Beschlussvorlage - 0959/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) Enneper Straße "Gummi Becker" hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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02.02.2005
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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15.02.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.02.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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22.02.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2005
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Beschlussvorschlag
Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) Enneper Straße "Gummi Becker" gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Geltungsbereich /Plangebiet:
Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West,
in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 295, 505, 507,
555, 304 und 305.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil
des Beschlusses.
Sachverhalt
Vorlauf
In
der Sitzung am 17.07.2003 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/03 (558) -
Enneper Straße - Bereich von der westlichen Stadtgrenze bis zur Martinstraße
beschlossen.
Damit
soll eine geordnete städtebauliche
Entwicklung sichergestellt werden.
Mit
dem vorhabenbezogener Bebauungsplan 4/04 (565) – Enneper Straße
“Gummi
Becker” - wird ein erster Abschnitt der geplanten städtebaulichen
Neuordnung für den Stadtteil Westerbauer
erarbeitet.
Anlass
Das
Büro PLG, Projektentwicklung + Liegenschaften GmbH, Körtingstraße 25, 45711
Datteln beantragt mit Schreiben vom 24.09.2004 die Einleitung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens.
Es
ist vorgesehen, auf dem ehemaligen Gelände der Firma Gummi Becker im Ortsteil
Westerbauer, Enneper Straße 114 – 120, Handelseinrichtungen mit
einer Größe von ca. 3000 m² zu
errichten. Es ist beabsichtigt, dass im hinteren Grundstücksbereich einen
Lebensmitteldiscounter bis zu einer Größe von 699 m², ein Getränke- und /oder Drogeriemarkt und im
vorderen Bereich ein Textil- und Schuhgeschäft, eine Bäckerei und ein Bereich
für Außengastronomie entstehen.
Die
Gebäude zur Enneper Straße hin sollen in zweigeschossiger Bauweise errichtet
werden.
Die
Erschließung soll über die Enneper Straße erfolgen.

15.02.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem
RAT der Stadt Hagen den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Zusatz des Landschaftsbeirates:
Der Landschaftsbeirat regt an, die GRZ
mit Rücksicht auf die Ennepe auf 0,8 zu begrenzen und die Hochwasserlinie 1 als
Grenze für die Bebauung einzuhalten.