Beschlussvorlage - 0977/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
VI. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.10.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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30.10.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.11.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.11.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.11.2013
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Beschlussvorschlag
Der VI. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0977/2013) ist.
Realisierungstermin: 01.01.2014
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Straßenreinigungs- und Winterdienstplan der Stadt Hagen, der Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen vom 15.07.2011 ist, wird in Teil I Straßenverzeichnis angepasst. Weitere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.
Begründung
Mit dem V. Nachtrag zur Satzung wurde der komplette Teil I des Straßenreinigungs- und Winterdienstplanes um die Angabe der Verkehrsbedeutung ergänzt. Bei der Vorbereitung der Umsetzung des Nachtrages wurde festgestellt, dass einige kleine Änderungen erforderlich sind.
Dies sind im Einzelnen:
Die Plessenstraße ist keine öffentliche Straße und muss daher aus dem Straßenreinigungsplan gestrichen werden.
Bei der Hohenlimburger Straße wurde versehentlich ein privater Stichweg in den Straßenreinigungsplan aufgenommen und muss deshalb wieder entfernt werden.
Bei der Straße Neuer Kronocken wurden versehentlich private Stichwege in den Straßenreinigungsplan aufgenommen und müssen deshalb wieder entfernt werden.
Der Straßenname einer Straße muss korrigiert werden (richtig Im Nordfeld).
Auf Anregung mehrerer Anwohner wurde die Reinigungshäufigkeit der Gabelsberger Straße für das Teilstück von Kipperstraße bis einschl. der Häuser Nr. 64/109 überprüft. Die Reinigungshäufigkeit dieses Teilstücks muss angepasst werden, da bei vergleichbaren Straßen im Stadtgebiet nur eine einmalige wöchentliche Reinigung durchgeführt wird.
Die entsprechenden Änderungen sind aus der Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelung gemäß Anlage 2 der Vorlage ersichtlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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8,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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9,5 kB
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