Beschlussvorlage - 0757/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten hier: Einleitung der 1. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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15.09.2011
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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21.09.2011
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08.11.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.09.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.10.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.10.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung der Bebauungsplanverfahren Nr. 7/01 (534) Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe.
Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Änderungsbereich das Geburtshaus und das Landesinstitut. Im Norden und Nordosten das Wohnhaus mit den Stallungen und die angrenzende landwirtschaftliche Fläche.
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Bürgeranhörung ist im vierten
Quartal 2011 vorgesehen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Durch
die Änderung der Bebauungspläne soll der Nutzungskatalog für das Ensemble
Harkorten erweitert werden.
Begründung
Die
Bebauungspläne Nr. 7/01 (534) Teil I, Haus Harkorten und Nr. 7/01 (534) Teil
II, Wohnbebauung Haus Harkorten wurden durchgeführt, um den Bedarf an Ein- bis
Zweifamilienhäuser und um u. a. eine wirtschaftliche Grundlage zu erlangen, das
Ensemble Haus Harkorten einer neuen Nutzung zuzuführen und für die Zukunft zu
erhalten.
Das
Verfahren Nr. 7/01 (534) Teil I, Haus Harkorten hatte den Zweck das
Landesinstitut anzusiedeln, und ein
separates Wohnhaus für den Eigentümer zu ermöglichen.
Mit
dem Institut sollte eine weitere, überörtlich bedeutsame Einrichtung der
Weiterbildung in Hagen angesiedelt werden, die mit dazu beitragen sollte, Hagen
als Stadt der Weiterbildung zu etablieren. Mit der Ansiedlung des Instituts auf
dem Gelände des Haus Harkorten sollte die zu erwartende Außenwirkung ein erster
Impuls zur Sicherung und Erhaltung des Ensembles Haus Harkorten sein.
Leider
wurde das Landesinstitut durch Wechsel der Landesregierung nicht weiter
betrieben. Der Neubau steht heute größtenteils leer.
Die
Hoffnung, dass für das Ensemble Harkorten durch die Nachbarschaft des
Landesinstitutes eine nachhaltige Nutzung zu finden sei, erfüllte sich nicht.
Nach
mehreren Jahren der Bemühungen, eine Nutzung zu finden, stellte sich ein
Investor vor, der die Idee hatte, das Ensemble Harkorten mit in die Ansiedlung
von Alten- und Pflegeeinrichtungen zu integrieren. Um dieses zu realisieren
wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten durchgeführt.
Neben
dem Neubau von Alteneinrichtungen, betreutem Wohnen und Mehrgenerationenhäusern
sollte der Bestand Harkorten für die Öffentlichkeit geöffnet werden. Das
Herrenhaus soll nach der Sanierung für Veranstaltungen, Seminare oder ähnliches
zur Verfügung stehen. Im Geburtshaus mit dem angrenzenden Ökonomiegebäude
sollte nach einem denkmalgerechten Umbau die Küche für die Alteneinrichtungen
und eine Gastronomie entstehen. Das Jungfernhaus sollte ebenfalls
denkmalgerecht umgebaut werden, um dort hochwertige Altenwohnungen einrichten
zu können. Mit diesen Maßnahmen und der Einbindung in die geplante Neubebauung
sollte das denkmalgeschützte Ensemble Haus Harkorten dauerhaft genutzt und
erhalten werden.
Von
dem Wunsch die Küche für die Alteneinrichtungen im Geburtshaus /
Ökonomiegebäude einzurichten hat der Betreiber der Alteneinrichtungen aus
finanziellen Erwägungen inzwischen Abstand genommen. Auch das Bestreben, dass
im Herrenhaus Veranstaltungen, Seminare o. ähnliches stattfinden, scheint nicht
mehr realisierbar.
Planung:
Der
Änderungsbereich soll, bis auf die Flächen des Landesinstitutes, als Dorfgebiet
(MD) ausgewiesen werden. Diese Festsetzung wird gewählt, weil das Ensemble Harkorten
mit den umliegenden alten Bauerngärten und dem bereits festgesetztem kleineren
Dorfgebiet mit seinen Stallungen eine Einheit bilden.
Die
bereits bestehenden Nutzungen des bisher festgesetzten Sondergebiets werden
größtenteils durch den Nutzungskatalog des MD (Dorfgebiet) (§ 5 BauNVO) ersetzt
und insbesondere durch die Nutzungsart "Wohnen" ergänzt.
Durch
die Änderung der Bebauungspläne soll auch die Nutzung "Wohnen" in den
denkmalgeschützten Gebäuden ermöglicht werden.
Außer
am Jungferhaus ist keine Erweiterung über den Bestand hinaus vorgesehen, es
sollen lediglich die bestehenden Gärten / Terrassen aus dem Landschaftsschutz
herausgenommen werden und in das Dorfgebiet integriert werden. Dort wo es
städtebaulich und denkmalpflegerisch möglich ist sollen Stellplatzflächen für
die bauordnungsrechtlichen notwendigen Stellplätze eingeplant werden.
Im
Bereich des bestehenden Dorfgebietes soll die Realisierung eines Reitplatzes geprüft
werden.
Der
vorhandene Teich am Landesinstitut soll durch dieses Verfahren als Wasserfläche
festgesetzt und so dauerhaft gesichert werden.
Die
Bürgeranhörung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange soll noch in 2011 durchgeführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,2 kB
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