23.06.2020 - 7.1 Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 der Stadt Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 23.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jana Funke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Keune führt in die Vorlage ein und bittet bereits jetzt darum, dass der Rat in der Sitzung am 25.06.20 bzw. die entsprechenden Ausschüsse in der Vorberatung einen Beschluss fassen, weil dies die Grundlage einer gesicherten Direktvergabe an die Hagener Straßenbahn ist. Er bittet darum, dass sich die Diskussion auf die allerwesentlichen Punkte beschränkt.
Herr Sporbeck erläutert detailliert den vorliegenden interfraktionellen Sachantrag. Prinzipiell gehe es um die Punkte, die unter dem Oberpunkt 1.4 zusammengefasst worden sind. Hier gehe es um 3 Sachen, die schwerpunktmäßig die Ausrüstung der Fahrzeuge beträfen, nämlich die Heckanzeige, die Nichtbeklebung von Fensterflächen sowie die Ausrüstung der Fahrzeuge innen mit entsprechenden Monitoren. Es müsse möglich sein, diese Punkte bis zum 18.08. zu klären.
Die unter Pkt. 1.5 subsummierten Punkte seien bis zum Jahresende zu überprüfen, um diese ggfs. in die Verhandlungen mit der Hagener Straßenbahn über den öffentl. Dienstleistungsauftrag mit einfließen lassen zu können. Dies hieße aber nicht, dass abschließend alles geklärt sein müsse. Wenn Sachen nicht umsetzbar sind, müssen diese auch nicht umgesetzt werden. Letztendlich sei man der Meinung, dass man mit diesem Antrag im Prinzip den Nahverkehrsplan in der vorliegenden Form mit kleinen Änderungen jetzt beschließe. Der Pkt. 3 sei insofern wichtig, als dass er die noch offenen Punkte behandelt, die bisher noch nicht angegangen wurden. Lese er sich den Antrag der SPD-Fraktion durch, so würde er feststellen, dass man mit der Meinung nicht weit auseinander liege.
Herr Koch führt hinsichtlich der Fahrzeugausstattung an, dass dies kein Thema sei, welches man für 170 Fahrzeuge mal eben beim Fahrzeugausstatter bzgl. der Kosten und der Dauer anfragen und durchführen könne. Man bestelle die Fahrzeuge inzwischen auch nicht mehr alleine sondern in einem Unternehmensverbund der KÖR. Sonderlösungen seien dann auch immer besonders teuer. Herr Koch führt weiterhin aus, dass die Kompetenz der Hagener Straßenbahn hinsichtlich der angesprochenen Themen und auch der Sozialstandards seitens der Politik nicht in Anspruch genommen werde. Man habe im Februar extra einen kleinen Arbeitskreis gebildet, in dem viele strittige Punkte bearbeitet wurden. Die Hagener Straßenbahn stehe nach wie vor für entsprechende Gespräche gerne zur Verfügung. Zu den Anträgen selber könne er jetzt detailliert keine Stellungnahme abgeben, da ihm diese nicht rechtzeitig vorgelegen haben. Herr Koch weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Nahverkehrsplan lediglich Rahmenvorgaben gebe. Details könne man regeln, sollten aber nicht alle in den NVP eingespeist werden, sonst habe man am Ende ein Produkt, welches alle 3 Monate geändert werden müsste. Er möchte außerdem darauf hinweisen, dass das Risiko der Fahrgeldeinnahmen allein bei der Hagener Straßenbahn liegt, deshalb sei man daran interessiert, den Hagener Bürgerinnen und Bürgern das bestmögliche Verkehrsangebot zu bieten.
Herr Panzer weist darauf hin, dass sich der Antrag zur Fahrzeugausstattung nicht auf den aktuellen Fahrzeugbestand sondern nur auf die Neuanschaffungen ab dem 01.01.2023 beziehe. Diese Forderungen seien als Prüfauftrag anzusehen. Er weist darauf hin, dass die von der Straßenbahn angebotenen Workshops nicht aus böser Absicht sondern wegen der Corona-Krise nicht hätten stattfinden können. Die Politik begrüße ausdrücklich das erneute Gesprächsangebot des Herrn Koch. Man werde zu gegebener Zeit gerne darauf zurückkommen
Herr König ist mit einigen schwammigen Formulierungen in den Tarifverträgen nicht einverstanden und benennt diese. Man habe in den letzten Monaten beispielsweise auch Diskussionen darüber geführt, wie bestimmte Berufsgruppen zu bezahlen sind. Es gehe hierbei darum, einen einheitlichen Standard zu setzen. Auch aus diesem Grund habe seine Fraktion den vorliegenden Antrag eingereicht.
Herr Koch führt aus, man sei davon ausgegangen, dass es einen der beiden allgemein verbindlich anerkannten Tarifverträge für die in Hagen eingesetzten Unternehmen geben müsse. Er glaube zu wissen, dass man nicht nur einen einzigen Tarifvertrag als Voraussetzung in den NVP aufnehmen dürfe. Dies sollte juristisch überprüft werden.
Herr Panzer stellt fest, dass es darauf hinausläuft, den Antrag einer juristischen Prüfung zu unterziehen. Dies könne man politisch nicht entscheiden, die Prüfung solle zuerst erfolgen.
Herr Schmidt weist noch einmal auf die Aussage des Herrn Koch hin, dass der NVP einen Rahmen vorgebe, über die nähere Ausgestaltung und punktuelle Veränderungen könne man sich in Workshops oder kleineren Arbeitskreisen immer noch näher unterhalten. Diesen umfangreichen Antrag, der erst kurz vor der Sitzung eingespeist wurde, könne man nicht sofort gänzlich nachvollziehen und dann darüber abstimmen.
Herr Keune führt an, dass er das Verfahen so verstehe, dass jetzt die Vorveröffentlichung des NVP’s stattfinde, der normalerweise Grundlage für eine Ausschreibung wäre, wenn man keine Direktvergabe machen wollte. Die Wettbewerbsteilnehmer hätten das Recht, sich auf eine konsistente Fassung zu beziehen, die dort vorveröffentlicht wird, und nicht auf etwas, was dauernd im Fluss ist. Man könne in einer ersten Fortschreibung alles machen, man könne Dinge, die nebenher im Rahmen des NVP’s zu machen sind, gemeinsam mit der Straßenbahn umsetzen, man könne dies aber nicht in diesen Plan schreiben. Das sei der Knackpunkt, über den man heute rede.
Auf Anregung von Herrn Panzer folgt eine Unterbrechung der Sitzung für eine interfraktionelle Beratung.
Anschließend teilt Herr Panzer mit, man habe sich bzgl. des SPD-Antrages darauf verständigt, dass zu Pkt. 3 des Beschlussvorschlages die Verwaltung bis zur Ratssitzung prüfen wird, ob die Formulierung rechtssicher ist. Die Pkte. 1+2 seien in dem anderen größeren Antrag enthalten.
Auf Nachfrage von Herr König teilt Herr Koch mit, dass man mit dem Westfalenbad-Bus einen Fehler begangen habe und die Fahrzeuge viel zu dicht beklebt habe. Man solle eine Formulierung in den NVP aufnehmen, die ermögliche, noch Kunden zu bekommen, d. h. die Sicht durch die Fenster sollte ermöglicht werden, jedoch sollte kein komplettes Verbot für das Bekleben der Scheiben getroffen werden. Dies würde einen Einnahmeverlust bedeuten.
Herr Panzer möchte wissen, ob Herr Koch den Einnahmeverlust bis Donnerstag zur Ratssitzung beziffern kann. Herr Koch erinnert daran, dass er hierzu in der Vergangenheit bereits aufgrund einer Anfrage Zahlen genannt habe, darauf müsse er jetzt zurückgreifen.
Im Folgenden stellt Herr Panzer den aus den verschiedenen Anträgen einvernehmlich entwickelten Beschluss dar:
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Nahverkehrsplan der Stadt Hagen in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die in der Synopse aufgeführten Änderungen nachträglich einzuarbeiten und den Gremien nach der Sommerpause zur Kenntnis zu geben.
2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die erste Fortschreibung des Nahverkehrsplans zeitnah zu beginnen.
3. Der Rat der Stadt setzt die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 5. 7. 2018 (Drucksache 0684/2018) für die Beschlussfassung der Neufassung des Nahverkehrsplans aus. Bei der unter Ziffer 2 der Vorlage genannten Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird der Ratsbeschluss in die weitere Beratung einbezogen, dies gilt auch für die Stellungnahmen der Bezirksvertretungen.
4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die folgenden Änderungen (unter Pkte. 1.1 – einschl. 1.5.3) in die 1. Fortschreibung des NVP’s zu prüfen:
1.1. (Synopse 1.3) In Kapitel 6.3 und in der Tabelle 6.3-2 sind die Zeiten des Betriebsschlusses an die gegenwärtig beschlossenen Bedienungszeiten anzupassen (montags – freitags ca. 1:00 Uhr, samstags sowie sonn- und feiertags ca. 2:30 Uhr). Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Verkehrs- und Betriebszeiten entsprechend anzupassen.
Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Fahrtenangebot und Reisezeiten nach dem zweiten Absatz um nachfolgenden Textbaustein zu erweitern:
„Parallel geführte Linien werden fahrplanmäßig so aufeinander abgestimmt, dass ihre Abfahrten regelmäßig verteilt sind und sich möglichst ein gleichmäßiger Taktfahrplan ergibt. Ortsteile, die im Spätverkehr angefahren werden, erhalten ab ca. 22:15 Uhr an jedem Fahrplantag der gesamten Woche ein einheitliches Fahrtenangebot bezogen auf die Fahrtenhäufigkeit und die letzten Fahrten. In den Nächten auf Samstage, Sonn- und Feiertage sowie zu besonderen Anlässen wird das Angebot erweitert. Eine Anwendung dieser Vorgaben für die Anbindung von Industrie- bzw. Gewerbegebieten (z.B. Lennetal) ist nicht zwingend erforderlich.“
Die Umsteigezeit soll 10 Minuten im Tages- bzw. 20 Minuten im Spätverkehr nicht überschreiten. Kapitel 6.3 ist im Abschnitt Umsteigenotwendigkeit entsprechend anzupassen.
Die Umsteigehaltestellen Geitebrücke, Tondernstraße und Elsey Post sind nur in Kapitel 10.5.1 zu ergänzen.
1.2 (Synopse 1.10) Die Verwaltung ergänzt im Entwurf des NVP die Abbildung 9.3-4 wie folgt (nur geänderte bzw. zu ergänzende Zeilen dargestellt, Änderungen gelb hinterlegt) und passt ggf. den Textteil entsprechend an:
Achse/ Relation | Typ… | Takt HVZ | gegenwärtige Linien | Anmerkung |
Zentrum - Herdecke | 2 | 15‘ | 518, 519 | Die Linien 518 und 519 […] reinen 15-Minuten-Takt in der HVZ. Zwischen Hagen Zentrum/Hbf und Weststraße ggf. Taktanpassung mit der Relation Vorhalle – Weststr. – Hbf/Zentrum |
Vorhalle – Sporbecker Weg – Hbf – Zentrum | 2 | 15‘ | 516 | Taktangebot durch 15-Minuten-Takt der Linie 516 |
Westliches Vorhalle – Weststr. – Herdecker Str. – HA Hbf/Zentrum | 1 | 15‘ | SB72, 541, 591 | Taktangebot im Verlauf der Weststraße mit Bedienung aller Haltestellen zwischen Vorhaller Straße und Geitebrücke. Zwischen Weststraße und Hagen Hbf/Zentrum ggf. Taktanpassung mit der Relation Herdecke – HA Hbf/Zentrum. |
(Hagener Str.) – Boelerheide – Stadtmitte | 2 | ca. 15‘ | 524, 528 | Gleichmäßigere Verteilung der Abfahrten und Ankünfte im Bereich Kapellenstr. zur besseren Erschließung innerhalb von Boelerheide und auf der genannten Relation zum Zentrum |
Gew.park Kückelhausen – Buschey – Hbf – Zentrum | 2 | 15‘ | 525, 543 | Die über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Lange Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen. |
Stadtmitte – Hbf – Lange Straße – Rehstraße | 2 | 15‘ | 514, 525 | Die über die Lange Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen. |
1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kapitel 6.4 und ggf. auch weitere Abschnitte so umzuformulieren, dass die Anforderungen nicht nur für das „Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“ gelten sondern bezüglich der wesentlichen Hauptanforderungen für alle Nahverkehrsunternehmen, die ihre Leistungen im Stadtgebiet Hagen anbieten. Ziel ist ein einheitlicher hoher Standard im ÖPNV, der bei Leistungsvergaben mit Beginn ab 01.01.2023 zu berücksichtigen ist – unabhängig vom Betreiber.
1.4. Die folgenden Maßnahmenvorschläge sollen beginnend mit dem Unterausschuss Mobilität am 18.8.2020 über den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und den Stadtentwicklungsausschuss auf Machbarkeit und Kosten geprüft werden, bevor sie durch einen angestrebten Beschluss des Rates am 1.10.2020 in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden.
1.4.1 (Synopse 2.2.1) Die Verwaltung ergänzt die Tabelle 6.5-3 um einen zusätzlichen Punkt z.B. unter 3.13a, der generell bei Vorhandensein von Witterungsschutz-einrichtungen das witterungsgeschützte Anbringen der Aushänge in allen Haltestellenkategorien vorgibt.
In der Tabelle 6.5-3 gelten die Anforderungen 3.9, 3.12 und 3.15 generell für alle Haltestellen der Kategorien 1 bis 3 – d.h. das Ausstattungsmerkmal muss vorhanden sein.
1.4.2 (Synopse 3.2) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung unter dem fünften Gliederungspunkt dort zweiter Spiegelstrich wie folgt: „… an Front, Heck und Seite rechts …“ zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
1.4.3 (Synopse 3.4) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung um einen zusätzlichen Gliederungspunkt „Ausrüstung der Fahrzeuge mit zwei TFT-Doppelmonitoren in allen Türräumen“ zu ergänzen. Je nach Bestuhlung zeigen die Monitore in beide Richtungen, damit sie allen sitzenden Fahrgästen eingesehen werden können. Die Einstiege beim Fahrer sowie ggf. unmittelbar am Heck des Fahrzeugs werden nur mit Monitoren in Richtung Fahrzeugmitte ausgestattet. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
1.4.4 (Synopse 3.4.5 bis 3.4.9) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Kundenservice am Abschnittsende um die wesentlichen Inhalte der Synopsenpunkte 3.4.5 bis 3.4.9 (Größe, Anzeigen Fahrgastinformation, Ausrichtung auf Sitzplätze etc.) zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.
1.4.5 (Synopse 3.5.3) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 im Unterpunkt Fahrbetrieb, Unterabschnitt Fahrzeugaußenwerbung nach Satz 1 den Inhalt von Punkt 3.5.3 der Synopse wie folgt zu ergänzen: „[…] Glasflächen werden nicht beklebt, sind generell durchsichtig und dürfen nur mit gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisen versehen werden (z.B. Notausstieg). Ausnahmen gelten für die Türen, an denen Stellplätze für Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Fahrräder etc. angeboten werden. Hier können in der unteren Hälfte der Türen entsprechende Piktogramme, die auf die Mitnahmemöglichkeit(en) hinweisen, auch auf Glasflächen angebracht werden. Mit Lochfolie beklebte […]“
1.5. (Synopse 1.15 bis 1.23, Anregungen der Bezirksvertretungen, Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020) Die Verwaltung wird beauftragt, ein zusätzliches Kapitel 9.3.10 Weitere Maßnahmen mit Untersuchungsbedarf in den Nahverkehrsplan einzufügen. Zunächst werden die nicht unter Punkt 3 dieses Beschlusses fallenden noch offenen Anregungen aus der Synopse 1.15 bis 1.23, der Bezirksvertretungen, der Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020 geprüft und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen bewertet. Der Rat beschließt anschließend, welche Maßnahmen dann unter Kapitel 9.3.10 ggf. mit einem Vorschlag zur schrittweisen Umsetzung eingefügt werden, damit sie ggf. zu Beginn des Jahres 2021 in den Nahverkehrsplan übernommen werden und noch eine Einbeziehung in die Verhandlungen mit der Hagener Straßenbahn AG über einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag erfolgen kann. Unter dieser Maßgabe werden spätestens bis zum Jahresende 2020 folgende Punkte geprüft:
1.5.1 (Synopse 4.2 bis 4.5) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4, Unterpunkt Kundenservice bei Ticketvertrieb einzufügen, dass „das Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“, dafür verantwortlich ist, 25 Fahrausweisautomaten im Stadtgebiet Hagen aufzustellen, die nach den gültigen Regularien förderfähig sind, die Tarifbestandteile nach Punkt 4.4 der Synopse vertreiben, mindestens bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen und Fahrplanauskünfte geben können.
1.5.2 (Synopse 2.2.3) Die Verwaltung wird beauftragt, in der Tabelle 6.5-3 im Punkt 3.21 auch an Haltestellen der Kategorie 3 Dynamische Fahrgastinformation (DFI) mit dem Ausstattungs-merkmal „muss vorhanden sein“ zu kennzeichnen. Darunter können auch sog. „DFI-light-Systeme“ nach Punkt 2.2.3.13 der Synopse fallen. Bei Haltestellen der Kategorie 3 können ggf. DFI nur an Teilhaltestellen in Lastrichtung(en) eingerichtet werden. Bei Haltestellen der Kategorie 4 ist das Ausstattungsmerkmal „sollte situationsbedingt vorhanden sein“ zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass neu eingerichtete DFI die Anforderungen des Punktes 2.2.3 der Synopse erfüllen.
Der Punkt 2.2.3.14 wird in den Nahverkehrsplan übernommen, weil er auch im Masterplan Mobilität beschlossen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an derartigen Anlagen zu ermitteln und das Ergebnis den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzustellen.
1.5.3 (Drucksachen 0822/2019 und 0014/2020) Die Beschlüsse zur Vorlage 0822/2019 werden bestätigt und die Verwaltung wird beauftragt, deren Inhalt in den Nahverkehrsplan zu übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den gegenwärtigen Stand der Untersuchungen zur Einführung von Schnellbussen in geeigneter Form in den NVP aufzunehmen.
- Die Verwaltung prüft bis zur Ratssitzung am 25.06.20:
a) Welche finanziellen Auswirkungen der Verzicht auf Werbung auf Scheiben zur Folge hätte.
b) ob eine Vorgabe, dass das eingesetzte Fahrbetriebs- und sonstige Personal nach Maßgabe des Tarifsvertrages N für den öffentlichen Dienst einschl. der Regelungen zur zusätzl. Altersversorgung zu entlohnen, vergabe-rechtlich zulässig ist. Dies besonders für den Fall, dass auch andere Gesellschaften als die Hagener Straßenbahn betroffen sein können.
Anlagen zur Vorlage
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