02.02.2005 - 7.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thieser möchte eingangs wissen, warum die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt nicht die komplette Fläche umfasst und ob der Fuß- und Radweg entlang der Ennepe gesichert ist.

Herr Bleja teilt mit, dass dies ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist, in dem nur Teile des zu beplanenden Gebietes aufgeführt sind. Er weiß, dass der Fuß- und Radweg berücksichtigt wird.

Herr Weber möchte wissen, ob schon in diesem Verfahren geregelt ist, das die Stadt Hagen in den Besitz der Flächen kommt oder ob privatrechtliche Vereinbarungen nötig werden. Herr Bleja weiß, dass dies ein öffentlichrechtliches Verfahren ist und somit alles geregelt ist.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Ader und die Herren Weber, Grothe und Thieser. Hier geht es unter anderem um die Frage, wann ein möglicher Investor bauen könne. Herr Grothe macht klar, dass ein Investor erst bauen kann, wenn Rechtskraft besteht - eine Abbruchgenehmigung aber durchaus vorher möglich sei.

Herr Weber zeigt abschließend auf, dass es wichtig sei über die Flächen zu verfügen und man die Gunst der Stunde nutzen sollte, die benötigten Flächen vielleicht in öffentlichen Besitz zu bekommen. Er fordert die Verwaltung auf, mit dem Investor entsprechende Verhandlungen zu führen. Diese sagt Herr Grothe zu

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Beschluss:

Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04 (565)  Enneper Straße "Gummi Becker" gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Geltungsbereich /Plangebiet:

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304 und 305.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

 

 

Dagegen:

0

 

 

Enthaltungen:

0