17.06.2020 - 4 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Fachausschusses IT
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Deussen teilt mit, dass der Jahresabschluss des HABIT für das Jahr 2019 geprüft wurde. Während der Prüfung wurden keine negativen Feststellungen getroffen, so dass der Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde. Herr Dr. Deussen verweist auf den vorliegenden Prüfbericht.
In diesem Rahmen dankt Herr Gerbersmann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie dem Betriebsleiter für die gute Arbeit während der gesamten Zeit des Eigenbetriebes und für den reibungslosen Prozess der Rückführung in die Verwaltung. Hierbei betont Herr Gerbersmann noch einmal, dass die Rückführung des Eigenbetriebes nichts mit der Leistung zu tun hat, sondern es die seinerzeit von ihm vorgetragenen Argumente gab.
Herr Thurau schließt sich den Worten von Herrn Gerbersmann an und dankt Herrn Gerbersmann für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW durch den Fachausschuss für Informations-technologie und Digitalisierung Entlastung erteilt wurde.
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Jahresabschluss 2019 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 1.822.778,45 Euro wird wie folgt verwendet:
- Einstellung in die zweckgebundene Rücklage
„Standortwechsel HABIT“ 1.822.778,45 Euro
Dem Betriebsausschuss HABIT (bzw. in der Rechtsnachfolge dem Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung) wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 2020 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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106,5 kB
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