12.12.2018 - 6.5 Vorkaufsrechtssatzung "Soziale Stadt Wehringhau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Ein Plan über den festzulegenden Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 5 Gegenstand der Niederschrift.

 

Auf eine Frage von Herrn Fischer, führt Herr Grothe aus, dass durch die bisherige Vorkaufsrechtssatzung nur solche Objekte gekauft werden konnten, für die ein Projekt geplant war. Der jetzige Bereich (auf dem Plan gelb eingefärbt) ziele hauptsächlich auf die Problemimmobilien ab. Dies sei durch ein Klageverfahren deutlich geworden.

 

Herr Quardt lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung   für das Fördergebiet "Soziale Stadt Wehringhausen" vom 07.08.2013.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Fortschreibung der Vorkaufsrechtssatzung in dem Fördergebiet „Soziale Stadt Wehringhausen“, wie sie als Anlage 1 und 2 Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 1191/2018 ist.

 

Die Beschlüsse werden im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung umgesetzt, sofern und soweit die Ausübung des Vorkaufsrechts unter den gegebenen Umständen im Einzelfall notwendig erscheint.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

-

-

-

Parteilos

-

-

-

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage