03.12.2013 - 4 Verwendung der Sportpauschalehier: Änderung der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die  Richtlinien waren Neuland, so Herr Wischnewski. Nach den ersten Erfahrungen ist nun über mögliche Änderungen nachzudenken.

 

Für die in den Jahren 2011 – 2013 eingereichten Anträge ergibt sich eine durchschnittliche Antragssumme von rd. 21.000,- €, so Herr Wischnewski weiter. Damit auch Maßnahmen mit deutlich höheren förderfähigen Kosten realisierbar sind, schlägt die Verwaltung vor, den Höchstbetrag der Förderung auf 40.000,- € zu setzen. Dieser Betrag sei jedoch diskutabel.

Die Förderhöhe von 70 % soll beibehalten werden.

 

Drittmittel, beispielsweise durch die Bezirksvertretungen, sind von den Vereinen als Einnahmen anzugeben, so Herr Wischnewski.

 

Herr Klepper hält einen Höchstbetrag von 25.000,- €, wie er in der Sportkommission genannt wurde, für sinnvoller. So könne eine weite Streuung der Mittel erreicht werden.

 

Herr Hoffmann tendiert ebenfalls in diese Richtung. Sollten hohe Anträge eingehen, sind nicht alle Maßnahmen förderbar. Herrn Hoffmann erscheint eine Förderhöhe von 50 % als ausreichend.

 

Herr Michel betont, dass der Ausschuss sich Wege offenhalten muss, da nicht abzusehen ist, was für Anträge in Zukunft eingehen.

Die Flexibilität muss beibehalten werden, damit der Ausschuss situativ reagieren kann, wie z. B. die Förderung einer Maßnahme auf 2 Jahre aufzusplitten.

 

Auch bevor die 75.000,- € für Investitionen der Vereine festgelegt wurden, hat der Ausschuss den Vereinen nach Möglichkeit geholfen, so Frau Neuhaus.

Der Ausschuss muss sich das Recht offen halten, flexible Entscheidungen treffen zu dürfen. Bei nicht aufschiebbaren Maßnahmen muss kurzfristig reagiert werden, betont Frau Neuhaus.

 

Die Vereine brauchen eine verlässliche Planung, so Herr Wischnewski. Daher sollen die 70 % bestehen bleiben. Sinnvoll ist es, den Höchstbetrag auf 30.000,- € zu setzen.

 

Herr Hoffmann betont, dass die Flexibilität für den Ausschuss das Wichtigste ist.

Für Vereine, die erst Ende des Jahres Maßnahmen durchführen und Anträge einreichen, wird es sonst schwierig.

 

Herr Hentschel betont, dass eine Förderhöhe von 70 % bestehen bleiben soll. Wenn dieser Satz niedriger wird, müsse auch die Eigenleistung der Vereine steigen.

 

Der Ausschuss ist sich einig, dass der Höchstbetrag der Förderung auf 30.000,- € reduziert wird; ebenfalls soll es dem Ausschuss abweichend der Regelungen immer möglich sein, Einzelfallentscheidungen zu treffen.

 

Herr Beyel möchte wissen, wer darüber entscheidet, ob eine Maßnahme sportfachlich erforderlich ist.

Über die Maßnahmen wird vorab in der Sportkommission beraten, so Herr Krippner. Diese spricht dann Empfehlungen für den Ausschuss aus.

Herr Wischnewski betont, dass der vorzulegende Verwendungsnachweis ausführlich geprüft wird. Für die Antragstellung und den Verwendungsnachweis stehen Vordrucke im Internet bereit; diese können auch beim Servicezentrum Sport abgeholt werden.

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Beschluss:

Der Rat beschließt die Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen mit folgender Änderung:

 

5.2 Finanzierungsart

Die Zuwendung wird zur Teilfinanzierung (Anteilfinanzierung) des zu erfüllenden Zwecks bewilligt und zwar mit 70 % der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit einem Betrag von 30.000,- €.

Der Sport- und Freizeitausschuss behält sich, abweichend von dieser Regelförderung, Einzelfallentscheidungen vor.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

FDP

-

 

 

Die Linke

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

-13-

Dagegen:

   -  

Enthaltungen:

   -  

 

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Anlagen zur Vorlage