Beschlussvorlage - 0959/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04 (565)  Enneper Straße "Gummi Becker" gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Geltungsbereich /Plangebiet:

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304 und 305.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Vorlauf

In der Sitzung am 17.07.2003 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/03 (558)  - Enneper Straße - Bereich von der westlichen Stadtgrenze bis zur Martinstraße beschlossen.

Damit soll eine geordnete städtebauliche  Entwicklung sichergestellt werden.

 

Mit dem vorhabenbezogener Bebauungsplan 4/04 (565) – Enneper Straße

“Gummi Becker” - wird ein erster Abschnitt der geplanten städtebaulichen Neuordnung für den  Stadtteil Westerbauer erarbeitet.

 

Anlass

Das Büro PLG, Projektentwicklung + Liegenschaften GmbH, Körtingstraße 25, 45711 Datteln beantragt mit Schreiben vom 24.09.2004 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens.

Es ist vorgesehen, auf dem ehemaligen Gelände der Firma Gummi Becker im Ortsteil Westerbauer, Enneper Straße 114 – 120, Handelseinrichtungen mit einer  Größe von ca. 3000 m² zu errichten. Es ist beabsichtigt, dass im hinteren Grundstücksbereich einen Lebensmitteldiscounter bis zu einer Größe von 699 m², ein  Getränke- und /oder Drogeriemarkt und im vorderen Bereich ein Textil- und Schuhgeschäft, eine Bäckerei und ein Bereich für Außengastronomie entstehen.

Die Gebäude zur Enneper Straße hin sollen in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden.

Die Erschließung soll über die Enneper Straße erfolgen.

 

 

 

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Beschlüsse

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02.02.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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15.02.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem RAT der Stadt Hagen den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Der Landschaftsbeirat regt an, die GRZ mit Rücksicht auf die Ennepe auf 0,8 zu begrenzen und die Hochwasserlinie 1 als Grenze für die Bebauung einzuhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

        10

 

 

Dagegen:

          0

 

 

Enthaltungen:

          0

 

 

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17.02.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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22.02.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.02.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen