29.09.2011 - 18 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Warmeling kann dem Vorschlag nicht zustimmen, da mit der Maßnahme das Herrenhaus nicht gerettet, dafür aber eine wichtige Luftschneise für Haspe zugebaut werde. Herr Dr. Hülsbusch führt aus, der LBR habe 1. Lesung beschlossen, da einige Details noch nicht geklärt seien.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung der Bebauungsplanverfahren Nr. 7/01 (534) Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe.

Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Änderungsbereich das Geburtshaus und das Landesinstitut. Im Norden und Nordosten das Wohnhaus mit den Stallungen und die angrenzende landwirtschaftliche Fläche.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Bürgeranhörung ist im vierten Quartal 2011 vorgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

   7

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   1

 

 

Herr Meier nimmt aus Befangenheitsgründen weder an der Beratung noch an der Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes teil.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen