Beschlussvorlage - 0757/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung der Bebauungsplanverfahren Nr. 7/01 (534) Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe.

Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Änderungsbereich das Geburtshaus und das Landesinstitut. Im Norden und Nordosten das Wohnhaus mit den Stallungen und die angrenzende landwirtschaftliche Fläche.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Bürgeranhörung ist im vierten Quartal 2011 vorgesehen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Durch die Änderung der Bebauungspläne soll der Nutzungskatalog für das Ensemble Harkorten erweitert werden.

 

 

Begründung

 

Die Bebauungspläne Nr. 7/01 (534) Teil I, Haus Harkorten und Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten wurden durchgeführt, um den Bedarf an Ein- bis Zweifamilienhäuser und um u. a. eine wirtschaftliche Grundlage zu erlangen, das Ensemble Haus Harkorten einer neuen Nutzung zuzuführen und für die Zukunft zu erhalten.

 

Das Verfahren Nr. 7/01 (534) Teil I, Haus Harkorten hatte den Zweck das Landesinstitut anzusiedeln,  und ein separates Wohnhaus für den Eigentümer zu ermöglichen.

 

Mit dem Institut sollte eine weitere, überörtlich bedeutsame Einrichtung der Weiterbildung in Hagen angesiedelt werden, die mit dazu beitragen sollte, Hagen als Stadt der Weiterbildung zu etablieren. Mit der Ansiedlung des Instituts auf dem Gelände des Haus Harkorten sollte die zu erwartende Außenwirkung ein erster Impuls zur Sicherung und Erhaltung des Ensembles Haus Harkorten sein.

Leider wurde das Landesinstitut durch Wechsel der Landesregierung nicht weiter betrieben. Der Neubau steht heute größtenteils leer.

Die Hoffnung, dass für das Ensemble Harkorten durch die Nachbarschaft des Landesinstitutes eine nachhaltige Nutzung zu finden sei, erfüllte sich nicht.

 

Nach mehreren Jahren der Bemühungen, eine Nutzung zu finden, stellte sich ein Investor vor, der die Idee hatte, das Ensemble Harkorten mit in die Ansiedlung von Alten- und Pflegeeinrichtungen zu integrieren. Um dieses zu realisieren wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung  Haus Harkorten durchgeführt.

 

Neben dem Neubau von Alteneinrichtungen, betreutem Wohnen und Mehrgenerationenhäusern sollte der Bestand Harkorten für die Öffentlichkeit geöffnet werden. Das Herrenhaus soll nach der Sanierung für Veranstaltungen, Seminare oder ähnliches zur Verfügung stehen. Im Geburtshaus mit dem angrenzenden Ökonomiegebäude sollte nach einem denkmalgerechten Umbau die Küche für die Alteneinrichtungen und eine Gastronomie entstehen. Das Jungfernhaus sollte ebenfalls denkmalgerecht umgebaut werden, um dort hochwertige Altenwohnungen einrichten zu können. Mit diesen Maßnahmen und der Einbindung in die geplante Neubebauung sollte das denkmalgeschützte Ensemble Haus Harkorten dauerhaft genutzt und erhalten werden.

 

Von dem Wunsch die Küche für die Alteneinrichtungen im Geburtshaus / Ökonomiegebäude einzurichten hat der Betreiber der Alteneinrichtungen aus finanziellen Erwägungen inzwischen Abstand genommen. Auch das Bestreben, dass im Herrenhaus Veranstaltungen, Seminare o. ähnliches stattfinden, scheint nicht mehr realisierbar. 

 

Planung:

 

Der Änderungsbereich soll, bis auf die Flächen des Landesinstitutes, als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen werden. Diese Festsetzung wird gewählt, weil das Ensemble Harkorten mit den umliegenden alten Bauerngärten und dem bereits festgesetztem kleineren Dorfgebiet mit seinen Stallungen eine Einheit bilden.

 

Die bereits bestehenden Nutzungen des bisher festgesetzten Sondergebiets werden größtenteils durch den Nutzungskatalog des MD (Dorfgebiet) (§ 5 BauNVO) ersetzt und insbesondere durch die Nutzungsart "Wohnen" ergänzt. 

 

Durch die Änderung der Bebauungspläne soll auch die Nutzung "Wohnen" in den denkmalgeschützten Gebäuden ermöglicht werden.

 

Außer am Jungferhaus ist keine Erweiterung über den Bestand hinaus vorgesehen, es sollen lediglich die bestehenden Gärten / Terrassen aus dem Landschaftsschutz herausgenommen werden und in das Dorfgebiet integriert werden. Dort wo es städtebaulich und denkmalpflegerisch möglich ist sollen Stellplatzflächen für die bauordnungsrechtlichen notwendigen Stellplätze eingeplant werden.

 

Im Bereich des bestehenden Dorfgebietes soll die Realisierung eines Reitplatzes geprüft werden.

 

Der vorhandene Teich am Landesinstitut soll durch dieses Verfahren als Wasserfläche festgesetzt und so dauerhaft gesichert werden.

 

Die Bürgeranhörung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange soll noch in 2011 durchgeführt werden.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.09.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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21.09.2011 - Naturschutzbeirat - vertagt

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29.09.2011 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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05.10.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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08.11.2011 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen