16.03.2005 - 8.1 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Niggemann erläutert die Vorlage.

 

Frau Schönke wirft ein, im neuen FNP stehe die Erweiterung des Siepen Lichtenböcken. Sie fragt, ob sich das nicht widerspreche.

 

Herr Niggemann verneint dies und erklärt, die Flächen entsprächen dem neuen FNP bis auf eine kleine Erweiterungsfläche. Man gehe aber nicht in den Siepen hinein.

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Beschluss:

 

Kurzfassung:

 

Das Satzungsgebiet ist im Flächennutzungsplan zum größten Teil als Wohnbaufläche dargestellt.

Weil mit der Errichtung von bis zu 15 Wohngebäuden an dieser Stelle eine sinnvolle Arrondierung der vorhandenen Bebauung ermöglicht wird, soll die geplante Bebauung mittels einer Satzung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) gesichert werden. Durch die Einbeziehung von einzelnen Außenbereichsgrundstücken in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil wird ein Satzungsverfahren nach § 34, Absatz 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) erforderlich.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:

 

-         im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 224, 223 und 221 (Flur 2),

-         im Osten durch die westliche Grenze des Ergster Weges,

-         im Süden durch eine Linie, die im Abstand von 5 m parallel zur südlichen Grenze des Flurstückes 247 verläuft, und der südlichen Grenze des Flurstückes 248,

-         im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 248, von da durch eine Linie im Abstand von 4 m parallel zur westlichen Grenze des Flurstückes 214 bis zum Flurstück 1, durch die südwestliche und nordwestliche Grenze des Flurstückes 1, durch die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 431 und 687, sowie durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 687 und 774 unter Einschluss des Teiles des Flurstückes 686, der zwischen den Flurstücken 687 und 774 liegt (Flur 1), durch die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der  Flurstücke 774, 775 und 253 (Flur 1), nördlich der Straße “Lichtentenböcken” durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke  236, 800 und 224 (Flur 2).

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 12

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 1