Beschlussvorlage - 0507/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für das Wirtschaftsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
- Beteiligt:
- TFD Task Force Digitalisierung; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.06.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.06.2020
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW durch den Fachausschuss für Informations-technologie und Digitalisierung Entlastung erteilt wurde.
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Jahresabschluss 2019 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 1.822.778,45 Euro wird wie folgt verwendet:
- Einstellung in die zweckgebundene Rücklage
„Standortwechsel HABIT“ 1.822.778,45 Euro
Dem Betriebsausschuss HABIT (bzw. in der Rechtsnachfolge dem Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung) wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 2020 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
- Gemäß §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der HABIT verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen.
- Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
- Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne wurde hierzu zwischen der Stadt Hagen - HABIT und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHE Revision ein Prüfvertrag geschlossen.
- Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
- Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 08.05.2020 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage 1, Prüfbericht).
- Im Rahmen der Prüfung wurde ein Bilanzgewinn von 1.822.778,45 Euro ermittelt.
- Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
- Nach § 41 GO NRW i. V. m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes. Außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.
- Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2019 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen und den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
- Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage
„Standortwechsel HABIT“ 1.822.778,45 Euro
Die Stellungnahme des Beteiligungscontrollings ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Begründung
Der HABIT ist gemäß §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen. Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung). Hierzu wurde zwischen der Stadt Hagen - HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHE Revision mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne ein Prüfvertrag geschlossen.
Die Prüfung des HABIT erfolgte im April 2020 gemäß § 106 GO NRW in Verbindung mit § 317 HGB und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen. Zudem waren durch die Prüfer die Vorschriften des § 53 HGrG zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse zu beachten.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erklärt in ihrem Bestätigungsvermerk, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Ausführungen zu den Prüfungen und der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers können dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 des "HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie - Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr -" entnommen werden, der als Anlage zur Vorlage beigefügt wird (Anlage 1).
Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
Nach Maßgabe des § 41 GO NRW i. V. m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes, außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.
Im Rahmen der Prüfung wurde ein Bilanzgewinn von 1.822.778,45 Euro ermittelt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2019 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen und den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
- Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage
„Standortwechsel HABIT“ 1.822.778,45 Euro
Die Stellungnahme des Beteiligungscontrollings ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
Der Bilanzgewinn in Höhe von 1.822.778,45 Euro wird wie folgt verwendet:
- Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage
„Standortwechsel HABIT“ 1.822.778,45 Euro
gez. gez.
Erik O. Schulz Christoph Gerbersmann
Oberbürgermeister 1. Betriebsleiter
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
5,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
106,5 kB
|
