07.04.2022 - 7.2 Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des R...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hammerschmidt erläutert die Vorlage.

 

Herr Goertz verweist auf den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Haspe, welcher als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist. Er begründet, warum seine Fraktion die Grundschötteler Straße nicht in der endgültigen Änderung im Regionalplan Ruhr haben möchte.

 

Herr Wisotzki bittet vorerst um allgemeine Diskussion und Fragen zum Tagesordnungspunkt.

 

Frau Schneidmüller-Gaiser bezieht sich auf den Bereich Geweke und bittet um genauere Erläuterung. Sie möchte wissen, was dort geplant ist.

 

Frau Hammerschmidt antwortet, dass sich die Bebauung aus dem Flächennutzungsplan und aus dem Regionalplan ergibt. Derzeit ist im Regionalplan und im Flächennutzungsplan in dem Bereich Geweke eine gewerbliche Fläche ausgewiesen. Es wurde aufgrund der umliegenden Nutzung bzw. aufgrund der dortigen Wohnbebauung festgestellt, dass sich dort eher eine Wohnnutzung als eine gewerbliche Entwicklung anbiete. Deshalb sei der Antrag gestellt worden, dieses Gebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auszuweisen und nicht als Gewerbe- und Industriebereich (GIB).

 

Frau Schneidmüller-Gaiser erläutert den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ihre Fraktion möchte die jetzige Gelegenheit nutzen, den Bereich der Grundschötteler Straße grundsätzlich zur Diskussion zu stellen. Die Grünen in Haspe haben schon 2020 nicht dafür gestimmt, das Gebiet jenseits der Grundschötteler Straße in Gewerbefläche umzuwandeln. Der Rat habe im Oktober 2020 mehrheitlich entschieden, die gesamte Fläche als Gewerbe- und Industriegebiet anzumelden, stützend auf die Auflagen, dass die Firma Abus dort bis zu 150 Arbeitsplätze schaffen werde. Sie begründet, warum die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen eine Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen sind. Sie zitiert aus der Anlage des Regionalplans Ruhr. Hiernach habe die Fläche eine nahezu vollständige sehr hohe klimaökologische Bedeutung. Sie geht auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt ein, bei dem die Planung einer 30 m hohen Halle zur Diskussion steht und bezieht sich auf die Auswirkungen für die dort lebenden Menschen. In der Bewertung des RVR werde das Landschaftsbild als schützenswert bezeichnet. Sehe sie jetzt die Pläne der Firma Abus, waren ihre Bedenken der Grünen aus 2020 mehr als gerechtfertigt. Ihrer Meinung nach sollte Stadtentwicklung geordnet passieren. PolitikerInnen sollten gestalten und nicht nur das möglichen machen, was einzelnen Unternehmen nutzen könne. Sie geht auf die Hochwasserkatastrophe bzw. auf die sich ausgebreiteten starken Regenfälle im Jahr 2021 und die hohe Bedeutung der Wiesen ein, weil diese Wasser zurückhalten können. Die Fläche bzw. die große Wiese an der Grundschötteler Straße schütze die Menschen, welche unterhalb wohnen. Sollte diese große Wiesenfläche auch noch komplett versiegelt werden, befürchte sie bei dem nächsten Starkregen auch aufgrund der Tallage schlimmere Auswirkungen. Sie weist auf den verrohrten unterhalb der Wiese hin. In diesem Bereich könne ihrer Meinung nach keine Lagerhalle geplant werden. Sie zitiert aus der Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde: „Die Überplanung der Fläche erfordert eine Planung zur Offenlegung des Schülinghauser Baches mit einem Gewässerrandstreifen von 5 m beiderseits der neuen Gewässertrasse.“ Sie weist darauf hin, dass der Schülinghauser Bach in den Bremker Bach fließe und erinnert an die Überflutung des Bremker Baches im letzten Jahr bei Starkregen. Auch aus volkswirtschaftlichen Gründen müsse zukünftig eine solche Katastrophe verhindert werden. Sie plädiert an alle, dem Änderungsantrag ihrer Fraktion zuzustimmen.

 

Herr Goertz ergänzt, dass bereits im August 2018 ein dort ansässiger Landwirt versucht habe, seine landwirtschaftliche Fläche im nächsten Regionalplan als Gewebe- und Industriefläche zu verkaufen. Er weist auf das Gutachten der damaligen Vorlage vom 31.01.2019 hin und zitiert: „Aufgrund der erhöhten Anforderung an Entwässerung und Gewässerrenaturierung erscheint die Entwicklung dieser Fläche der Unteren Wasserbehörde als nicht sinnvoll.“ Er könne nicht nachvollziehen, dass sich die Verwaltung über ein solches Gutachten hinwegsetze und diese Fläche nun im Regionalplan als Gewerbefläche vorschlage. Er möchte wissen, warum die deutlichen Bedenken aus 2018 in der heutigen Vorlage nicht mehr erwähnt werden.

 

Frau Hammerschmidt erläutert, dass die negative Stellungnahme des Umweltamtes vorlag und Abwägungsgespräche diesbezüglich stattgefunden haben. Im Rahmen des Abwägungsprozesses sei der Bedeutung der Bedarfssicherung von Gewerbe- und Industrieflächen eine höhere Priorität zugesprochen worden.

 

Herr Adam möchte eindringlich für den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden. Er vereist auf die Aussagen der Bundesregierung, dass derzeit eine Zeitwende stattfindet. Auch die Auswirkungen des Ukraine Krieges können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden. Die Preise in unseren Supermärkten steigen auch deshalb, weil wir nicht die Ressourcen bzw. die benötigten landwirtschaftlichen Felder zur Verfügung haben. Langfristig seien die landwirtschaftlichen Flächen anders zu bewerten bzw. zu deuten, als im Jahr 2020. Wir sollten schon heute an die zukünftigen Generationen denken und landwirtschaftliche Flächen erhalten.

 

Herr Arlt bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Goertz und erklärt, wie eine solche Entscheidung nach Abwägung innerhalb der Verwaltung zustande kommt. Die Aufgabe der Verwaltung bestehe darin, Rats- und Ausschussbeschlüsse vorzubereiten. Es sei nicht Aufgabe der Verwaltung, des Umweltdezernenten oder des Oberbürgermeisters, der Politik bzw. dem Rat zu sagen, welche Entscheidung er zu treffen habe oder den Rat zu belehren. Dem Rat war 2018/2019 die entsprechende Vorlage bzw. das Gutachten der Umweltbehörde bekannt. Der Rat wusste, was im ‚Bereich der Grundschötteler Straße rechtlich umsetzbar ist, bzw. kannte die regionalplanrechtliche Voraussetzung. Damit habe sein Vorgänger, der Umweltdezernent, seine Pflicht erfüllt. Zur heutigen Diskussion stehe, ob die Abwägung auf der Grundlage eines neuen Sachverhaltes heute anders zu treffen ist. Inhaltlich verweist er auf die Stellungnahme der damaligen Drucksache. Diese gelten uneingeschränkt fort.

 

Frau Schneidmüller-Gaiser berichtet, dass sie in der Geweke in der Nähe eines verrohrten Baches wohne und dieser bei dem Starkregen im letzten Jahr zu einem Gebirgsbach angeschwollen sei, weil das Wasser im Rohr nicht mehr verschwinden konnte. Sämtliche Keller aller Anwohner rund um die Bushaltestelle seien vollgelaufen. Sie könne nachvollziehen, dass im Jahr 2020 andere Entscheidungen getroffen wurden. Jetzt aber sei aufgrund der Hochwasserkatastrophe anderes Wissen vorhanden. Deshalb müsse jetzt reagiert werden. Es sei heute eine historische Chance, die Entscheidung von 2020 zu korrigieren.

 

Herr Romberg hält die grundsätzliche Entscheidung, diese Teilfläche als Gewerbefläche auszuweisen, nach wie vor für richtig. Wie diese Fläche später genutzt und gestaltet werden könne, sei zu einem späteren Zeitpunkt in anderen Verfahren zu entschieden. Die CDU-Fraktion könne daher dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht folgen. Er bittet daher um Zustimmung der Verwaltungsvorlage.

 

Herr Adam betont, dass Hagen auf ihre vorhandenen Wald- und Erholungsgebiete stolz sein könne. Die vorliegende Fläche, welche in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden soll, sei ebenfalls eine Erholungsfläche mit Reiterhöfen und Naturerlebnissen in der Umgebung. Dieser Erholungswert würde zukünftig verbaut.

 

Herr Gronwald schließt sich den Ausführungen von Herrn Romberg an. Die Fraktion Hagen Aktiv halte die Erweiterung von Gewerbeflächen ebenfalls für wichtig und notwendig, damit zukünftig weitere Arbeitsplätze geschaffen werden können.

 

Herr Wisotzki lässt dann über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

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Änderungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen:

 

Die Verwaltung nimmt den nachfolgenden Punkt in Ihre Stellungnahme auf:

Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB)
Aufgrund der in Anhang D - Prüfbögen der im Regionalplan Ruhr festgelegten Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB, GIBz) - des Umweltberichts zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr dargestellten erheblichen Auswirkungen der gewerblichen Nutzung der Flächen auf klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume sowie das Landschaftsbild regt die Stadt Hagen an, die folgende Fläche nicht als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich vorzusehen:
Grundschötteler Straße

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

-

5

-

CDU

-

2

-

ndnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

-

2

-

AfD

-

-

-

 

X

  Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

Dafür:

2

Dagegen:

9

Enthaltungen:

-

 

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

2

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

-

2

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

-

-

-

 

X

  Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Dafür:

9

Dagegen:

2

Enthaltungen:

-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen