Beschlussvorlage - 0548/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jana Funke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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24.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2020
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Nahverkehrsplan der Stadt Hagen in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die in der Synopse aufgeführten Änderungen nachträglich einzuarbeiten und den Gremien nach der Sommerpause zur Kenntnis zu geben.
2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die erste Fortschreibung des Nahverkehrsplans zeitnah zu beginnen.
3. Der Rat der Stadt Hagen hebt den Ratsbeschluss vom 05.07.2018 (Drucksache 0684/2018) auf und beauftragt die Verwaltung, die noch nicht abgearbeiteten Punkte im Zuge der ersten Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu prüfen und einzubringen.
Sachverhalt
Begründung
Seit geraumer Zeit wird an der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) gearbeitet. Der Abstimmungsaufwand ist enorm. Die vorherige Beratungsfolge sowie Entwurfsstände des NVP sind unter den Vorlagennummern 1159/2019, 1159-1/2019 und 1159-2/2019 zu finden. Der Ende 2019 erarbeitete und stetig aktualisierte Zeitplan (siehe Anlage 1 - Ablaufplan) sieht die Beschlussfassung am 25.06.2020 vor. Dies ist, trotz der Auswirkungen der Coronapandemie, aus Sicht der Verwaltung weiterhin anzustreben, damit die Hagener Straßenbahn im Zuge der Direktvergabe frühzeitig für ihre Planungen Sicherheit erhält. Eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen sowie den beabsichtigten Zeitplan bieten die Darstellungen in Anlage 1.
Eine Vertagung auf eine Sitzung nach der Sommerpause und damit nach der Kommunalwahl würde faktisch bedeuten, dass eine Beschlussfassung des NVP realistisch erst im Frühjahr 2021 mit neuer Ratszusammensetzung erfolgen könnte.
Rein rechtlich wäre dieser Termin zwar noch möglich (siehe Anlage 2 Zeitplan - Seite 1), da die Vorabbekanntmachung der Direktvergabe spätestens zum 21.12.2021 erfolgen muss. Um jedoch Planungssicherheit für die Hagener Straßenbahn zu schaffen, rät die Verwaltung dringend davon ab, die Beschlussfassung des NVP weiter zu verschieben. Wie auf Seite 2 der Anlage 1 dargestellt, beabsichtigt die Verwaltung eine Vorabbekanntmachung der Direktvergabe im September 2020.
In den Fachausschüssen wurden die Inhalte des NVP in der Vergangenheit bereits ausgiebig diskutiert. Ein detaillierter Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen sowie Hagen Aktiv vom 27.11.2019 wurde im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität, im Unterausschuss Mobilität und einem zusätzlichen Arbeitsgespräch zwischen Vertretern der Fraktionen, der Hagener Straßenbahn und der Verwaltung ausgiebig besprochen. Die Ergebnisse finden sich in der Synopse der Vorlage 1159-2/2019 wieder. Einige "strittige" Punkte, die sich zum Teil auch in den zuletzt eingebrachten Anträgen der Bezirksvertretungen wiederfinden, können nicht kurzfristig gelöst werden. Hierzu bedarf es weiterer Untersuchungen, die nicht zeitnah erarbeitet werden können. Dies gilt ebenso für die noch offenen Punkte des Ratsbeschlusses vom 05.07.2018 (Drucksache 0684/2018). Die dort enthaltenen Vorschläge finden sich zum Teil in dem neuen Netz von Dezember 2019 wieder. Dieses Netz wurde nach mehreren Vorschlägen der Politik sowie der Hagener Straßenbahn gemeinsam erarbeitet, mit einem finanziellen Aufwand von 2,9 Millionen Euro umgesetzt und gilt auch im NVP als Status Quo. Die noch offenen Punkte des Ratsbeschlusses aus 2018 sind zum Teil nicht kompatibel mit dem neuen Netz und nicht ohne erhebliche Mehraufwendungen umsetzbar.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB-Beteiligung) wurde Ende Mai 2020 abgeschlossen und die Ergebnisse sind in einer Synopse (siehe Anlage 3 - Synopse) aufbereitet. Im Anschluss an den Ratsbeschluss werden die in der Synopse vorgeschlagenen Änderungen in den NVP übertragen. Die endgültige Fassung (inkl. der letzten redaktionellen Änderungen, den Änderungen aus der Synopse sowie aus der politischen Beteiligung) wird den Gremien nach der Sommerpause zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung strebt an, zügig mit der nächsten Fortschreibung des NVP zu beginnen. Die zuvor benannten "strittigen" Punkte können hier nochmal genauer thematisiert und untersucht werden. Zusätzlich besteht durch die Unterzeichnung zur Kooperation Metropole Ruhr das Ziel, die kommunalen Nahverkehrspläne zu synchronisieren. Dies soll bei der Fortschreibung ebenfalls mitbedacht werden. Unter dem Namen Kooperation Metropole Ruhr (KMR) haben sich zwölf Verkehrsunternehmen sowie die zugehörigen Kommunen und Kreise zusammengeschlossen und gemeinsame Zielsetzungen zur Stärkung des Nahverkehrs beschlossen. Weiterführende Informationen hierzu finden sich in Anlage 4 wieder.
Gemäß Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität vom 29.01.2020 (Drucksache 0820/ 2019) beabsichtigt die Verwaltung zudem die Erstellung eines Gutachtens zur zukünftigen Ausgestaltung des ÖPNV. Dieses soll gemäß des Beschlusses die technischen Möglichkeiten alternativer Verkehrsmittel und die daraus resultierenden Kosten darstellen. Eine Angebotsaufforderung wurde hierzu bereits im April 2020 an sechs Planungsbüros verschickt. Drei Unternehmen haben umfangreiche Angebote abgeben, welche nun durch die Verwaltung ausgewertet werden. Die Inhalte der Angebote sowie die Auswertung können dem Unterausschuss Mobilität sowie dem Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität in den Sitzungen nach der Sommerpause (19.08.2020 und 02.09.2020) vorgestellt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Belange von Menschen mit Behinderung sind im NVP berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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23.06.2020 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Nahverkehrsplan der Stadt Hagen in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die in der Synopse aufgeführten Änderungen nachträglich einzuarbeiten und den Gremien nach der Sommerpause zur Kenntnis zu geben.
2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die erste Fortschreibung des Nahverkehrsplans zeitnah zu beginnen.
3. Der Rat der Stadt setzt die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 5. 7. 2018 (Drucksache 0684/2018) für die Beschlussfassung der Neufassung des Nahverkehrsplans aus. Bei der unter Ziffer 2 der Vorlage genannten Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird der Ratsbeschluss in die weitere Beratung einbezogen, dies gilt auch für die Stellungnahmen der Bezirksvertretungen.
4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die folgenden Änderungen (unter Pkte. 1.1 – einschl. 1.5.3) in die 1. Fortschreibung des NVP’s zu prüfen:
1.1. (Synopse 1.3) In Kapitel 6.3 und in der Tabelle 6.3-2 sind die Zeiten des Betriebsschlusses an die gegenwärtig beschlossenen Bedienungszeiten anzupassen (montags – freitags ca. 1:00 Uhr, samstags sowie sonn- und feiertags ca. 2:30 Uhr). Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Verkehrs- und Betriebszeiten entsprechend anzupassen.
Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Fahrtenangebot und Reisezeiten nach dem zweiten Absatz um nachfolgenden Textbaustein zu erweitern:
„Parallel geführte Linien werden fahrplanmäßig so aufeinander abgestimmt, dass ihre Abfahrten regelmäßig verteilt sind und sich möglichst ein gleichmäßiger Taktfahrplan ergibt. Ortsteile, die im Spätverkehr angefahren werden, erhalten ab ca. 22:15 Uhr an jedem Fahrplantag der gesamten Woche ein einheitliches Fahrtenangebot bezogen auf die Fahrtenhäufigkeit und die letzten Fahrten. In den Nächten auf Samstage, Sonn- und Feiertage sowie zu besonderen Anlässen wird das Angebot erweitert. Eine Anwendung dieser Vorgaben für die Anbindung von Industrie- bzw. Gewerbegebieten (z.B. Lennetal) ist nicht zwingend erforderlich.“
Die Umsteigezeit soll 10 Minuten im Tages- bzw. 20 Minuten im Spätverkehr nicht überschreiten. Kapitel 6.3 ist im Abschnitt Umsteigenotwendigkeit entsprechend anzupassen.
Die Umsteigehaltestellen Geitebrücke, Tondernstraße und Elsey Post sind nur in Kapitel 10.5.1 zu ergänzen.
1.2 (Synopse 1.10) Die Verwaltung ergänzt im Entwurf des NVP die Abbildung 9.3-4 wie folgt (nur geänderte bzw. zu ergänzende Zeilen dargestellt, Änderungen gelb hinterlegt) und passt ggf. den Textteil entsprechend an:
Achse/ Relation | Typ… | Takt HVZ | gegenwärtige Linien | Anmerkung |
Zentrum - Herdecke | 2 | 15‘ | 518, 519 | Die Linien 518 und 519 […] reinen 15-Minuten-Takt in der HVZ. Zwischen Hagen Zentrum/Hbf und Weststraße ggf. Taktanpassung mit der Relation Vorhalle – Weststr. – Hbf/Zentrum |
Vorhalle – Sporbecker Weg – Hbf – Zentrum | 2 | 15‘ | 516 | Taktangebot durch 15-Minuten-Takt der Linie 516 |
Westliches Vorhalle – Weststr. – Herdecker Str. – HA Hbf/Zentrum | 1 | 15‘ | SB72, 541, 591 | Taktangebot im Verlauf der Weststraße mit Bedienung aller Haltestellen zwischen Vorhaller Straße und Geitebrücke. Zwischen Weststraße und Hagen Hbf/Zentrum ggf. Taktanpassung mit der Relation Herdecke – HA Hbf/Zentrum. |
(Hagener Str.) – Boelerheide – Stadtmitte | 2 | ca. 15‘ | 524, 528 | Gleichmäßigere Verteilung der Abfahrten und Ankünfte im Bereich Kapellenstr. zur besseren Erschließung innerhalb von Boelerheide und auf der genannten Relation zum Zentrum |
Gew.park Kückelhausen – Buschey – Hbf – Zentrum | 2 | 15‘ | 525, 543 | Die über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Lange Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen. |
Stadtmitte – Hbf – Lange Straße – Rehstraße | 2 | 15‘ | 514, 525 | Die über die Lange Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen. |
1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kapitel 6.4 und ggf. auch weitere Abschnitte so umzuformulieren, dass die Anforderungen nicht nur für das „Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“ gelten sondern bezüglich der wesentlichen Hauptanforderungen für alle Nahverkehrsunternehmen, die ihre Leistungen im Stadtgebiet Hagen anbieten. Ziel ist ein einheitlicher hoher Standard im ÖPNV, der bei Leistungsvergaben mit Beginn ab 01.01.2023 zu berücksichtigen ist – unabhängig vom Betreiber.
1.4. Die folgenden Maßnahmenvorschläge sollen beginnend mit dem Unterausschuss Mobilität am 18.8.2020 über den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und den Stadtentwicklungsausschuss auf Machbarkeit und Kosten geprüft werden, bevor sie durch einen angestrebten Beschluss des Rates am 1.10.2020 in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden.
1.4.1 (Synopse 2.2.1) Die Verwaltung ergänzt die Tabelle 6.5-3 um einen zusätzlichen Punkt z.B. unter 3.13a, der generell bei Vorhandensein von Witterungsschutz-einrichtungen das witterungsgeschützte Anbringen der Aushänge in allen Haltestellenkategorien vorgibt.
In der Tabelle 6.5-3 gelten die Anforderungen 3.9, 3.12 und 3.15 generell für alle Haltestellen der Kategorien 1 bis 3 – d.h. das Ausstattungsmerkmal muss vorhanden sein.
1.4.2 (Synopse 3.2) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung unter dem fünften Gliederungspunkt dort zweiter Spiegelstrich wie folgt: „… an Front, Heck und Seite rechts …“ zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
1.4.3 (Synopse 3.4) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung um einen zusätzlichen Gliederungspunkt „Ausrüstung der Fahrzeuge mit zwei TFT-Doppelmonitoren in allen Türräumen“ zu ergänzen. Je nach Bestuhlung zeigen die Monitore in beide Richtungen, damit sie allen sitzenden Fahrgästen eingesehen werden können. Die Einstiege beim Fahrer sowie ggf. unmittelbar am Heck des Fahrzeugs werden nur mit Monitoren in Richtung Fahrzeugmitte ausgestattet. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
1.4.4 (Synopse 3.4.5 bis 3.4.9) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Kundenservice am Abschnittsende um die wesentlichen Inhalte der Synopsenpunkte 3.4.5 bis 3.4.9 (Größe, Anzeigen Fahrgastinformation, Ausrichtung auf Sitzplätze etc.) zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
1.4.5 (Synopse 3.5.3) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 im Unterpunkt Fahrbetrieb, Unterabschnitt Fahrzeugaußenwerbung nach Satz 1 den Inhalt von Punkt 3.5.3 der Synopse wie folgt zu ergänzen: „[…] Glasflächen werden nicht beklebt, sind generell durchsichtig und dürfen nur mit gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisen versehen werden (z.B. Notausstieg). Ausnahmen gelten für die Türen, an denen Stellplätze für Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Fahrräder etc. angeboten werden. Hier können in der unteren Hälfte der Türen entsprechende Piktogramme, die auf die Mitnahmemöglichkeit(en) hinweisen, auch auf Glasflächen angebracht werden. Mit Lochfolie beklebte […]“
1.5. (Synopse 1.15 bis 1.23, Anregungen der Bezirksvertretungen, Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020) Die Verwaltung wird beauftragt, ein zusätzliches Kapitel 9.3.10 Weitere Maßnahmen mit Untersuchungsbedarf in den Nahverkehrsplan einzufügen. Zunächst werden die nicht unter Punkt 3 dieses Beschlusses fallenden noch offenen Anregungen aus der Synopse 1.15 bis 1.23, der Bezirksvertretungen, der Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020 geprüft und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen bewertet. Der Rat beschließt anschließend, welche Maßnahmen dann unter Kapitel 9.3.10 ggf. mit einem Vorschlag zur schrittweisen Umsetzung eingefügt werden, damit sie ggf. zu Beginn des Jahres 2021 in den Nahverkehrsplan übernommen werden und noch eine Einbeziehung in die Verhandlungen mit der Hagener Straßenbahn AG über einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag erfolgen kann. Unter dieser Maßgabe werden spätestens bis zum Jahresende 2020 folgende Punkte geprüft:
1.5.1 (Synopse 4.2 bis 4.5) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4, Unterpunkt Kundenservice bei Ticketvertrieb einzufügen, dass „das Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“, dafür verantwortlich ist, 25 Fahrausweisautomaten im Stadtgebiet Hagen aufzustellen, die nach den gültigen Regularien förderfähig sind, die Tarifbestandteile nach Punkt 4.4 der Synopse vertreiben, mindestens bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen und Fahrplanauskünfte geben können.
1.5.2 (Synopse 2.2.3) Die Verwaltung wird beauftragt, in der Tabelle 6.5-3 im Punkt 3.21 auch an Haltestellen der Kategorie 3 Dynamische Fahrgastinformation (DFI) mit dem Ausstattungs-merkmal „muss vorhanden sein“ zu kennzeichnen. Darunter können auch sog. „DFI-light-Systeme“ nach Punkt 2.2.3.13 der Synopse fallen. Bei Haltestellen der Kategorie 3 können ggf. DFI nur an Teilhaltestellen in Lastrichtung(en) eingerichtet werden. Bei Haltestellen der Kategorie 4 ist das Ausstattungsmerkmal „sollte situationsbedingt vorhanden sein“ zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass neu eingerichtete DFI die Anforderungen des Punktes 2.2.3 der Synopse erfüllen.
Der Punkt 2.2.3.14 wird in den Nahverkehrsplan übernommen, weil er auch im Masterplan Mobilität beschlossen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an derartigen Anlagen zu ermitteln und das Ergebnis den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzustellen.
1.5.3 (Drucksachen 0822/2019 und 0014/2020) Die Beschlüsse zur Vorlage 0822/2019 werden bestätigt und die Verwaltung wird beauftragt, deren Inhalt in den Nahverkehrsplan zu übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den gegenwärtigen Stand der Untersuchungen zur Einführung von Schnellbussen in geeigneter Form in den NVP aufzunehmen.
- Die Verwaltung prüft bis zur Ratssitzung am 25.06.20:
a) Welche finanziellen Auswirkungen der Verzicht auf Werbung auf Scheiben zur Folge hätte.
b) ob eine Vorgabe, dass das eingesetzte Fahrbetriebs- und sonstige Personal nach Maßgabe des Tarifsvertrages N für den öffentlichen Dienst einschl. der Regelungen zur zusätzl. Altersversorgung zu entlohnen, vergabe-rechtlich zulässig ist. Dies besonders für den Fall, dass auch andere Gesellschaften als die Hagener Straßenbahn betroffen sein können.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 |
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
|
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Die Linke | 1 |
|
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AfD | - | - | - |
FDP | - | - | - |
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
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| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
23.06.2020 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Nahverkehrsplan der Stadt Hagen in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die in der Synopse, TÖB-Beteiligung vom 23.03.2020 – 15.05.2020, aufgeführten Änderungen nachträglich einzuarbeiten und den Gremien nach der Sommerpause zur Kenntnis zu geben.
2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die erste Fortschreibung des Nahverkehrsplans zeitnah zu beginnen.
3. Der Rat der Stadt setzt die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 5. 7. 2018 (Drucksache 0684/2018) für die Beschlussfassung der Neufassung des Nahverkehrsplans aus. Bei der unter Ziffer 2 der Vorlage genannten Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird der Ratsbeschluss in die weitere Beratung einbezogen, dies gilt auch für die Stellungnahmen der Bezirksvertretungen.
4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die folgenden Änderungen (unter Pkte. 1.1 – einschl. 1.5.3) in die 1. Fortschreibung des NVP’s zu prüfen:
1.1. (Synopse 1.3) In Kapitel 6.3 und in der Tabelle 6.3-2 sind die Zeiten des Betriebsschlusses an die gegenwärtig beschlossenen Bedienungszeiten anzupassen (montags – freitags ca. 1:00 Uhr, samstags sowie sonn- und feiertags ca. 2:30 Uhr). Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Verkehrs- und Betriebszeiten entsprechend anzupassen.
Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Fahrtenangebot und Reisezeiten nach dem zweiten Absatz um nachfolgenden Textbaustein zu erweitern:
„Parallel geführte Linien werden fahrplanmäßig so aufeinander abgestimmt, dass ihre Abfahrten regelmäßig verteilt sind und sich möglichst ein gleichmäßiger Taktfahrplan ergibt. Ortsteile, die im Spätverkehr angefahren werden, erhalten ab ca. 22:15 Uhr an jedem Fahrplantag der gesamten Woche ein einheitliches Fahrtenangebot bezogen auf die Fahrtenhäufigkeit und die letzten Fahrten. In den Nächten auf Samstage, Sonn- und Feiertage sowie zu besonderen Anlässen wird das Angebot erweitert. Eine Anwendung dieser Vorgaben für die Anbindung von Industrie- bzw. Gewerbegebieten (z.B. Lennetal) ist nicht zwingend erforderlich.“
Die Umsteigezeit soll 10 Minuten im Tages- bzw. 20 Minuten im Spätverkehr nicht überschreiten. Kapitel 6.3 ist im Abschnitt Umsteigenotwendigkeit entsprechend anzupassen.
Die Umsteigehaltestellen Geitebrücke, Tondernstraße und Elsey Post sind nur in Kapitel 10.5.1 zu ergänzen.
1.2 (Synopse 1.10) Die Verwaltung ergänzt im Entwurf des NVP die Abbildung 9.3-4 wie folgt (nur geänderte bzw. zu ergänzende Zeilen dargestellt, Änderungen gelb hinterlegt) und passt ggf. den Textteil entsprechend an:
Achse/ Relation | Typ… | Takt HVZ | gegenwärtige Linien | Anmerkung |
Zentrum - Herdecke | 2 | 15‘ | 518, 519 | Die Linien 518 und 519 […] reinen 15-Minuten-Takt in der HVZ. Zwischen Hagen Zentrum/Hbf und Weststraße ggf. Taktanpassung mit der Relation Vorhalle – Weststr. – Hbf/Zentrum |
Vorhalle – Sporbecker Weg – Hbf – Zentrum | 2 | 15‘ | 516 | Taktangebot durch 15-Minuten-Takt der Linie 516 |
Westliches Vorhalle – Weststr. – Herdecker Str. – HA Hbf/Zentrum | 1 | 15‘ | SB72, 541, 591 | Taktangebot im Verlauf der Weststraße mit Bedienung aller Haltestellen zwischen Vorhaller Straße und Geitebrücke. Zwischen Weststraße und Hagen Hbf/Zentrum ggf. Taktanpassung mit der Relation Herdecke – HA Hbf/Zentrum. |
(Hagener Str.) – Boelerheide – Stadtmitte | 2 | ca. 15‘ | 524, 528 | Gleichmäßigere Verteilung der Abfahrten und Ankünfte im Bereich Kapellenstr. zur besseren Erschließung innerhalb von Boelerheide und auf der genannten Relation zum Zentrum |
Gew.park Kückelhausen – Buschey – Hbf – Zentrum | 2 | 15‘ | 525, 543 | Die über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Lange Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen. |
Stadtmitte – Hbf – Lange Straße – Rehstraße | 2 | 15‘ | 514, 525 | Die über die Lange Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen. |
1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kapitel 6.4 und ggf. auch weitere Abschnitte so umzuformulieren, dass die Anforderungen nicht nur für das „Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“ gelten sondern bezüglich der wesentlichen Hauptanforderungen für alle Nahverkehrsunternehmen, die ihre Leistungen im Stadtgebiet Hagen anbieten. Ziel ist ein einheitlicher hoher Standard im ÖPNV, der bei Leistungsvergaben mit Beginn ab 01.01.2023 zu berücksichtigen ist – unabhängig vom Betreiber.
Punkt 1.4. entfällt
1.4.1 (Synopse 2.2.1) Die Verwaltung ergänzt die Tabelle 6.5-3 um einen zusätzlichen Punkt z.B. unter 3.13a, der generell bei Vorhandensein von Witterungsschutz-einrichtungen das witterungsgeschützte Anbringen der Aushänge in allen Haltestellenkategorien vorgibt.
In der Tabelle 6.5-3 gelten die Anforderungen 3.9, 3.12 und 3.15 generell für alle Haltestellen der Kategorien 1 bis 3 – d.h. das Ausstattungsmerkmal muss vorhanden sein.
1.4.2 (Synopse 3.2) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung unter dem fünften Gliederungspunkt dort zweiter Spiegelstrich wie folgt: „… an Front, Heck und Seite rechts …“ zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
1.4.3 (Synopse 3.4) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung um einen zusätzlichen Gliederungspunkt „Ausrüstung der Fahrzeuge mit zwei TFT-Doppelmonitoren in allen Türräumen“ zu ergänzen. Je nach Bestuhlung zeigen die Monitore in beide Richtungen, damit sie allen sitzenden Fahrgästen eingesehen werden können. Die Einstiege beim Fahrer sowie ggf. unmittelbar am Heck des Fahrzeugs werden nur mit Monitoren in Richtung Fahrzeugmitte ausgestattet. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
1.4.4 (Synopse 3.4.5 bis 3.4.9) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Kundenservice am Abschnittsende um die wesentlichen Inhalte der Synopsenpunkte 3.4.5 bis 3.4.9 (Größe, Anzeigen Fahrgastinformation, Ausrichtung auf Sitzplätze etc.) zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
1.4.5 (Synopse 3.5.3) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 im Unterpunkt Fahrbetrieb, Unterabschnitt Fahrzeugaußenwerbung nach Satz 1 den Inhalt von Punkt 3.5.3 der Synopse wie folgt zu ergänzen: „[…] Glasflächen werden nicht beklebt, sind generell durchsichtig und dürfen nur mit gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisen versehen werden (z.B. Notausstieg). Ausnahmen gelten für die Türen, an denen Stellplätze für Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Fahrräder etc. angeboten werden. Hier können in der unteren Hälfte der Türen entsprechende Piktogramme, die auf die Mitnahmemöglichkeit(en) hinweisen, auch auf Glasflächen angebracht werden. Mit Lochfolie beklebte […]“
1.5 (Synopse 1.15 bis 1.23, Anregungen der Bezirksvertretungen, Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020) Die Verwaltung wird beauftragt, ein zusätzliches Kapitel 9.3.10 Weitere Maßnahmen mit Untersuchungsbedarf in den Nahverkehrsplan einzufügen. Zunächst werden die nicht unter Punkt 3 dieses Beschlusses fallenden noch offenen Anregungen aus der Synopse 1.15 bis 1.23, der Bezirksvertretungen, der Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020 geprüft und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen bewertet. Der Rat beschließt anschließend, welche Maßnahmen dann unter Kapitel 9.3.10 ggf. mit einem Vorschlag zur schrittweisen Umsetzung eingefügt werden, damit sie ggf. zu Beginn des Jahres 2021 in den Nahverkehrsplan übernommen werden und noch eine Einbeziehung in die Verhandlungen mit der Hagener Straßenbahn AG über einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag erfolgen kann. Unter dieser Maßgabe werden spätestens bis zum Jahresende 2020 folgende Punkte geprüft:
1.5.1 (Synopse 4.2 bis 4.5) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4, Unterpunkt Kundenservice bei Ticketvertrieb einzufügen, dass „das Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“, dafür verantwortlich ist, 25 Fahrausweisautomaten im Stadtgebiet Hagen aufzustellen, die nach den gültigen Regularien förderfähig sind, die Tarifbestandteile nach Punkt 4.4 der Synopse vertreiben, mindestens bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen und Fahrplanauskünfte geben können.
1.5.2 (Synopse 2.2.3) Die Verwaltung wird beauftragt, in der Tabelle 6.5-3 im Punkt 3.21 auch an Haltestellen der Kategorie 3 Dynamische Fahrgastinformation (DFI) mit dem Ausstattungs-merkmal „muss vorhanden sein“ zu kennzeichnen. Darunter können auch sog. „DFI-light-Systeme“ nach Punkt 2.2.3.13 der Synopse fallen. Bei Haltestellen der Kategorie 3 können ggf. DFI nur an Teilhaltestellen in Lastrichtung(en) eingerichtet werden. Bei Haltestellen der Kategorie 4 ist das Ausstattungsmerkmal „sollte situationsbedingt vorhanden sein“ zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass neu eingerichtete DFI die Anforderungen des Punktes 2.2.3 der Synopse erfüllen.
Der Punkt 2.2.3.14 wird in den Nahverkehrsplan übernommen, weil er auch im Masterplan Mobilität beschlossen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an derartigen Anlagen zu ermitteln und das Ergebnis den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzustellen.
1.5.3 (Drucksachen 0822/2019 und 0014/2020) Die Beschlüsse zur Vorlage 0822/2019 werden bestätigt und die Verwaltung wird beauftragt, deren Inhalt in den Nahverkehrsplan zu übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den gegenwärtigen Stand der Untersuchungen zur Einführung von Schnellbussen in geeigneter Form in den NVP aufzunehmen.
- Die Verwaltung prüft bis zur Ratssitzung am 25.06.20
a) Welche finanziellen Auswirkungen der Verzicht auf Werbung auf Scheiben zur Folge hätte.
b) ob eine Vorgabe, dass das eingesetzte Fahrbetriebs- und sonstige Personal nach Maßgabe des Tarifsvertrages N für den öffentlichen Dienst einschl. der Regelungen zur zusätzl. Altersversorgung zu entlohnen, vergabe-rechtlich zulässig ist. Dies besonders für den Fall, dass auch andere Gesellschaften als die Hagener Straßenbahn betroffen sein können.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD |
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FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
25.06.2020 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Nahverkehrsplan der Stadt Hagen in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die in der Synopse, TÖB-Beteiligung vom 23.03.2020 – 15.05.2020, aufgeführten Änderungen nachträglich einzuarbeiten und den Gremien nach der Sommerpause zur Kenntnis zu geben.
2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die erste Fortschreibung des Nahverkehrsplans zeitnah zu beginnen.
3. Der Rat der Stadt setzt die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 05.07.2018 (Drucksache 0684/2018) für die Beschlussfassung der Neufassung des Nahverkehrsplans aus. Bei der unter Ziffer 2 der Vorlage genannten Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird der Ratsbeschluss in die weitere Beratung einbezogen, dies gilt auch für die Stellungnahmen der Bezirksvertretungen.
4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die folgenden Änderungen (unter Pkte. 1.1 – einschl. 1.5.3) in die 1. Fortschreibung des NVP’s zu prüfen:
1.1. (Synopse 1.3) In Kapitel 6.3 und in der Tabelle 6.3-2 sind die Zeiten des Betriebsschlusses an die gegenwärtig beschlossenen Bedienungszeiten anzupassen (montags – freitags ca. 1:00 Uhr, samstags sowie sonn- und feiertags ca. 2:30 Uhr). Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Verkehrs- und Betriebszeiten entsprechend anzupassen. Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Fahrtenangebot und Reisezeiten nach dem zweiten Absatz um nachfolgenden Textbaustein zu erweitern:
„Parallel geführte Linien werden fahrplanmäßig so aufeinander abgestimmt, dass ihre Abfahrten regelmäßig verteilt sind und sich möglichst ein gleichmäßiger Taktfahrplan ergibt. Ortsteile, die im Spätverkehr angefahren werden, erhalten ab ca. 22:15 Uhr an jedem Fahrplantag der gesamten Woche ein einheitliches Fahrtenangebot bezogen auf die Fahrtenhäufigkeit und die letzten Fahrten. In den Nächten auf Samstage, Sonn- und Feiertage sowie zu besonderen Anlässen wird das Angebot erweitert. Eine Anwendung dieser Vorgaben für die Anbindung von Industrie- bzw. Gewerbegebieten (z. B. Lennetal) ist nicht zwingend erforderlich.“
Die Umsteigezeit soll 10 Minuten im Tages- bzw. 20 Minuten im Spätverkehr nicht überschreiten. Kapitel 6.3 ist im Abschnitt Umsteigenotwendigkeit entsprechend anzupassen.
Die Umsteigehaltestellen Geitebrücke, Tondernstraße und Elsey Post sind nur in Kapitel 10.5.1 zu ergänzen.
1.2 (Synopse 1.10) Die Verwaltung ergänzt im Entwurf des NVP die Abbildung 9.3-4 wie folgt (nur geänderte bzw. zu ergänzende Zeilen dargestellt, Änderungen unterstrichen) und passt ggf. den Textteil entsprechend an:
Achse/ Relation | Typ… | Takt HVZ | gegenwärtige Linien | Anmerkung |
Zentrum - Herdecke | 2 | 15‘ | 518, 519 | Die Linien 518 und 519 […] reinen 15-Minuten-Takt in der HVZ. Zwischen Hagen Zentrum/Hbf und Weststraße ggf. Taktanpassung mit der Relation Vorhalle – Weststr. – Hbf/Zentrum |
Vorhalle – Sporbecker Weg – Hbf – Zentrum | 2 | 15‘ | 516 | Taktangebot durch 15-Minuten-Takt der Linie 516 |
Westliches Vorhalle – Weststr. – Herdecker Str. – HA Hbf/Zentrum | 1 | 15‘ | SB72, 541, 591 | Taktangebot im Verlauf der Weststraße mit Bedienung aller Haltestellen zwischen Vorhaller Straße und Geitebrücke. Zwischen Weststraße und Hagen Hbf/Zentrum ggf. Taktanpassung mit der Relation Herdecke – HA Hbf/Zentrum. |
(Hagener Str.) – Boelerheide – Stadtmitte | 2 | ca. 15‘ | 524, 528 | Gleichmäßigere Verteilung der Abfahrten und Ankünfte im Bereich Kapellenstr. zur besseren Erschließung innerhalb von Boelerheide und auf der genannten Relation zum Zentrum |
Gew.park Kückelhausen – Buschey – Hbf – Zentrum | 2 | 15‘ | 525, 543 | Die über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Lange Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen. |
Stadtmitte – Hbf – Lange Straße – Rehstraße | 2 | 15‘ | 514, 525 | Die über die Lange Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen. |
1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kapitel 6.4 und ggf. auch weitere Abschnitte so umzuformulieren, dass die Anforderungen nicht nur für das „Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“ gelten sondern bezüglich der wesentlichen Hauptanforderungen für alle Nahverkehrsunternehmen, die ihre Leistungen im Stadtgebiet Hagen anbieten. Ziel ist ein einheitlicher hoher Standard im ÖPNV, der bei Leistungsvergaben mit Beginn ab 01.01.2023 zu berücksichtigen ist – unabhängig vom Betreiber.
1.4.1 (Synopse 2.2.1) Die Verwaltung ergänzt die Tabelle 6.5-3 um einen zusätzlichen Punkt z.B. unter 3.13a, der generell bei Vorhandensein von Witterungsschutz-einrichtungen das witterungsgeschützte Anbringen der Aushänge in allen Haltestellenkategorien vorgibt. In der Tabelle 6.5-3 gelten die Anforderungen 3.9, 3.12 und 3.15 generell für alle Haltestellen der Kategorien 1 bis 3 – d.h. das Ausstattungsmerkmal muss vorhanden sein.
1.4.2 (Synopse 3.2) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung unter dem fünften Gliederungspunkt dort zweiter Spiegelstrich wie folgt: „… an Front, Heck und Seite rechts …“ zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
1.4.3 (Synopse 3.4) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung um einen zusätzlichen Gliederungspunkt „Ausrüstung der Fahrzeuge mit zwei TFT-Doppelmonitoren in allen Türräumen“ zu ergänzen. Je nach Bestuhlung zeigen die Monitore in beide Richtungen, damit sie allen sitzenden Fahrgästen eingesehen werden können. Die Einstiege beim Fahrer sowie ggf. unmittelbar am Heck des Fahrzeugs werden nur mit Monitoren in Richtung Fahrzeugmitte ausgestattet. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
1.4.4 (Synopse 3.4.5 bis 3.4.9) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Kundenservice am Abschnittsende um die wesentlichen Inhalte der Synopsenpunkte 3.4.5 bis 3.4.9 (Größe, Anzeigen Fahrgastinformation, Ausrichtung auf Sitzplätze etc.) zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
1.4.5 (Synopse 3.5.3) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 im Unterpunkt Fahrbetrieb, Unterabschnitt Fahrzeugaußenwerbung nach Satz 1 den Inhalt von Punkt 3.5.3 der Synopse wie folgt zu ergänzen: „[…] Glasflächen werden nicht beklebt, sind generell durchsichtig und dürfen nur mit gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisen versehen werden (z. B. Notausstieg). Ausnahmen gelten für die Türen, an denen Stellplätze für Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Fahrräder etc.
angeboten werden. Hier können in der unteren Hälfte der Türen entsprechende Piktogramme, die auf die Mitnahmemöglichkeit(en) hinweisen, auch auf Glasflächen angebracht werden. Mit Lochfolie beklebte […]“
1.5 (Synopse 1.15 bis 1.23, Anregungen der Bezirksvertretungen, Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020) Die Verwaltung wird beauftragt, ein zusätzliches Kapitel 9.3.10 Weitere Maßnahmen mit Untersuchungsbedarf in den Nahverkehrsplan einzufügen. Zunächst werden die nicht unter Punkt 3 dieses Beschlusses fallenden noch offenen Anregungen aus der Synopse 1.15 bis 1.23, der Bezirksvertretungen, der Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020 geprüft und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen bewertet. Der Rat beschließt anschließend, welche Maßnahmen dann unter Kapitel 9.3.10 ggf. mit einem Vorschlag zur schrittweisen Umsetzung eingefügt werden, damit sie ggf. zu Beginn des Jahres 2021 in den Nahverkehrsplan übernommen werden und noch eine Einbeziehung in die Verhandlungen mit der Hagener Straßenbahn AG über einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag erfolgen kann. Unter dieser Maßgabe werden spätestens bis zum Jahresende 2020 folgende Punkte geprüft:
1.5.1 (Synopse 4.2 bis 4.5) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4, Unterpunkt Kundenservice bei Ticketvertrieb einzufügen, dass „das Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“, dafür verantwortlich ist, 25 Fahrausweisautomaten im Stadtgebiet Hagen aufzustellen, die nach den gültigen Regularien förderfähig sind, die Tarifbestandteile nach Punkt 4.4 der Synopse vertreiben, mindestens bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen und Fahrplanauskünfte geben können.
1.5.2 (Synopse 2.2.3) Die Verwaltung wird beauftragt, in der Tabelle 6.5-3 im Punkt 3.21 auch an Haltestellen der Kategorie 3 Dynamische Fahrgastinformation (DFI) mit dem Ausstattungsmerkmal „muss vorhanden sein“ zu kennzeichnen. Darunter können auch sog. „DFI-light-Systeme“ nach Punkt 2.2.3.13 der Synopse fallen. Bei Haltestellen der Kategorie 3 können ggf. DFI nur an Teilhaltestellen in Lastrichtung(en) eingerichtet werden. Bei Haltestellen der Kategorie 4 ist das Ausstattungsmerkmal „sollte situationsbedingt vorhanden sein“ zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass neu eingerichtete DFI die Anforderungen des Punktes 2.2.3 der Synopse erfüllen. Der Punkt 2.2.3.14 wird in den Nahverkehrsplan übernommen, weil er auch im Masterplan Mobilität beschlossen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an derartigen Anlagen zu ermitteln und das Ergebnis den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorzustellen.
1.5.3 (Drucksachen 0822/2019 und 0014/2020) Die Beschlüsse zur Vorlage 0822/2019 werden bestätigt und die Verwaltung wird beauftragt, deren Inhalt in den Nahverkehrsplan zu übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, den gegenwärtigen Stand der Untersuchungen zur Einführung von Schnellbussen in geeigneter Form in den NVP aufzunehmen.
5. Die Werbung auf den Scheiben wird reduziert. Es sollen nur noch maximal 50 % der Flächen mit durchsichtiger Werbung beklebt werden. Eine kurzfristige Umsetzung noch vor der Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |