23.06.2020 - 6.4 Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 der Stadt Hagen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath sagt, dass der Beschluss aus dem UWA jetzt vorliegt und man diesen jetzt der Beschlussfassung zugrunde legt.

Herr Schmidt hrt aus, dass er der Meinung sei, dass im UWA gesagt wurde das es unter Punkt 4 heißen ssteDer Rat der Stadt Hagen beschließt, die folgenden Änderungen (unter Pkt. 1.1 einschließlich 1.5.3) in die 1. Fortschreibung des NVP´s zu prüfen.“

Herr Klepper sagt, dass man den gemeinsamen Antrag nicht miteinbeziehen wolle. Der Abschnitt 1.4 im Beschlussvorschlag ist zu streichen, denn die Fortschreibung wird schon unter Punkt 1.1 aufgeführt.

Herr Dr. Ramrath fragt nach auf welche Synopse sich unter Punkt 1 bezogen wird.

Herr Keune sagt, dass man sich hier auf die Anlage zur Vorlage bezieht, TÖB-Beteiligung vom 23.03.2020-15.05.2020.

Herr Sporbeckhrt aus, dass man sich darauf verständigt habe den Punkt 3 aus dem gemeinsamen Antrag mit zu beschließen. Man habe sich darauf verständigt, dass am 18.08.2020 im Unterausschuss Mobilität die Beratung zu diesen Punkten beginnen solle. Man könne darüber diskutieren welche Randbedingungen in einer Vorlage der Verwaltung zu berücksichtigen sind. Seiner Meinung nach ist dieser Punkt ein Bestandteil der gemeinsamen Absprache im UWA.

Herr Keunehrt aus, dass der Unterausschuss Mobilität seine Tagesordnung selbst aufstellt. Wenn der Ausschuss über diese Punkte diskutieren wolle, werde sich die Verwaltung dem nicht entgegen stellen. Man habe nur darauf hingewiesen das man in der Sommerpause die Prüfaufträge nicht abarbeiten könne. Die Synopse unter Beschlusspunkt 1 ist die Anlage der Vorlage, die Auswertung der Beteiligung Träger öffentlicher Belange. Der Punkt 4 soll wie von Herrn Klepper vorgeschlagen von „aufzunehmenden“ auf „zu prüfen“ geändert werden. Der Punkt 1.4 macht keinen Sinn mehr, denn die Punkte 1.4.1  bis 1.4.5 die daran folgen sind in der Fortschreibung zu prüfen. Auf der letzten Seite wird nochmals ein Punkt 4 aufgeführt. Dieser ist in Punkt 5 zu ändern.

Herr Könighrt aus, dass es  in der Vorlage zur vorherigen Sitzung des UWA eine Synopse gab, in der die Verwaltung zugestanden hat bestimmte Punkte in die Neufassung des Nahverkehrsplanes mit aufzunehmen. Er fragt nach, ob dies in dem neuen Entwurf schon enthalten ist oder ob diese Zusage der Verwaltung noch aufgenommen werden muss.

Frau Funke erklärt, dass die Änderungen in der Synopse, die mit dem Antrag vom  27.11.2019 eingebracht wurden, schon übernommen wurden.

Herr Dr. Ramrath formuliert einen neuen Beschlussvorschlag.

Herr Sporbeck sagt, dass die Punkte 3, 3.1 und 3.2 aus dem gemeinsamen Antrag in den Beschluss übernommen werden.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass man den Beschluss des UWA hier als Grundlage für den Beschluss im STEA ansehe. Man sei mitten in der Abstimmung. Man habe die Änderungen die jetzt aus Sicht des STEA noch vorgenommen werden sollten, gerade benannt.

Herr Sporbeck fragt nach, ob sein gerade angesprochener Punkt dabei sei? Er weist nochmals auf den Punkt 3 des gemeinsamen Antrags hin.

Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob der UWA diesen Punkt so beschlossen habe?

Herr Sporkert sagt, dass dies seiner Meinung so geschehen sei.

Herr Keunehrt aus, das der Punkt 3 beinhaltet ein Konzept im Unterausschuss für Mobilität vorzulegen.

Herr Sporbeck erläutert, dass kein Konzept vorzulegen sei sondern dass dies der Beginn der Beratung im UAM sein sollte.

Herr Dr. Ramrath bittet Herrn Sporbeck, sein Anliegen genau zu definieren.

Herr Sporbeck erläutert den Vorlauf und den Punkt 3 des gemeinsamen Antrages. Dieser basiert auf einem schon früher gestellten Antrag. Wenn man die noch offenen Punkte aus diesem Antrag jetzt als Einstieg in die Beratung betrachtet, habe man nach seinem Dafürhalten die glichkeit, den damit verbundenen Ratsbeschlussr erledigt zu erklären.

Herr König sagt, dass seiner Meinung nach die Ziffer 3 mit der Neufassung des vorderen Teils des Beschlusses erledigt sei. In diesem steht das der Ratsbeschluss nicht aufgehoben sondern ausgesetzt wird. Der Beschluss wird im den weiteren Nachträgen zu dem Nahverkehrsplan behandelt. Von daher war für ihn die Ziffer 3 des Allianzantrages nicht mehr existent.

Herr Dr. Ramrath weist auf die gewünschten Änderungen im Beschluss des UWA hin und fragt nach, ob man sich damit einverstanden erklären kann.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Nahverkehrsplan der Stadt Hagen in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die in der Synopse, TÖB-Beteiligung vom 23.03.2020 – 15.05.2020, aufgeführten Änderungen nachträglich einzuarbeiten und den Gremien nach der Sommerpause zur Kenntnis zu geben.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die erste Fortschreibung des Nahverkehrsplans zeitnah zu beginnen.

 

3. Der Rat der Stadt setzt die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 5. 7. 2018 (Drucksache 0684/2018) für die Beschlussfassung der Neufassung des Nahverkehrsplans aus. Bei der unter Ziffer 2 der Vorlage genannten Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird der Ratsbeschluss in die weitere Beratung einbezogen, dies gilt auch für die Stellungnahmen der Bezirksvertretungen.
 

4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die folgenden Änderungen (unter Pkte. 1.1 einschl. 1.5.3) in die 1. Fortschreibung des NVPs zu prüfen:

 

1.1. (Synopse 1.3) In Kapitel 6.3 und in der Tabelle 6.3-2 sind die Zeiten des Betriebsschlusses an die gegenwärtig beschlossenen Bedienungszeiten anzupassen (montags freitags ca. 1:00 Uhr, samstags sowie sonn- und feiertags ca. 2:30 Uhr). Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Verkehrs- und Betriebszeiten entsprechend anzupassen.

Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Fahrtenangebot und Reisezeiten nach dem zweiten Absatz um nachfolgenden Textbaustein zu erweitern:

„Parallel geführte Linien werden fahrplanmäßig so aufeinander abgestimmt, dass ihre Ab­fahrten regelmäßig verteilt sind und sich möglichst ein gleichmäßiger Taktfahrplan ergibt. Ortsteile, die im Spät­verkehr angefahren werden, erhalten ab ca. 22:15 Uhr an jedem Fahrplantag der gesamten Woche ein einheitliches Fahrtenangebot bezogen auf die Fahrtenhäufigkeit und die letzten Fahrten. In den Nächten auf Samstage, Sonn- und Feiertage sowie zu besonderen Anlässen wird das Angebot erweitert. Eine Anwendung dieser Vorgaben für die Anbindung von Industrie- bzw. Gewerbegebieten (z.B. Lennetal) ist nicht zwingend erforderlich.“

Die Umsteigezeit soll 10 Minuten im Tages- bzw. 20 Minuten im Spätverkehr nicht über­schreiten. Kapitel 6.3 ist im Abschnitt Umsteigenotwendigkeit entsprechend anzupassen.

Die Umsteigehaltestellen Geitebrücke, Tondernstraße und Elsey Post sind nur in Kapitel 10.5.1 zu ergänzen.

1.2 (Synopse 1.10) Die Verwaltung ergänzt im Entwurf des NVP die Abbildung 9.3-4 wie folgt (nur geänderte bzw. zu ergänzende Zeilen dargestellt, Änderungen gelb hinterlegt) und passt ggf. den Textteil entsprechend an:

Achse/ Relation

Typ…

Takt HVZ

gegen­wärtige Linien

Anmerkung

Zentrum - Herdecke

2

15‘

518, 519

Die Linien 518 und 519 […] reinen 15-Minuten-Takt in der HVZ. Zwischen Hagen Zentrum/Hbf und Weststraße ggf. Taktanpas­sung mit der Relation Vorhalle – Weststr. – Hbf/Zentrum

Vorhalle – Spor­becker Weg – Hbf  – Zentrum

2

15‘

516

Taktangebot durch 15-Minuten-Takt der Linie 516

Westliches Vor­halle – West­str. – Herdecker Str. – HA Hbf/Zentrum

1

15‘

SB72, 541, 591

Taktangebot im Verlauf der Weststraße mit Bedienung aller Haltestellen zwischen Vorhaller Straße und Geite­brücke. Zwischen Weststraße und Hagen Hbf/Zentrum ggf. Taktanpassung mit der Relation Herdecke – HA Hbf/Zentrum.

(Hagener Str.) – Boelerheide – Stadtmitte

2

ca. 15‘

524, 528

Gleichmäßigere Verteilung der Abfahrten und Ankünfte im Be­reich Kapellenstr. zur besseren Erschließung innerhalb von Boelerheide und auf der genannten Relation zum Zen­trum

Gew.park  Kückel­­hausen – Buschey – Hbf – Zentrum

2

15‘

525, 543

Die über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Lange Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen.

Stadtmitte – Hbf – Lange Straße – Rehstraße

2

15‘

514, 525

Die über die Lange Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen.

 

1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kapitel 6.4 und ggf. auch weitere Abschnitte so umzuformulieren, dass die Anforderungen nicht nur für das „Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“ gelten sondern bezüglich der wesentlichen Hauptanforderungen für alle Nahverkehrsunternehmen, die ihre Leistungen im Stadtgebiet Hagen anbieten. Ziel ist ein einheitlicher hoher Standard im ÖPNV, der bei Leistungsvergaben mit Beginn ab 01.01.2023 zu berücksichtigen ist unabhängig vom Betreiber.
 

Punkt 1.4. entfällt
 

1.4.1      (Synopse 2.2.1) Die Verwaltung ergänzt die Tabelle 6.5-3 um einen zusätzlichen Punkt z.B. unter 3.13a, der generell bei Vorhandensein von Witterungsschutz-einrichtungen das witterungsgeschützte Anbringen der Aushänge in allen Haltestellenkategorien vorgibt.
In der Tabelle 6.5-3 gelten die Anforderungen 3.9, 3.12 und 3.15 generell für alle Haltestellen der Kategorien 1 bis 3 d.h. das Ausstattungsmerkmal muss vorhanden sein.

1.4.2      (Synopse 3.2) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung unter dem fünften Gliederungspunkt dort zweiter Spiegelstrich wie folgt: „… an Front, Heck und Seite rechts …“ zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.

1.4.3      (Synopse 3.4) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung um einen zusätzlichen Gliederungspunkt „Ausrüstung der Fahrzeuge mit zwei TFT-Doppelmonitoren in allen Türräumen“ zu ergänzen. Je nach Bestuhlung zeigen die Monitore in beide Richtungen, damit sie allen sitzenden Fahrgästen eingesehen werden können. Die Einstiege beim Fahrer sowie ggf. unmittelbar am Heck des Fahrzeugs werden nur mit Monitoren in Richtung Fahrzeugmitte ausgestattet. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.

1.4.4      (Synopse 3.4.5 bis 3.4.9) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unter­punkt Kundenservice am Abschnittsende um die wesentlichen Inhalte der Synopsen­punkte 3.4.5 bis 3.4.9 (Größe, Anzeigen Fahrgastinformation, Ausrichtung auf Sitzplätze etc.) zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.

1.4.5      (Synopse 3.5.3) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 im Unterpunkt Fahrbetrieb, Unterabschnitt Fahrzeugaußenwerbung nach Satz 1 den Inhalt von Punkt 3.5.3 der Synopse wie folgt zu ergänzen: „[…] Glasflächen werden nicht beklebt, sind generell durchsichtig und dürfen nur mit gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisen versehen werden (z.B. Notausstieg). Ausnahmen gelten für die Türen, an denen Stellplätze für Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Fahrräder etc. angeboten werden. Hier können in der unteren Hälfte der Türen entsprechende Piktogramme, die auf die Mitnahmemöglichkeit(en) hinweisen, auch auf Glasflächen angebracht werden. Mit Lochfolie beklebte […]“

1.5   (Synopse 1.15 bis 1.23, Anregungen der Bezirksvertretungen, Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020) Die Verwaltung wird beauftragt, ein zusätzliches Kapitel 9.3.10 Weitere Maßnahmen mit Untersuchungsbedarf in den Nahverkehrsplan einzufügen. Zunächst werden die nicht unter Punkt 3 dieses Beschlusses fallenden noch offenen Anregungen aus der Synopse 1.15 bis 1.23, der Bezirksvertretungen, der Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020 geprüft und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen bewertet. Der Rat beschließt anschließend, welche Maßnahmen dann unter Kapitel 9.3.10 ggf. mit einem Vorschlag zur schrittweisen Umsetzung eingefügt werden, damit sie ggf. zu Beginn des Jahres 2021 in den Nahverkehrsplan übernommen werden und noch eine Einbeziehung in die Verhandlungen mit der Hagener Straßenbahn AG über einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag erfolgen kann. Unter dieser Maßgabe werden spätestens bis zum Jahresende 2020 folgende Punkte geprüft:

1.5.1           (Synopse 4.2 bis 4.5) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4, Unterpunkt Kundenservice bei Ticketvertrieb einzufügen, dass „das Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“, dafür verantwortlich ist, 25 Fahrausweisautomaten im Stadtgebiet Hagen aufzustellen, die nach den gültigen Regularien förderfähig sind, die Tarifbestandteile nach Punkt 4.4 der Synopse vertreiben, mindestens bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen und Fahrplanauskünfte geben können.

1.5.2           (Synopse 2.2.3) Die Verwaltung wird beauftragt, in der Tabelle 6.5-3 im Punkt 3.21 auch an Haltestellen der Kategorie 3 Dynamische Fahrgastinformation (DFI) mit dem Ausstattungs-merkmal „muss vorhanden sein“ zu kennzeichnen. Darunter können auch sog. „DFI-light-Systeme“ nach Punkt 2.2.3.13 der Synopse fallen. Bei Haltestellen der Kategorie 3 können ggf. DFI nur an Teilhaltestellen in Lastrichtung(en) eingerichtet werden. Bei Haltestellen der Kategorie 4 ist das Ausstattungsmerkmal „sollte situationsbedingt vorhanden sein“ zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass neu eingerichtete DFI die Anforderungen des Punktes 2.2.3 der Synopse erfüllen.
Der Punkt 2.2.3.14 wird in den Nahverkehrsplan übernommen, weil er auch im Masterplan Mobilität beschlossen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an derartigen Anlagen zu ermitteln und das Ergebnis den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzustellen.

1.5.3           (Drucksachen 0822/2019 und 0014/2020) Die Beschlüsse zur Vorlage 0822/2019 werden bestätigt und die Verwaltung wird beauftragt, deren Inhalt in den Nahverkehrsplan zu übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den gegenwärtigen Stand der Untersuchungen zur Ein­hrung von Schnellbussen in geeigneter Form in den NVP aufzunehmen.

 

 

  1. Die Verwaltung prüft bis zur Ratssitzung am 25.06.20

 

a)     Welche finanziellen Auswirkungen der Verzicht auf Werbung auf Scheiben zur Folge hätte.

 

b)     ob eine Vorgabe, dass das eingesetzte Fahrbetriebs- und sonstige   Personal nach Maßgabe des Tarifsvertrages N für den öffentlichen Dienst einschl. der Regelungen zur zusätzl. Altersversorgung zu entlohnen, vergabe-rechtlich zulässig ist. Dies besonders für den Fall, dass auch andere Gesellschaften als die Hagener Straßenbahn betroffen sein können.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

 

 

1

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen