15.09.2011 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Hoffmann erläutert die Angelegenheit anhand der Vorlage. In der nun folgenden eingehenden Diskussion, an der sich die Damen Klinkert, Grebe, Bremser und Schmidt-Winterhoff sowie die Herren Hoffmann, Losch, Stricker, Thieser und Romberg beteiligen geht es in erster Linie darum, dass man der Meinung ist, dass am Geburtshaus dringend Reparaturen vorgenommen werden müssen.  Dort passiere aber leider nichts.

 

Herr Hoffmann merkt an, dass es sich um ein Planänderungsverfahren der Stadt handele und die Dorfgebietfestsetzung erfolgen solle, damit z. B. ein Reitplatz möglich sei.

 

Da es sich letztlich um einen Einleitungsbeschluss handelt, kommt man überein, die erforderlichen Diskussionen während des Verfahrens zu führen. Dabei will man größte Sorgfalt und Skepsis walten lassen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung der Bebauungsplanverfahren Nr. 7/01 (534) Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe.

Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Änderungsbereich das Geburtshaus und das Landesinstitut. Im Norden und Nordosten das Wohnhaus mit den Stallungen und die angrenzende landwirtschaftliche Fläche.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Bürgeranhörung ist im vierten Quartal 2011 vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage