26.04.2005 - 6 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser : Strähler, Christian
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 26.04.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Gerbersmann hält die
Entscheidung, dieses Projekt ab zu lehnen, für falsch. Diese Abrundung sei
sicherlich sinnvoll. Die Probleme hinsichtlich der Obstwiese könnten inm
weiteren Verfahren geklärt werden.
Auch Herr Meier äußert sich positiv zu
dieser Maßnahme.
Herr Schädel macht deutlich, dass es
sich hier nicht um eine Bauträgermaßnahme handeln solle, sondern um
individuelle Projekte.
Herr Thormählen hätte die Durchführung
einer Bürgeranhörung für sinnvoll gehalten.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer
Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:
-
im
Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 224, 223 und 221 (Flur 2),
-
im
Osten durch die westliche Grenze des Ergster Weges,
-
im
Süden durch eine Linie, die im Abstand von 5 m parallel zur südlichen Grenze
des Flurstückes 247 verläuft, und der südlichen Grenze des Flurstückes 248,
-
im
Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 248, von da durch eine Linie
im Abstand von 4 m parallel zur westlichen Grenze des Flurstückes 214 bis zum
Flurstück 1, durch die südwestliche und nordwestliche Grenze des Flurstückes 1,
durch die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 431 und 687, sowie durch die
nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 687 und 774 unter Einschluss des Teiles
des Flurstückes 686, der zwischen den Flurstücken 687 und 774 liegt (Flur 1),
durch die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der
Flurstücke 774, 775 und 253 (Flur 1), nördlich der Straße
“Lichtentenböcken” durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der
Flurstücke 236, 800 und 224 (Flur 2).
In dem im
Anhang und im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
