2022 gefasst.

 

 

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12.05.2022 - Rat der Stadt Hagen