04.12.2013 - 8.4 Verwendung der Sportpauschalehier: Änderung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 04.12.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Backhaus verweist auf den geänderten Beschluss des Sport- und Freizeitausschusses vom 03.12.2013, der als Tischvorlage ausgelegt ist und empfiehlt, sich dem Beschluss anzuschließen.
Die Frage von Frau Scherney-Lefebvre wird von Herrn Quardt damit beantwortet, das es sich bei dem Betrag von 30.000 um den Höchstbetrag eines Zuschusses aus der Sportpauschale für einen Einzelfall im Jahr handelt.
Herr Glaeser lässt über den so ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen mit folgender Änderung:
5.2 Finanzierungsart
Die Zuwendung wird zur Teilfinanzierung (Anteilfinanzierung) des zu erfüllenden Zwecks bewilligt und zwar mit 70 der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit einem Betrag von 30.000,-.
Der Sport- und Freizeitausschuss behält sich, abweichend von dieser Regelförderung, Einzelfallentscheidungen vor.
Anlagen zur Vorlage
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