13.12.2018 - 5.50 Vorkaufsrechtssatzung "Soziale Stadt Wehringhau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.50
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rudel fragt, weshalb an den Flächen substantielle Änderungen durchgeführt wurden.
Herr Grothe teilt mir, dass diejenigen Flächen definiert werden mussten, auf die das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll. Mittlerweile liegt eine planerische Maßnahme vor. In einem vergangenen Gerichtsverfahren gab es von dem leitenden Richter den Hinweis, dass beim Eingreifen in das Vorkaufsrecht deutlich gemacht werden muss, dass die Stadt Hagen in Form einer Satzung belegt, weshalb sie an dieser Stelle so handelt. Diese Satzung beinhaltet die Problemimmobilien mit südosteuropäischer Zuwanderung und diese wurden flächentechnisch markiert. Ein Vorkaufsrecht liegt nun an dieser Stelle vor, ohne das eine konkrete Baumaßnahme geplant ist.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung für das Fördergebiet "Soziale Stadt Wehringhausen" vom 07.08.2013.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Fortschreibung der Vorkaufsrechtssatzung in dem Fördergebiet „Soziale Stadt Wehringhausen“, wie sie als Anlage 1 und 2 Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 1191/2018 ist.
Die Beschlüsse werden im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung umgesetzt, sofern und soweit die Ausübung des Vorkaufsrechts unter den gegebenen Umständen im Einzelfall notwendig erscheint.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,1 kB
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2
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3 MB
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3
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5,3 MB
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