25.06.2020 - 5.8 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW durch den Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung Entlastung erteilt wurde.

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2019 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.

 

Der Bilanzgewinn in Höhe von 1.822.778,45 Euro wird wie folgt verwendet:

 

-          Einstellung in die zweckgebundene Rücklage Standortwechsel HABIT“ 1.822.778,45 Euro

 

Dem Betriebsausschuss HABIT (bzw. in der Rechtsnachfolge dem Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung) wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 2020 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage