05.10.2011 - 25 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath weist auf die mehrheitlichen und einstimmigen zustimmenden Beschlüsse der bisher beratenden Gremien hin.

 

Frau Metz  und Herr Arnusch betonen, dass hier Zustimmung erfolgen solle, jedoch weiterhin nicht klar sei, was mit dem Haus Harkorten passiere. Die Vorlage zeige auch die Schwierigkeiten des Erhalts auf.

 

Herr Dr. Ramrath berichtet über den bisherigen Ablauf. Der Investor habe die Verpflichtung übernommen, das Haus Harkorten zu sanieren. Nun sei von dort die Bitte geäußert worden, die bestehende Grundschuld in eine Bürgschaft umzuwandeln. Der Ausschuss habe die Entscheidung daran geknüpft, dass von Seiten des Investors ein Konzept zum Erhalt vorgelegt würde. Die Umwandlung in eine Bürgschaft sei inzwischen vollzogen. Da das ursprüngliche Konzept, das Haupthaus als Infrastruktur für das angrenzende Altenwohnen zu nutzen, nicht verwirklicht werden konnte, sei nun die Idee des Wohnens in den vorhandenen alten Gebäuden aufgegriffen worden. Hierfür sei die Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

 

Herr Dücker sieht immer noch nicht die ideale Lösung zum Erhalt des Hauses. Er fürchte bei einer Zustimmung zur Einleitung des Verfahrens andere Möglichkeiten zu blockieren. Vielleicht sei es das Beste, das alte Haus abzureißen und einen Neubau zu errichten.

 

Herr Romberg fragt sich, wie realistisch diese neuen Ideen seien. Über allem stehe immer noch das Problem des Denkmalschutzes. Vielleicht wäre wirklich ein Neubau die bessere Lösung. Trotzdem sollte zunächst die Möglichkeit des neuen Verfahrens genutzt werden.

 

Herr Bögemann betont, dass bisher der Landschaftsbeirat das Konzept mit getragen habe. Nun sei jedoch ein Zeitpunkt gekommen, zu dem alles in Frage gestellt würde und andere bisher nicht vorhandenen Dinge wie Reitplatz nachgeschoben würden.

 

Zur Klärung weiterer Einzelheiten schlägt Herr Sondermeyer eine Vertagung der Angelegenheit vor.

 

Herr Thomys erläutert nochmals die Hintergründe für die Einleitung eines Änderungsverfahrens. Der ursprüngliche Bebauungsplan setze hier ein Sondergebiet mit Kultureinrichtungen fest. Die bestehenden alten Gebäude sollten aber jetzt für Wohnen genutzt werden. Diese Änderung bedürfe neuer Festsetzungen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Geiersbach erklärt Herr Thomys, dass das unter Denkmalschutz stehende Jungfernhaus erweitert werden solle, um es auch für Wohnzwecke nutzen zu können.  

 

Herr Dr. Ramrath lässt zunächst über den Vertagungsantrag von Herrn Sondermeyer abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung der Bebauungsplanverfahren Nr. 7/01 (534) Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe.

Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Änderungsbereich das Geburtshaus und das Landesinstitut. Im Norden und Nordosten das Wohnhaus mit den Stallungen und die angrenzende landwirtschaftliche Fläche.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Bürgeranhörung ist im vierten Quartal 2011 vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 2

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

 

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Anlagen zur Vorlage