Beschlussvorlage - 0086/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Ergster Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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13.04.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.04.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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16.03.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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26.04.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.04.2005
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Beschlussvorschlag
Kurzfassung:
Das Satzungsgebiet ist im Flächennutzungsplan zum größten Teil als Wohnbaufläche dargestellt.
Weil mit der Errichtung von bis zu 15 Wohngebäuden an dieser
Stelle eine sinnvolle Arrondierung der vorhandenen Bebauung ermöglicht wird,
soll die geplante Bebauung mittels einer Satzung nach § 34 Baugesetzbuch
(BauGB) gesichert werden. Durch die Einbeziehung von einzelnen
Außenbereichsgrundstücken in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil wird ein
Satzungsverfahren nach § 34, Absatz 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung)
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer
Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:
-
im
Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 224, 223 und 221 (Flur 2),
-
im
Osten durch die westliche Grenze des Ergster Weges,
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im
Süden durch eine Linie, die im Abstand von 5 m parallel zur südlichen Grenze
des Flurstückes 247 verläuft, und der südlichen Grenze des Flurstückes 248,
-
im
Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 248, von da durch eine Linie
im Abstand von 4 m parallel zur westlichen Grenze des Flurstückes 214 bis zum
Flurstück 1, durch die südwestliche und nordwestliche Grenze des Flurstückes 1,
durch die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 431 und 687, sowie durch die
nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 687 und 774 unter Einschluss des Teiles
des Flurstückes 686, der zwischen den Flurstücken 687 und 774 liegt (Flur 1),
durch die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der
Flurstücke 774, 775 und 253 (Flur 1), nördlich der Straße
“Lichtentenböcken” durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der
Flurstücke 236, 800 und 224 (Flur 2).
In dem im
Anhang und im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt
Begründung
Das
Satzungsgebiet, dass ca. 50.000 qm umfaßt, ist im Flächennutzungsplan zum
größten Teil als Wohnbaufläche dargestellt. Die Flurstücke 687, 774 und 775
sowie das Flurstück 686, das zu einem Teil in die Satzung einbezogen wurde,
liegen in der Darstellung Fläche für die Landwirtschaft. Dieser Bereich, der
knapp 3.000 qm umfaßt, befindet sich außerdem im Landschaftsschutzgebiet
1.2.2.14 Lichtenböcken. Im Satzungsverfahren ist zu prüfen, in wieweit diese
Fläche aus dem Landschaftsschutz herausgenommen werden kann. Innerhalb des
vorgesehenen Satzungsbereiches liegen Versorgungsanlagen, die im
Flächennutzungsplan mit den Symbolen Wasser und Pumpwerk versehen sind.
Weil mit
der Errichtung von bis zu 15 Wohngebäuden an dieser Stelle eine sinnvolle
Arrondierung der vorhandenen Bebauung ermöglicht wird, soll die geplante
Bebauung mittels einer Satzung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) gesichert
werden. Durch die Einbeziehung von einzelnen Außenbereichsgrundstücken in dem
im Zusammenhang bebauten Ortsteil wird ein Satzungsverfahren nach § 34, Absatz
4, Satz 1, Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) erforderlich.
Trotz der
momentan und in nächster Zukunft relativ stark sinkenden Einwohnerzahl gibt es
nach wie vor eine beständige Nachfrage nach Neubaugrundstücken in guter
Wohnlage. Die Nachfrage kann zur Zeit im Bestand allein nicht befriedigt
werden. Sofern die Stadt Hagen hier kein adäquates Angebot bereitstellen kann,
werden die Bauwilligen entsprechende Grundstücke im Umland von Hagen erwerben.
Damit würde der bereits seit Jahren zu beobachtende Abwanderungstrend aus Hagen
in die Nachbarkommunen weiter fortgesetzt.
Gemäß des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses
(STEA) vom 28.02.2002 soll ein Konzept zur Offensive gegen die Abwanderung aus
Hagen erarbeitet werden. Wesentliches Ziel ist insofern die Deckung des
Wohnbedarfs der Hagener Bevölkerung. Auch die Bebauung der Freiflächen im
Bereich Ergster Weg kann einen Beitrag dazu leisten. Gerade im Stadtbezirk
Hohenlimburg ist es notwendig, neue Wohnbauflächen zu aktivieren, weil aktuell
sehr geringe Flächenreserven für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen.
