Beschlussvorlage - 0658/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des  Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/14 (662) Erweiterung Fachklinik Deerth gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Die Plangebietsgrenze umfasst im Süden das Grundstück der Fachklinik Deerth (Im Deerth 6) und verläuft nördlich entlang der Dreiecksfläche zwischen dem  Elsa- Brandström-Weg und dem gegenüberliegenden Forstweg. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im letzten Quartal von 2014 geplant.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die AWO betreibt die Fachklinik Deerth und möchte die Einrichtung erweitern. Hierzu ist die Änderung des Planungsrechtes durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Begründung

 

Anlass und Projektbeschreibung

 

Die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen / Märkischer Kreis als Betreiber der Klinik Deerth beabsichtigt eine Erweiterung der Therapieeinrichtung für ca. 40 – 48 Patienten/-innen im Maßregelvollzug. Dieses Vorhaben, im Weiteren „Eingangseinrichtung“ genannt, bedarf einer Errichtung von Räumen für Patienten/-innen, Räumen für Sport und Ergotherapie, Arbeitstherapie, Erwachsenenbildung mit den dazugehörigen Nebenräumen.

 

Das Land NRW schreibt für Patient/-innen des Maßregelvollzugs eine zunächst gesicherte Unterbringung vor. Für die geplante bauliche Erweiterung bedeutet das eine Umfriedung der neu zu erstellenden Gebäude mit einer stabilen Zaunanlage und Sicherungseinrichtung. In der vorhandenen Einrichtung Im Deerth fehlen derzeit ausreichende Räumlichkeiten für sportliche Ertüchtigung, Ergotherapie und berufliche Weiterbildung, so dass durch die gewünschte Erweiterung Synergieeffekte in Form einer gemeinsamen Nutzung entstehen und genutzt werden können.

 

Das Plangebiet erstreckt sich über den Bereich der vorhandenen Klinik und wird nördlich davon durch bestehende Forstwege begrenzt. Die Erweiterungsbauten sollen eine max. Höhe von 2 Geschossen nicht überschreiten. Die bestehende Einrichtung ist von Wehringhausen aus über die Straße Im Deerth und weiter von dort über die bestehende private AWO-Zufahrt zu erreichen. Abzweigend von dieser Zufahrt sollen die neu zu errichtenden Gebäude über eine eigene Zufahrt erschlossen werden.

 

Planungsrecht und Verfahren

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Erweiterungsgebiet als Flächen für die Landwirtschaft und für Wald dar. Damit die angestrebte Bebauung realisiert werden kann, ist sowohl die Aufstellung eines Bebauungsplanes als auch eine Teiländerung des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Verfahren zur FNP-Teiländerung Nr. 100 „Im Deerth“ wird zeitgleich mit dem Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
 

Es wurden bereits Gespräche mit dem Regionalforstamt Ruhrgebiet, der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Hagen und dem Wirtschaftsbetrieb Hagen / Abteilung Forstwirtschaft geführt. Eine genauere Prüfung und Abstimmung erfolgt im weiteren

 

 

 

Verlauf der beiden Bauleitplanverfahren.

 

 

Bestandteile der Vorlage

 

  • Antrag der AWO vom 15.04.2014 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einschließlich eines Konzeptentwurfes
  • Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes
  • Auszug aus Stadtplan

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Techn. Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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09.09.2014 - Naturschutzbeirat - vertagt

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11.09.2014 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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11.09.2014 - Umweltausschuss - vertagt

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16.09.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss behandelt den Tagesordnungspunkt in erster Lesung und schließt sich dem gemeinsamen Ortstermin an.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Herr Grzeschista aus Gründen der Befangenheit nicht teilgenommen.

 

 

 

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18.09.2014 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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04.11.2014 - Naturschutzbeirat - vertagt

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06.11.2014 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des  Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/14 (662) Erweiterung Fachklinik Deerth gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Die Plangebietsgrenze umfasst im Süden das Grundstück der Fachklinik Deerth (Im Deerth 6) und verläuft nördlich entlang der Dreiecksfläche zwischen dem  Elsa- Brandström-Weg und dem gegenüberliegenden Forstweg. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im letzten Quartal von 2014 geplant.

 

 

Ergänzung des Umweltausschusses:

Der Umweltausschuss stellt an die kommenden Planverfahren besondere Anforderungen. Diese beziehen sich auf die Einfügung des Vorhabens in die Landschaft (3-D-Modell), die angedachte Zaunanlage (ökologische Verträglichkeit) sowie den Ausgleich und Ersatz.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

2

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

1

 

Hagen Aktiv

 

2

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

1

AfD

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

6

Enthaltungen:

1

 

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11.11.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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13.11.2014 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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02.12.2014 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

0

Dagegen:

13

Enthaltungen:

1

 

Begründung:

 

  1. Der Landschaftsbeirat hält es für erforderlich, dass die Umwandlung des Waldes sowie dessen Ersatz bereits auf Ebene des FNP-Verfahrens geregelt werden muss und nicht erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.

 

  1. Aus Sicht des Landschaftsbeirates wird die Biodiversität durch das Vorhaben gefährdet.

 

  1. Erfahrungsgemäß ist durch das Vorhaben eine Inanspruchnahme weiterer Waldflächen, die außerhalb des Plangebietes liegen, zu erwarten.

 

  1. Die städtebauliche Sinnhaftigkeit und die Eingriffsvermeidung des Projektes wurden nicht geprüft.

 

  1. Die Prüfung von alternativen Standorten ist auch zum Wohl der Einrichtung unumgänglich. Mit Hinblick auf die qualitativ hochwertige Arbeit, die von der Vorhabensträgerin in Hagen geleistet wird und vor dem Hintergrund der zahlreichen freien Brachflächen, die Hagen zur Verfügung stehen, sollte ein Standort gefunden werden, der mehr Entwicklungspotential birgt.

 

  1. Die Beanspruchung von 10.000 m² Wald durch ein Bauvorhaben stellt in Hagen einen Präzedenzfall dar, durch den die Ablehnung ähnlich gelagerter Fälle zukünftig schwerer fallen wird.

 

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18.02.2015 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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24.02.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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26.02.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen