25.06.2020 - 5.21 Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 der Stadt Hagen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass zum besseren Verständnis der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses ausgelegt wurde. Ebenso wurden die darin beschlossenen Prüfaufträge ausgeführt und es findet sich hierzu ebenfalls eine Stellungnahme.

 

Herr Keune erklärt, dass es sich bei dem Nahverkehrsplan um ein Werk mit großer Bedeutung für Hagen handele. In der Vergangenheit wurde darüber in den Fachausschüssen sehr intensiv diskutiert. Der Verlauf der Coronakrise hat den Diskussionsprozess in den letzten Monaten stark beeinflusst. Alle Beteiligten haben sich gewünscht, die Diskussion noch weiter vertiefen zu können. Am Ende habe man sich im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und im Stadtentwicklungsausschuss darauf verständigt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und unverzüglich mit einer 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu beginnen. Darin sollen viele Themen, die bisher nicht abschließend diskutiert werden konnten, nochmals aufgegriffen werden. Er schlägt vor, heute den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zu übernehmen. Herr Keune sieht es als notwendig an, dass der Nahverkehrsplan heute beschlossen wird, da man sich in einem europaweiten Vergabeverfahren befinde. Da eine Direktvergabe an die Hagener Straßenbahn angestrebt wird, muss eine Vorveröffentlichung mit einer Dauer von über einem Jahr erfolgen, damit anderen Marktteilnehmern die Möglichkeit eröffnet wird, sich in das Verfahren einzubringen. Es besteht verwaltungsseitig der Wunsch, möglichst schnell Sicherheit für die weitere Planung zu erhalten.

Herr Keune stellt die Stellungnahme, die sich mit den Prüfaufträgen beschäftigt, die der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und der Stadtentwicklungsausschuss formuliert haben, vor. Insgesamt würde der Verzicht auf die Werbemaßnahmen in Form von Beklebungen der Busse einen Verlust in Höhe von etwa 300.000 € verursachen. In Bezug auf die Tarifverträge berichtet Herr Keune, dass die momentane Beschlussfassung gewährleistet, dass die tariflichen Anforderungen von allen Verkehrsunternehmen einzuhalten sind.

Abschließend erklärt er, dass man nach den langen Diskussionen ein Zwischenergebnis erreicht habe, welches eine Fahrplansicherheit für die Stadt Hagen gewährleistet. Er gibt aber zu bedenken, dass das, was abschließend erreicht werden sollte, noch nicht in vollem Umfang umgesetzt ist. Er freut sich darauf, die 1. Fortschreibung persönlich begleiten zu können.

 

Herr Panzer stellt fest, dass für die Stadt Hagen heute ein guter Tag sei. Mit dem Beschluss zum Nahverkehrsplan wird ein wichtiger Schritt in Richtung Verkehrswende unternommen. Er befindet, dass der ÖPNV in Hagen über viele Jahre vernachlässigt wurde. Seit den 60er Jahren wurde die autogerechte Stadt als Verkehrsziel angestrebt. Insbesondere ist dies heute noch an den Brückenkonstruktionen in Hagen erkennbar. Ein Ergebnis dieser Entwicklungen sei es, dass in Großstädten Fahrverbote drohen, hohe Emissionen die Bürgerinnen und Bürger belasten und die Lärmentwicklung zu Wertminderungen bei Immobilien führe. Vor diesem Hintergrund begann vor mehr als sechs Jahren die Diskussion um den neuen Nahverkehrsplan. Zunächst war geplant, den bestehenden Plan lediglich fortzuschreiben. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen habe sich dafür eingesetzt, dass eine Neuaufstellung des Nahverkehrsplan erfolgt. Dies habe zu einer solideren Datenbasis und einer intensiveren Diskussion geführt und der gesamte Prozess wurde dadurch dynamischer. Im ehemaligen Arbeitskreis ÖPNV haben Vertreter der Politik, der Verwaltung und auch der Hagener Straßenbahn AG  intensiv miteinander diskutiert.

Mit dem Masterplan Mobilität erklärte die Stadt Hagen 2018 die Verkehrswende zu einem ihrer zentralen Ziele. In diesem gehe es insbesondere um die Aufteilung zwischen den umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmern und dem mobilisierten Individualverkehr. Aktuell haben der ÖPNV, Fußgänger und Fahrradfahrer einen Anteil von lediglich 38 % an den Gesamtverkehren. Mit dem Masterplan Mobilität wird angestrebt, den Anteil bis zum Jahr 2035 auf mindestens 50 % zu erhöhen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen geht davon aus, dass man anschließend weiter daran arbeiten muss, damit die 60 %-Marke erreicht wird.

Der Masterplan Mobilität bestätigt den ÖPNV als das Rückgrat der Verkehrswende. Erste Schritte wurden im Verlauf dieser Ratsperiode gemacht. Hagen befinde sich auf einem guten Weg. Die Entwicklungen zeigen, dass in der kommenden Legislaturperiode ein gestärktes Umwelt- und Mobilitätsdezernat gebraucht wird und die Verwaltung in dem Bereich personell besser ausgestattet werden muss.

Herr Panzer mahnt an, dass man sich erst am Anfang der Mobilitätswende befinde und die begonnenen Prozesse weitergeführt werden müssen. Er unterstützt, dass heute mit dem Nahverkehrsplan gleichzeitig die Aufstellung der 1. Fortschreibung beschlossen wird. Darin sollen die Weichen gestellt werden, wie die Verkehrswende weiter verfolgt wird.

Er fordert den Rat der Stadt Hagen auf, dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungsausschusses zu folgen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass er bei der HVG eine rechtliche Prüfung zu der Festlegung auf den Tarifvertrag N in Auftrag gegeben habe. Im Ergebnis ist eine Festlegung ausdrücklich nicht zulässig, da es sich um eine Wettbewerbsbeschränkung handele und damit vergaberechtlich unzulässig wäre.

 

Herr Klepper stellt klar, dass die Politik gemeinsam mit großem Einvernehmen diesen Nahverkehrsplan aufgestellt habe. Er sieht ebenfalls die Notwendigkeit von Nachbesserungen und ist daher erfreut darüber, dass Herr Keune eine kurzfristige Fortschreibung zugesagt hat.

Er erklärt, dass es zu den Werbemaßnahmen eine interfraktionelle Abstimmung gab. Man habe sich darauf verständigt, dass eine Reduzierung der Werbung auf den Bussen erfolgen soll und die genutzte Werbung durchblickbar sein solle. Er bittet darum, dies, falls möglich, kurzfristig schon umzusetzen.

 

Herr König stellt klar, dass es sich bei dem Nahverkehrsplan um ein Ergebnis handelt, welches die Politik gemeinsam erreicht hat. Der Nahverkehrsplan hat für Hagen eine zentrale Bedeutung. Es ist vorgesehen, dass ein regionaler Nahverkehrsplan erstellt werden soll. Bis dieser fertiggestellt und in Kraft getreten ist, werden noch Jahre vergehen.

Auch er sieht noch Optimierungspotentiale. Das Busnetz hat noch nicht den Attraktivitätsstand, so dass Autofahrer auf ihr Auto dauerhaft verzichten. Im letzten Jahr wurde schon eine deutliche Verbesserung im Busverkehr erreicht. Auf den Hinweis von Herrn Panzer, der Nahverkehrsplan mache deutlich, dass ein neuer Umweltdezernent benötigt werde, erwidert er, dass der Nahverkehrsplan schwerpunktmäßig im Vorstandsbereich 5 erstellt wurde. Dort liege auch richtigerweise die Zuständigkeit.

Herr König begrüßt es, dass die Werbung auf den Bussen um 50 % reduziert werden wird. Er befürwortet darüber hinaus, dass gar nicht auf Bussen geworben wird. Ihm ist auch keine vergleichbar intensive Werbung bei anderen Unternehmen bekannt.

Zur Frage des Tarifvertrages bemerkt Herr König, dass es sich um einen sinnvollen Tarifvertrag handelt, dieser aber immer weniger zur Geltung käme, da aufgrund von Wettbewerbsbedingungen immer wieder andere Tarifregelungen genutzt werden. Selbst die Hagener Straßenbahn AG führt lediglich 50 % ihrer Fahrten mit Personal durch, die unter den Tarifvertrag N fallen. Ein Preisdumping würde mit dem Nahverkehrsplan verhindert, aber eine dauerhafte soziale Absicherung sei nicht gegeben. Man würde die Formulierung jedoch in diesem Fall mittragen, da es das wichtigste sei, dass der Nahverkehrsplan insgesamt aufgestellt wird.

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Nahverkehrsplan der Stadt Hagen in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die in der Synopse, B-Beteiligung vom 23.03.2020 15.05.2020, aufgeführten Änderungen nachträglich einzuarbeiten und den Gremien nach der Sommerpause zur Kenntnis zu geben.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die erste Fortschreibung des Nahverkehrsplans zeitnah zu beginnen.

 

3. Der Rat der Stadt setzt die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 05.07.2018 (Drucksache 0684/2018) für die Beschlussfassung der Neufassung des Nahverkehrsplans aus. Bei der unter Ziffer 2 der Vorlage genannten Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird der Ratsbeschluss in die weitere Beratung einbezogen, dies gilt auch für die Stellungnahmen der Bezirksvertretungen.

 

4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die folgenden Änderungen (unter Pkte. 1.1 einschl. 1.5.3) in die 1. Fortschreibung des NVPs zu prüfen:

 

1.1. (Synopse 1.3) In Kapitel 6.3 und in der Tabelle 6.3-2 sind die Zeiten des Betriebsschlusses an die gegenwärtig beschlossenen Bedienungszeiten anzupassen (montags freitags ca. 1:00 Uhr, samstags sowie sonn- und feiertags ca. 2:30 Uhr). Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Verkehrs- und Betriebszeiten entsprechend anzupassen. Der Text des Kapitels 6.3 ist im Abschnitt Fahrtenangebot und Reisezeiten nach dem zweiten Absatz um nachfolgenden Textbaustein zu erweitern:

Parallel geführte Linien werden fahrplanmäßig so aufeinander abgestimmt, dass ihre Abfahrten regelmäßig verteilt sind und sich möglichst ein gleichmäßiger Taktfahrplan ergibt. Ortsteile, die im Spätverkehr angefahren werden, erhalten ab ca. 22:15 Uhr an jedem Fahrplantag der gesamten Woche ein einheitliches Fahrtenangebot bezogen auf die Fahrtenhäufigkeit und die letzten Fahrten. In den Nächten auf Samstage, Sonn- und Feiertage sowie zu besonderen Anlässen wird das Angebot erweitert. Eine Anwendung dieser Vorgaben für die Anbindung von Industrie- bzw. Gewerbegebieten (z. B. Lennetal) ist nicht zwingend erforderlich.“

 

Die Umsteigezeit soll 10 Minuten im Tages- bzw. 20 Minuten im Spätverkehr nicht überschreiten. Kapitel 6.3 ist im Abschnitt Umsteigenotwendigkeit entsprechend anzupassen.

Die Umsteigehaltestellen Geitebrücke, Tondernstraße und Elsey Post sind nur in Kapitel 10.5.1 zu ergänzen.

 

1.2 (Synopse 1.10) Die Verwaltung ergänzt im Entwurf des NVP die Abbildung 9.3-4 wie folgt (nur geänderte bzw. zu ergänzende Zeilen dargestellt, Änderungen unterstrichen) und passt ggf. den Textteil entsprechend an:

 

 

 

 

Achse/ Relation

Typ…

Takt HVZ

gegen­rtige Linien

Anmerkung

Zentrum - Herdecke

2

15

518,

519

Die Linien 518 und 519 […] reinen 15-Minuten-Takt in der HVZ. Zwischen Hagen Zentrum/Hbf und Weststraße ggf. Taktanpassung mit der Relation Vorhalle Weststr. Hbf/Zentrum

Vorhalle Spor­becker Weg Hbf  Zentrum

2

15

516

Taktangebot durch 15-Minuten-Takt der Linie 516

Westliches Vor­halle West­str. Herdecker Str. HA Hbf/Zentrum

1

15

SB72,

541,

591

Taktangebot im Verlauf der Weststraße mit Bedienung aller Haltestellen zwischen Vorhaller Straße und Geite­brücke. Zwischen Weststraße und Hagen Hbf/Zentrum ggf. Taktanpassung mit der Relation Herdecke HA Hbf/Zentrum.

(Hagener Str.) Boelerheide Stadtmitte

2

ca. 15

524,

528

Gleichmäßigere Verteilung der Abfahrten und Ankünfte im Be­reich Kapellenstr. zur besseren Erschließung innerhalb von Boelerheide und auf der genannten Relation zum Zen­trum

Gew.park  ckel­­hausen Buschey Hbf Zentrum

2

15

525,

543

Die über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Lange Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen.

Stadtmitte Hbf Lange Straße Rehstraße

2

15

514,

525

Die über die Lange Str. verkehrenden Linien verkehren versetzt zu den über die Eugen-Richter-Str. verkehrenden Linien, so dass um ca. 7/8 Minuten versetzte Abfahrten erfolgen.

 

 

1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kapitel 6.4 und ggf. auch weitere Abschnitte so umzuformulieren, dass die Anforderungen nicht nur für das „Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“ gelten sondern bezüglich der wesentlichen Hauptanforderungen für alle Nahverkehrsunternehmen, die ihre Leistungen im Stadtgebiet Hagen anbieten. Ziel ist ein einheitlicher hoher Standard im ÖPNV, der bei Leistungsvergaben mit Beginn ab 01.01.2023 zu berücksichtigen ist unabhängig vom Betreiber.

 

1.4.1 (Synopse 2.2.1) Die Verwaltung ergänzt die Tabelle 6.5-3 um einen zusätzlichen Punkt z.B. unter 3.13a, der generell bei Vorhandensein von Witterungsschutz-einrichtungen das witterungsgeschützte Anbringen der Aushänge in allen Haltestellenkategorien vorgibt. In der Tabelle 6.5-3 gelten die Anforderungen 3.9, 3.12 und 3.15 generell für alle Haltestellen der Kategorien 1 bis 3 d.h. das Ausstattungsmerkmal muss vorhanden sein.

 

1.4.2 (Synopse 3.2) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung unter dem fünften Gliederungspunkt dort zweiter Spiegelstrich wie folgt: „… an Front, Heck und Seite rechts zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.

 

1.4.3 (Synopse 3.4) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Fahrzeugausstattung um einen zusätzlichen Gliederungspunkt „Ausrüstung der Fahrzeuge mit zwei TFT-Doppelmonitoren in allen Türräumen“ zu ergänzen. Je nach Bestuhlung zeigen die Monitore in beide Richtungen, damit sie allen sitzenden Fahrgästen eingesehen werden können. Die Einstiege beim Fahrer sowie ggf. unmittelbar am Heck des Fahrzeugs werden nur mit Monitoren in Richtung Fahrzeugmitte ausgestattet. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.

 

1.4.4 (Synopse 3.4.5 bis 3.4.9) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 den Unterpunkt Kundenservice am Abschnittsende um die wesentlichen Inhalte der Synopsenpunkte 3.4.5 bis 3.4.9 (Größe, Anzeigen Fahrgastinformation, Ausrichtung auf Sitzplätze etc.) zu ergänzen. Diese neu aufzunehmende Anforderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die ihre Erstzulassung ab dem 01.01.2023 erhalten.

 

1.4.5 (Synopse 3.5.3) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4 im Unterpunkt Fahrbetrieb, Unterabschnitt Fahrzeugaußenwerbung nach Satz 1 den Inhalt von Punkt 3.5.3 der Synopse wie folgt zu ergänzen: […] Glasflächen werden nicht beklebt, sind generell durchsichtig und rfen nur mit gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisen versehen werden (z. B. Notausstieg). Ausnahmen gelten für die Türen, an denen Stellplätze für Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Fahrräder etc.

angeboten werden. Hier können in der unteren Hälfte der Türen entsprechende Piktogramme, die auf die Mitnahmemöglichkeit(en) hinweisen, auch auf Glasflächen angebracht werden. Mit Lochfolie beklebte […]“

 

1.5 (Synopse 1.15 bis 1.23, Anregungen der Bezirksvertretungen, Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020) Die Verwaltung wird beauftragt, ein zusätzliches Kapitel 9.3.10 Weitere Maßnahmen mit Untersuchungsbedarf in den Nahverkehrsplan einzufügen. Zunächst werden die nicht unter Punkt 3 dieses Beschlusses fallenden noch offenen Anregungen aus der Synopse 1.15 bis 1.23, der Bezirksvertretungen, der Drucksachen 0684/2018 und 0235/2020 geprüft und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen bewertet. Der Rat beschließt anschließend, welche Maßnahmen dann unter Kapitel 9.3.10 ggf. mit einem Vorschlag zur schrittweisen Umsetzung eingefügt werden, damit sie ggf. zu Beginn des Jahres 2021 in den Nahverkehrsplan übernommen werden und noch eine Einbeziehung in die Verhandlungen mit der Hagener Straßenbahn AG über einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag erfolgen kann. Unter dieser Maßgabe werden spätestens bis zum Jahresende 2020 folgende Punkte geprüft:

 

1.5.1 (Synopse 4.2 bis 4.5) Die Verwaltung wird beauftragt, im Kapitel 6.4, Unterpunkt Kundenservice bei Ticketvertrieb einzufügen, dass das Verkehrsunternehmen, welches die ÖPNV-Leistungen in der Stadt Hagen anbietet“, dafür verantwortlich ist, 25 Fahrausweisautomaten im Stadtgebiet Hagen aufzustellen, die nach den gültigen Regularien förderfähig sind, die Tarifbestandteile nach Punkt 4.4 der Synopse vertreiben, mindestens bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen und Fahrplanauskünfte geben können.

 

1.5.2 (Synopse 2.2.3) Die Verwaltung wird beauftragt, in der Tabelle 6.5-3 im Punkt 3.21 auch an Haltestellen der Kategorie 3 Dynamische Fahrgastinformation (DFI) mit dem Ausstattungsmerkmal muss vorhanden sein“ zu kennzeichnen. Darunter nnen auch sog. „DFI-light-Systeme“ nach Punkt 2.2.3.13 der Synopse fallen. Bei Haltestellen der Kategorie 3 können ggf. DFI nur an Teilhaltestellen in Lastrichtung(en) eingerichtet werden. Bei Haltestellen der Kategorie 4 ist das Ausstattungsmerkmal „sollte situationsbedingt vorhanden sein“ zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass neu eingerichtete DFI die Anforderungen des Punktes 2.2.3 der Synopse erfüllen. Der Punkt 2.2.3.14 wird in den Nahverkehrsplan übernommen, weil er auch im Masterplan Mobilität beschlossen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an derartigen Anlagen zu ermitteln und das Ergebnis den politischen Gremien zur

Beschlussfassung vorzustellen.

 

1.5.3 (Drucksachen 0822/2019 und 0014/2020) Die Beschlüsse zur Vorlage 0822/2019 werden bestätigt und die Verwaltung wird beauftragt, deren Inhalt in den Nahverkehrsplan zu übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, den gegenwärtigen Stand der Untersuchungen zur Einführung von Schnellbussen in geeigneter Form in den NVP aufzunehmen.

 

5. Die Werbung auf den Scheiben wird reduziert. Es sollen nur noch maximal 50 % der Flächen mit durchsichtiger Werbung beklebt werden. Eine kurzfristige Umsetzung noch vor der Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist zu prüfen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage