Beschlussvorlage - 1191/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung   für das Fördergebiet "Soziale Stadt Wehringhausen" vom 07.08.2013.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Fortschreibung der Vorkaufsrechtssatzung in dem Fördergebiet „Soziale Stadt Wehringhausen“, wie sie als Anlage 1 und 2 Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 1191/2018 ist.

 

Die Beschlüsse werden im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung umgesetzt, sofern und soweit die Ausübung des Vorkaufsrechts unter den gegebenen Umständen im Einzelfall notwendig erscheint.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde für das Gebiet der „Sozialen Stadt Wehringhausen“ in 2013 eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen. Aufgrund vermehrter Handlungserfordernisse ist eine Fortschreibung der Satzung erforderlich.

 

 

Begründung

 

  1. Anlass

 

Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB kann eine Gemeinde „in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.“ Dieses besondere Vorkaufsrecht kann ausgeübt werden, wenn die Gemeinde nachweisen kann, dass ein Grunderwerb zur Sicherung der betreffenden städtebaulichen Maßnahme erforderlich ist.

 

Am 11.07.2013 wurde die erste Vorkaufsrechtssatzung der Stadt Hagen für die „Soziale Stadt Wehringhausen“ vom Rat beschlossen. Aufgrund der vermehrten Handlungserfordernisse hinsichtlich problematischer Einzelimmobilien wird die Satzung nunmehr aktualisiert und entsprechend fortgeschrieben, wobei vorgesehen ist, dass die am 11.07.2013 beschlossene Vorkaufsrechtssatzung durch die neue Satzung ersetzt wird.

 

 

  1. Maßnahmenbereiche

 

Seit Dezember 2013 ist Wehringhausen in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Grundlage für die Aufnahme in das Förderprogramm war das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil, das 2007/2008 zusammen mit den Bewohnern des Stadtteils erarbeitet worden war. Das Integrierte Handlungskonzept sieht für den Stadtteil unterschiedliche Maßnahmen vor, die helfen sollen, Mängel im Stadtteil zu beheben und Stärken hervorzuheben.

 

Städtebauliche Mängel in Wehringhausen lassen sich anhand von fehlenden Freiflächen, sanierungsbedürftiger Bausubstanz und leerstehenden Ladenlokalen ausmachen. Um die Missstände zu beheben, sind im Förderprogramm Soziale Stadt Wehringhausen“ schon erhebliche Investitionen in den öffentlichen Raum für die Schaffung neuer Freiräume, Pocket-Parks sowie Bewegungs- und Kommunikationsräume getätigt worden. Zusätzlich sollen Maßnahmenbereiche durch Ankauf und Rückbau und / oder Sanierung aufgewertet und umstrukturiert werden. Jeweils einzelfallbezogen erhalten sie den Schwerpunkt Freiraum, Wohnen oder Gewerbe. Auch die Etablierung eines Zentrums für Kunst-, Kultur- und Jugendszene ist innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung vorgesehen. Für die Entwicklung ist die Verfügbarkeit der Flächen für die Stadt erforderlich.

 

Die für die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen benötigten Flächen sind in dem neuen Abgrenzungsplan gekennzeichnet.

 

 

  1. Problemimmobilien

 

Gemäß dem Ratsbeschluss vom 14.12.2017 hat die Stadt Hagen das Integrierte Handlungskonzept als Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) 2017 für die "Soziale Stadt" Hagen-Wehringhausen fortgeschrieben (Drucksachennummer:

0932/2017). Das neu aufgelegte „Modellvorhaben Problemimmobilien im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa“ des Landes NRW ist Bestandteil des Handlungskonzeptes. Die Förderung ist ein Maßnahmenbestandteil der „Sozialen Stadt“. Mit dem Programm werden der Ankauf und ggf. auch der Abriss problematischer Immobilien mit Fördersätzen ermöglicht. Die städtebaulichen Konsequenzen des Rückbaus werden perspektivisch durch anschließende Entwicklung der Flächen aus Mitteln der „Sozialen Stadt“ mitgedacht.

 

In den Fällen, in denen der Erhalt und die Bestandssanierung das Ziel sind, werden über das fortgeschriebene Hof- und Fassadenprogramm und die Förderung der Modernisierung von Wohngebäuden Anreize für Investoren geschaffen, die einen langfristigen Leerstand in unsaniertem Zustand sowie ein Brachliegen der Flächen verhindern sollen.

 

In den übrigen Fällen werden mit Hilfe des Modellvorhabens problematische Immobilien rückgebaut und die Flächen zugunsten von Freiraum oder Gewerbe entwickelt und neu geordnet.

 

Schwerpunktmäßig werden unter Einsatz der verfügbaren Fördermittel folgende Ziele verfolgt:

 

-Stärkung der Wohnfunktion durch Wohnungsneubau oder Sanierung von vorhandenem Wohnraum

-Rückbau von nicht mehr modernisierungs- bzw. marktfähigen Immobilien

-Rückbau von Wohngebäuden zugunsten einer gewerblichen Entwicklung

-Rückbau von Immobilien zugunsten einer Freiraumnutzung

-Erhalt und Pflege des bauhistorischen Erbes

-Sanierung von erhaltenswerten Fassaden

-Verbesserung des Stadtbildes

-Förderung der Innenhofbegrünung

-Verbesserung der Park- und Stellplatzsituation im Wohnbezirk

 

In dem Abgrenzungsplan sind die Grundstücke der Problemimmobilien gekennzeichnet.

 

 

 

 

 

 

  1. Zusammenfassung

 

Die Vorkaufsrechtssatzung bezeichnet also Bereiche, in denen zur Umsetzung von Maßnahmen der Sozialen Stadt Wehringhausen und zum Zweck der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Umfeld problematischer Immobilien mit Handlungsbedarfen ein Zugriff auf Grundstücke ermöglicht wird.

 

Ergänzend zu diesen Maßnahmenbereichen ist die Ausübung des Vorkaufsrechts auch bei problematischen Einzelimmobilien möglich, von denen die Gefahr einer fortschreitenden Verschlechterung des baulichen Zustands und den damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf das städtebauliche Umfeld ausgeht.

 

Im Abgrenzungsplan ist das Fördergebiet „Soziale Stadt Wehringhausen“ dargestellt.

Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist beschränkt auf die Grundstücke, die innerhalb des Fördergebietes als Maßnahmenbereiche oder Problemimmobilien gekennzeichnet sind. 

 

 

  1. Bestandteile der Vorlage

 

-       Anlage 1: Vorkaufsrechtssatzung / Fortschreibung

-       Anlage 2: Lageplan zur Vorkaufsrechtssatzung

 

Der Abgrenzungsplan mit den Flächen, für die das Vorkaufsrecht gilt, ist in der jeweiligen Sitzung ausgehängt und kann im Ratsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem (Drucksachennr.: 1191/2018) eingesehen werden.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

gez. Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.12.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.12.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen