Beschlussvorlage - 1116/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

-

 

Begründung

 

Der Sport- und Freizeitausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.12.2011 und der Rat in seiner Sitzung vom 15.12.2011 beschlossen, aus der Sportpauschale jährlich 75.000 Euro für Zuschüsse zu Investitionen an Vereine mit vereinseigenen Anlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Der Beschluss, der hierzu notwendigen Rahmenbedingungen zur Gewährung dieser Zuwendungen in Form der z. Zt. gültigen Richtlinien wurde vom Rat in seiner Sitzung am 28.06.2012 gefasst.

 

In den Jahren 2012 und 2013 wurden insgesamt 12 Anträge mit Beträgen von 4.160 Euro bis 84.900 Euro eingereicht und mit 70 Prozent der Kosten bezuschusst. Dies hatte zur Folge, dass die Auszahlung der Zuwendungen bereits auf 2 Jahre aufgeteilt werden musste und Anträge für 2013 erst in den Haushaltsjahren 2014 / 2015 berücksichtigt werden können.

Aufgrund dessen ist eine Änderung der Richtlinien, wie auch in der letzten Sitzung der Sportkommission am 10.09.2013 angeregt, sinnvoll.

 

 

Vorschlag:

 

In den Jahren 2011 – 2013 wurden 19 Anträge in einer Höhe von insgesamt 401.990 Euro eingereicht. Hieraus ergibt sich ein Durchschnitt von ca. 21.160 Euro pro Antrag.

Damit auch Investitionsmaßnahmen der Vereine mit förderfähigen Kosten von z. B. 84.000 Euro realisierbar sind, werden die Richtlinien in Punkt 5.2 –Finanzierungsart- geändert und der Zuwendungsbetrag auf höchstens 40.000 Euro festgelegt.

Die Änderung findet auf bereits bewilligte Anträge keine Anwendung.

 

Die Berücksichtigung von BV-Mitteln sollte außerdem unter Punkt 6.2.2 der sonstigen Bestimmungen aufgenommen werden.

 

Eine erneute Überprüfung der Richtlinien mit ggfls. weiteren Änderungen sollte in 2 Jahren erfolgen.

 

Die Neufassung der Richtlinien ist als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungen wurden zur Verdeutlichung grau hinterlegt.

 

Eine Aufstellung nach Beträgen, der für die Jahre 2011 – 2013 eingereichten Anträge, ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

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Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm Oberbürgermeister

Dr. Christian Schmidt

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2013 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt die Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen mit folgender Änderung:

 

5.2 Finanzierungsart

Die Zuwendung wird zur Teilfinanzierung (Anteilfinanzierung) des zu erfüllenden Zwecks bewilligt und zwar mit 70 % der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit einem Betrag von 30.000,- €.

Der Sport- und Freizeitausschuss behält sich, abweichend von dieser Regelförderung, Einzelfallentscheidungen vor.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

FDP

-

 

 

Die Linke

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

-13-

Dagegen:

   -  

Enthaltungen:

   -  

 

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04.12.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen mit folgender Änderung:

 

5.2 Finanzierungsart

Die Zuwendung wird zur Teilfinanzierung (Anteilfinanzierung) des zu erfüllenden Zwecks bewilligt und zwar mit 70  der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit einem Betrag von 30.000,-€.

Der Sport- und Freizeitausschuss behält sich, abweichend von dieser Regelrderung, Einzelfallentscheidungen vor.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

FDP

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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04.12.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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05.12.2013 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt die Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen mit folgender Änderung:

 

5.2 Finanzierungsart

Die Zuwendung wird zur Teifinanzierung (Anteilfinanzierung) des zu erfüllenden Zwecks bewilligt und zwar mit 70% der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit einem Betrag von 30.000,00 €.

Der Sport- und Freizeitausschuss behält sich, abweichend von dieser Regelförderung, Einzelfallentscheidungen vor.

 

Die unter 6.2.2 geregelte Finanzierungsart ist zu streichen.

 

6.2.2 Finanzierungsart

Etwaige nach Antragstellung bewilligte Fördermittel (zum Beispiel Mittel der Bezirksvertretungen) sind beim Zuwendungsbescheid bzw. im Verwendungsnachweis zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

4

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

Parteilos

1

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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05.02.2014 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen

mit folgender Änderung:.

Die unter 6.2.2 geregelte Finanzierungsart ist zu streichen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

Parteilos

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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06.02.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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26.02.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen.

 

Die Ziffer 6.2.2 der Richtlinien wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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18.03.2014 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen

Beschluss betr. Empfehlungen der Bezirksvertretungen:

 

Die unter 6.2.2 geregelte Finanzierungsart ist zu streichen.

 

 

 

Beschluss:

Der Rat stimmt den Zuschussrichtlinien für die Zeit vom 01.01.2014 – 31.12.2016 zu.

 

5.2 Finanzierungsart

Die Zuwendung wird zur Teilfinanzierung (Anteilfinanzierung) des zu erfüllenden Zwecks bewilligt und zwar mit 70 % der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit einem Betrag von 30.000,- €.

Der SFA behält sich, abweichend von dieser Regelförderung, Einzelfallentscheidungen vor.

Die unter 6.2.2 geregelte Finanzierungsart ist zu streichen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis betr. Empfehlungen der Bezirksvertretungen:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

 

 

1

Die Linke

 

 

1

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

-7-

Dagegen:

-5-

Enthaltungen:

-2-

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

1

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

-13-

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-1-

 

 

 

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27.03.2014 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen.

 

In der Richtlinie ist folgendes zu ändern / zu ergänzen:

 

5.2 Finanzierungsart

Die Zuwendung wird zur Teilfinanzierung / Altfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt und zwar mit 70 % der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit einem Betrag von 30.000 €.

Der Sport- und Freizeitausschuss behält sich, abweichend von dieser Regelförderung, Einzelfallentscheidungen vor.

 

Die unter 6.2.2 geregelte Finanzierungsart ist zu streichen.

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen