05.10.2011 - 25 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 05.10.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath weist auf die mehrheitlichen und
einstimmigen zustimmenden Beschlüsse der bisher beratenden Gremien hin.
Frau Metz
und Herr Arnusch betonen, dass hier Zustimmung erfolgen solle, jedoch weiterhin
nicht klar sei, was mit dem Haus Harkorten passiere. Die Vorlage zeige auch die
Schwierigkeiten des Erhalts auf.
Herr Dr. Ramrath berichtet über den bisherigen
Ablauf. Der Investor habe die Verpflichtung übernommen, das Haus Harkorten zu
sanieren. Nun sei von dort die Bitte geäußert worden, die bestehende
Grundschuld in eine Bürgschaft umzuwandeln. Der Ausschuss habe die Entscheidung
daran geknüpft, dass von Seiten des Investors ein Konzept zum Erhalt vorgelegt
würde. Die Umwandlung in eine Bürgschaft sei inzwischen vollzogen. Da das
ursprüngliche Konzept, das Haupthaus als Infrastruktur für das angrenzende
Altenwohnen zu nutzen, nicht verwirklicht werden konnte, sei nun die Idee des
Wohnens in den vorhandenen alten Gebäuden aufgegriffen worden. Hierfür sei die
Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Herr Dücker sieht immer noch nicht die ideale
Lösung zum Erhalt des Hauses. Er fürchte bei einer Zustimmung zur Einleitung
des Verfahrens andere Möglichkeiten zu blockieren. Vielleicht sei es das Beste,
das alte Haus abzureißen und einen Neubau zu errichten.
Herr Romberg fragt sich, wie realistisch diese
neuen Ideen seien. Über allem stehe immer noch das Problem des Denkmalschutzes.
Vielleicht wäre wirklich ein Neubau die bessere Lösung. Trotzdem sollte
zunächst die Möglichkeit des neuen Verfahrens genutzt werden.
Herr Bögemann betont, dass bisher der
Landschaftsbeirat das Konzept mit getragen habe. Nun sei jedoch ein Zeitpunkt
gekommen, zu dem alles in Frage gestellt würde und andere bisher nicht vorhandenen
Dinge wie Reitplatz nachgeschoben würden.
Zur Klärung weiterer Einzelheiten schlägt Herr
Sondermeyer eine Vertagung der Angelegenheit vor.
Herr Thomys erläutert nochmals die Hintergründe
für die Einleitung eines Änderungsverfahrens. Der ursprüngliche Bebauungsplan
setze hier ein Sondergebiet mit Kultureinrichtungen fest. Die bestehenden alten
Gebäude sollten aber jetzt für Wohnen genutzt werden. Diese Änderung bedürfe
neuer Festsetzungen.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Geiersbach erklärt
Herr Thomys, dass das unter Denkmalschutz stehende Jungfernhaus erweitert
werden solle, um es auch für Wohnzwecke nutzen zu können.
Herr Dr. Ramrath lässt zunächst über den
Vertagungsantrag von Herrn Sondermeyer abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit abgelehnt
Anschließend erfolgt die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung der Bebauungsplanverfahren Nr. 7/01 (534) Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe.
Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Änderungsbereich das Geburtshaus und das Landesinstitut. Im Norden und Nordosten das Wohnhaus mit den Stallungen und die angrenzende landwirtschaftliche Fläche.
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Bürgeranhörung ist im vierten
Quartal 2011 vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,2 kB
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