05.02.2014 - 5.2 Verwendung der Sportpauschalehier: Änderung der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dahme eröffnet den Tagesordnungspunkt und erörtert kurz die Vorlage mit den entsprechend enthaltenen Änderungen bezüglich der Richtlinien. Darüber hinaus teilt Herr Dahme die vorgenommene Veränderung des Beschluss der Bezirksvertretung Haspe vor, die den Punkt 6.2.2 komplett gestrichen haben.

 

An der nachfolgenden Diskussion nehmen Frau Köppen, Frau Ellner, die Herren Aßmuth, Dahme, Schulz, Neuhaus, Beyer und von der Verwaltung Herr Huyeng teil.

 

Frau Köppen möchte wissen, ob die Regelung auch so aussehen könne, dass Mittel der Bezirksvertretung erst dann beantragt werden können, wenn die Mittel aus der Sportpauschale abgeflossen seien. So zu verfahren, sei Ihrer Erinnerung nach einmal eine Aussage aus der Sportverwaltung gewesen.

 

Der Wunsch des Herrn Aßmuth, entsprechende Aufträge der Vereine ausschließlich an Hagener Firmen zu vergeben, sei, so Herr Huyeng, aus rechtlicher Sicht aufgrund der Ausschreibungsvorschriften nicht durchführbar.    

 

Ferner, so Herr Dahme, könne dies nicht als Richtlinie mit aufgenommen werden.

Darüber hinaus weist er auf den Beschluss des Sport- und Freizeitausschusses hin, der die Bewilligung der Zuwendung mit 70% der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit einem Betrag von 30.000 Euro, beschlossen habe und sich in Einzelfällen vorbehalten wolle, abweichend von dieser Regelung zu entscheiden.

 

Herr Schulz halte ebenfalls eine Streichung des Punktes 6.2.2 für sinnvoll, auch im Hinblick auf die Tatsache, dass der Abfluss der Mittel für den Verein und dessen beantragten Zweck auch kontrolliert werden müsse.

Ferner halte er nichts von der Ausnahmeregelung des Sport- und Freizeitausschusses, in Einzelfällen abweichend entscheiden zu wollen.

 

Bezüglich der Regelung des Punktes 6.2.2, so Herr Dahme, würde ein weiterer Zuschuss der Bezirksvertretung nur zur Folge haben, dass sich die Zuwendung aus der Sportpauschale um den entsprechenden Betrag der Bezirksvertretung verringere.

 

Aufgrund der Tatsache, dass andere Anträge von Vereinen keine Berücksichtigung finden können, wenn die Sportpauschale aufgrund eines Zuschussbetrages eines einzelnen Vereines aufgebraucht ist, habe sich der Sport- und Freizeitausschuss nun für eine entsprechende Höchstgrenze ausgesprochen, so Herr Neuhaus.

Aus diesem Grunde halte er die gegebene Höchstgrenze von 40.000 Euro für sinnvoll. Die Anrechnung etwaiger anderer Zuschüsse schließe eine Finanzierung der Maßnahme zu 100 % aus und sorge gleichzeitig dafür, dass der Verein auch eigenes Geld in die Hand nehmen müsse.

 

Überwiegend ist man dafür, den Punkt 6.2.2 aus den genannten Gründen zu streichen.

 

Weiterer Diskussionsbedarf ergibt sich nicht.

 

Herr Dahme fasst einen Beschlussvorschlag, über den wie folgt abgestimmt wird:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen

mit folgender Änderung:.

Die unter 6.2.2 geregelte Finanzierungsart ist zu streichen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

Parteilos

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage