17.02.2005 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 17.02.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Erlmann weist auf den vorliegenden Beschluss des
Landschaftsbeirates mit der zusätzlichen Anregung hin, die GRZ mit Rücksicht
auf die Ennepe auf 0,8 zu begrenzen und die Hochwasserlinie 1 als Grenze für
die Bebauung einzuhalten.
Herr Gerbersmann bittet die Verwaltung darum, deutlich zu
machen, was dieser Beschluss für die vorliegende Planung bedeuten würde.
Herr Strähler führt aus, dass es zunächst um einen reinen
Einleitungsbeschluss handele und derzeit noch nicht abschließend gesagt werden
könne, wie die GRZ letztlich ausfallen werde.
Herr Dr. Braun berichtet aus der gestrigen Sitzung des
Landschaftsbeirates und dass dort die GRZ mit 0,9 angegeben worden sei. Die
Hochwasserlinie 1 sollte respektiert werden und die Bebauung entsprechend
locker gestaltet und die Parkplätze etwas zurück genommen werden.
Herr Schürg ergänzt, dass auch wegen der topographischen
Lage im Stadtteil Hagen-Haspe zumindest bezogen auf ein hundertjähriges
Hochwasser grundsätzlich ständig Hochwassergefahr bestehe. Die seit dem Jahre
1907 bestehende Hochwasserlinie werde gegenwärtig unter Berücksichtigung der
vorhandenen Bebauung berechnet.
Herr Dr. Schmidt plädiert auch aus der Sicht der
Wirtschaftsförderung und dass es sich quasi um eine Nachfolgenutzung handele
dafür, grundsätzlich das Vorhaben zu unterstützen. Vielmehr sollte die
Verwaltung lediglich gebeten werden, im Bebauungsplanverfahren zu prüfen, ob
dem Thema Hochwasserschutz durch eine veränderte Lage der Gebäude und
Parkplätze ausreichend Genüge getan würde.
Herr Gerbersmann informiert darüber, dass ein Abgleich der
Katasterkarten mit der vorliegenden Planung erkennen lasse, dass auch auf
diesem schwierigen Grundstücksbereich ausnahmslos Verbesserungen eintreten
würden. Er begrüße das von Herrn Dr. Schmidt auch vorgeschlagene und plädiere
für eine Erörterung mit dem Investor. Eine Auflage sollte heute vom
Umweltausschuss nicht beschlossen werden.
Der Ausschussvorsitzende fasst das Gesagte sowie den
Vorschlag von Herrn Dr. Schmidt zusammen und bittet die Verwaltung darum, im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu prüfen, ob dem Thema Hochwasserschutz
durch eine veränderte Lage der Gebäude und Parkplätze ausreichend genüge getan
werden kann.
Sodann lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag
der Verwaltung abstimmen .
Beschluss:
Dem Antrag
des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04 (565)
Enneper Straße "Gummi Becker" gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Geltungsbereich
/Plangebiet:
Das Plangebiet
liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5 und
umfasst die Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304 und 305.
In dem im
Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser
Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
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