Beschlussvorlage - 0247/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines wirkungsorientierten Haushalts in der Stadt Hagen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.03.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
31.03.2011
| |||
|
|
14.07.2011
| |||
|
●
Geplant
|
|
Lenkungsgruppe
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.04.2011
| |||
|
|
29.06.2011
|
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt stimmt der Vorgehensweise zur Einführung des wirkungsorientierten Haushalts zu.
- Er stellt hierfür die in der Vorlage dargestellten finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst das gesetzlich erforderliche Vergabeverfahren durchzuführen und anschließend eine detaillierte Projektplanung (einschließlich einer konkretisierten Zeit- und Maßnahmeplanung) vorzulegen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der Vermögens-,
Schulden-, Finanz- und Ertragslage und die Erfassung des Ressourcenverbrauchs
wurden mit der Doppik-Einführung für die
Gesamtverwaltung weitgehend erreicht.
Es fehlt allerdings bisher die darüber hinausgehende
Verbesserung der Steuerungsqualität.
Erste grundlegende Hinweise zu einer
neuen Steuerungsqualität gibt der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen in §
12 GemHVO NRW, der Ziele und Kennzahlen zur Zielerreichung betrifft.
Die Vorschriften sind allerdings so
allgemein gehalten, dass sie dazu führen, dass die Kommunen zwar -mehr oder
weniger- Kennzahlen in ihren Haushalten aufführen, aber die Gefahr besteht,
dass weiterhin das inputorientierte Haushaltsverfahren fortgeführt wird, d.h. es werden Ressourcen
bereitgestellt, ohne das Ergebnis und die Wirkung der kommunalen Produkte
systematisch zu steuern. Damit würde die NKF-Einführung jedoch zu einem bloßen
Wechsel des Rechnungsstils geführt haben.
Um die weitere politische Handlungsfähigkeit zu
erhalten, ist es daher erforderlich, nach einem durchdachten System
Schwerpunkte aufgrund von strategischen Zielen zu setzen. Zu einer
qualifizierten Steuerung gehören
Informationen über Effizienz und Qualität der einzelnen Produkte.
Der konzeptionelle Ansatz zur Beantwortung der Fragen
ist - vor dem Hintergrund der strategischen Ausrichtung der Stadt - der
„Wirkungsorientierte Haushalt“.
Dieser hat die Aufgabe, die mittel- bis langfristige
Perspektive bzw. die strategischen Ziele der Kommune im Haushaltsverfahren so
zu operationalisieren, dass sie in der Praxis für alle Beteiligten verbindlich
und für den Bürger nachvollziehbar werden.
Dabei ist der Kerngedanke des wirkungsorientierten
Haushalts, dass die Steuerungsvereinbarungen im Haushaltsverfahren getroffen
werden müssen. Der Haushalt ist der Grundkontrakt
zwischen Rat und Verwaltung über die Ziele und die hierfür benötigten
Ressourcen im nächsten Jahr.
Durch den veränderten Steuerungsansatz bietet sich
die Möglichkeit, die kommunale Leistungserbringung systematisch stärker auf die
wichtigen politischen und strategischen Ziele zu fokussieren und durch die
Verankerung im Haushaltsverfahren auch operativ umzusetzen.
Dies führt im
Ergebnis dazu, dass die Verantwortlichen
in einer Kommune ihre politischen Ziele besser umsetzen können.
Dazu gehört auch die Frage, welche Leistungen diese
Ziele fördern und welche entbehrlich sind. Gerade in Zeiten der
Haushaltskonsolidierung sind die Fragen nach Art, Umfang, Qualität und Kosten
von allen Produkten des kommunalen Leistungsspektrums zu beantworten.
In der praktischen Einführung sind
folgende tiefgreifende Umstellungsprozesse in allen Aufgabenbereichen zu
konkretisieren:
• Exakte Festlegung des Ablaufs im
Haushaltsverfahren mit der Maßgabe, die Produkte über Ziel- und
Budgetvereinbarungen zu steuern.
• „Produktscharfes“ Herunterbrechen
der bisherigen Vereinbarungen zur Haushaltskonsolidierung aufgrund der
produktorientierten Ziel- und Budgetvereinbarungen.
• Sicherstellung der
Steuerungsqualität durch ein
flächendeckendes Controlling mit einem entsprechenden Berichtswesen. Die
Ergebnisse der Kontrakte sollen über Kennzahlen im Haushaltsplan abgebildet
werden.
• Anpassung der Rollen und Zuständigkeiten von Rat,
Verwaltungsspitze, Fachverwaltung und Querschnittsverwaltung an die
Anforderungen des neuen Steuerungssystems.
• Zusammenführung von Fach- und
Ressourcenverantwortung bei den
Fachdezernaten und Fachbereichen. Diese sind zukünftig für die vereinbarten
Produktziele sowie das Ergebnis und die Wirkung der Produkte verantwortlich.
• Erarbeitung von Benchmarks.
Die Lenkungsgruppe ist im Jahr 2010 in
mehreren Sitzungen über das Modell eines wirkungsorientierten Haushalts
informiert worden. Hierbei ist bereits deutlich geworden, dass auch in Hagen
zur Umsetzung eines solchen mehrjährigen Prozesses umfangreiche, extern zu
vergebende Beratungsunterstützung erforderlich wird.
Außerdem ist die Kommunalaufsicht in
die Überlegungen eingebunden worden und in Gesprächen mit der NRW-Bank wurde
von dort die Unterstützung des externen Beratungsprozesses mit dortigem
Personal zugesagt.
Finanzielle Auswirkungen
Für
die Einführung des wirkungsorientierten Haushalts ist von Beratungskosten in
einer Gesamthöhe von rd. 400.000 Euro brutto auszugehen. Hinzu kommen interne
Personalkosten für den gesamten etwa vierjährigen Projektverlauf von ca.
540.000 Euro sowie Sachkosten für Software von rd. 100.000 Euro. Die
Aufschlüsselung ergibt sich aus Ziffer 3 der Begründung der Vorlage.
Zeitliche Planung
Aufgrund der Komplexität der
Aufgabenstellung mit Auswirkung auf zahlreiche Verwaltungsvorgänge ist die
Einführung des wirkungsorientierten Haushaltsverfahrens in einem mehrjährigen
Prozess angelegt.
Der wirkungsorientierte Haushalt kann
ab dem Haushaltsjahr 2012 schrittweise eingeführt und so weiterentwickelt
werden, dass er in wenigen Jahren flächendeckend wirkungsorientiert gestaltet
ist (2015).
Mit der Erarbeitung des dafür erforderlichen
Systems von Zielen, Wirkungen, qualitativen und quantitativen Kennzahlen,
Benchmarks und Standards würde umgehend begonnen.
Weitere
Vorgehensweise
Die Verwaltung wird beauftragt, in
einem neuen Haushaltsverfahren die Grundlagen für eine präzise
Ressourcensteuerung zu legen. Dabei soll die Steuerung der Produkte über Ziele
und Kennzahlen und die konsequente Erfassung der Wirkung des
Verwaltungshandelns im Vordergrund stehen. Ergänzend hierzu werden in einem
weiteren Schritt die Produkte an den gesamtstädtischen/ strategischen Zielen
ausgerichtet.
Nach entsprechender politischer Beschlussfassung
über die zur Verfügungstellung der finanziellen und personellen Ressourcen
würde die Verwaltung zunächst die Beratungsleistungen in einem ersten
Teilschritt vergeben und anschließend eine detaillierte Projektplanung
(einschließlich einer konkretisierten Zeit- und Maßnahmeplanung) vorlegen.
Begründung
1.
Einleitung
Die seit langem schwierige
Haushaltslage der Stadt Hagen führt dazu, dass Hagen mit zu den ersten Kommunen
in Nordrhein-Westfalen gehört, die bilanziell überschuldet sein werden.
Die Einführung des NKF zeigt die
kommunale Vermögenslage schonungslos auf. Dies ist umso dramatischer, weil die
Stadt Hagen bereits seit den 80er Jahren fortlaufende Konsolidierungsbemühungen
unternommen hat. Eine nachhaltige Verbesserung der Haushaltslage wurde seither
nicht erreicht. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Ein wesentlicher Grund ist darin zu
sehen, dass neue Finanzlöcher z.B. durch Steueränderungen, Anstieg der
Sozialausgaben und neue Aufgaben schneller entstehen, als alte geschlossen werden können. Die
kontinuierliche Entwicklung der Personalkosten und der allgemeine Preisanstieg
kommen als „Basisbelastungen“ hinzu.
Darüber hinaus kommt das bisherige
Vorgehen bei der Haushaltskonsolidierung
an seine Grenzen. Typisch für Konsolidierungsbemühungen in Kommunen ist
ein selektives Vorgehen mit einer Konzentration auf einzelne Themen. Die
Schwerpunkte der Untersuchungen liegen häufig bei den sog. freiwilligen
Aufgaben. Die getroffenen Konsolidierungsfeststellungen sind oftmals nicht
geeignet, um hieraus Konsequenzen ziehen zu können (oder zu müssen), weil sie
die Arbeitsweise und die Prozesse in der Verwaltung nicht ändern und daher
nicht die notwendige Verbindlichkeit entfalten. Komplexe Organisationen
benötigen aber gerade konkrete und verbindliche Vorgaben, um sich daran ausrichten
zu können. Mit anderen Worten, es geht um die Verbesserung der
Steuerungsqualität, wie dies auch
ausdrückliches Ziel des NKF war.
Festzustellen ist, dass die Darstellung
der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage und die Erfassung des
Ressourcenverbrauchs mit der
Doppik-Einführung für die Kommunen in NRW weitgehend verwirklicht worden ist.
Es fehlt allerdings die darüber hinausgehende
Verbesserung der Steuerungsqualität. Um die weitere politische
Handlungsfähigkeit zu erhalten, ist es erforderlich, nach einem durchdachten
System Schwerpunkte zu setzen. Langfristig soll dadurch eine Handlungsfähigkeit
der Stadt gewährleistet werden.
Dieses System muss, damit es nicht das
Schicksal der vielen „Modeerscheinungen“ des Neuen
Steuerungsmodells erleidet, direkt im Haushaltsverfahren verankert sein. Denn
der Haushalt ist der Grundkontrakt zwischen Rat und Verwaltung über die Ziele
und die hierfür benötigten Ressourcen im nächsten Jahr.
Die Einführung des wirkungsorientierten
Haushalts mit einem neuen Haushaltsverfahren ist für Kommunen Neuland. Aus der
bisherigen Reformbewegung des Neuen Steuerungsmodells lassen sich keine
durchgreifenden Praxisbeispiele ableiten. So schreibt Prof. Reichard:
„Zwar gibt es in vielen Konzepten der Verwaltungsmodernisierung ein
Bekenntnis zur Notwendigkeit von Wirkungssteuerung, aber in der tagtäglichen
Steuerungspraxis kommt es immer noch eher selten vor.“[1]
Die Bewertung von Prof. Reichard lässt
den Schluss zu, dass die Reform des Gemeindehaushaltsrechts in der zentralen
Zielsetzung „Verbesserung der Steuerungsqualität“ zu kurz gegriffen
hat.
Erste grundlegende Hinweise zu einer
neuen Steuerungsqualität gibt der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen in §
12 GemHVO NRW, der Ziele und Kennzahlen zur Zielerreichung betrifft:
„Für die
gemeindliche Aufgabenerfüllung sollen produktorientierte Ziele unter
Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des
voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur
Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage
der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen
Haushalts dienen.“
Ergänzend ist § 41 der Gemeindeordnung
(GO) NRW zu betrachten, der die Zuständigkeit für die Festlegung der
strategischen Ziele der Politik überträgt:
„Die
Entscheidungen über folgende Angelegenheiten kann der Rat nicht
übertragen:(….) die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung
der Ressourcen.“
Die Vorschriften sind so allgemein
gehalten, dass sie keine eindeutige Handlungsanweisung darstellen. Einen
Hinweis, wie die Kennzahlensystematik aus sehen könnte, gibt das
Innenministerium mit dem Bericht über das Modellprojekt
„Wirkungsorientiert Steuern mit Kennzahlen“.
Insgesamt ist festzustellen, die
Kommunen zwar -mehr oder weniger- Kennzahlen in ihren Haushalten aufführen,
aber weiterhin das inputorientierte Haushaltsverfahren der Kameralistik
fortführen. Es werden zwar Ressourcen bereitgestellt, ohne das Ergebnis und die
Wirkung der kommunalen Produkte systematisch zu steuern. Damit wird die NKF
-Einführung jedoch zu einem bloßen Wechsel des Rechnungsstils.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich,
dass die Stadt ein Steuerungssystem benötigt, das strategische Festlegungen
aufnimmt und über Ziel- und Kennzahlenhierarchien operationalisiert.
Die prekäre Haushaltslage verlangt eine umfassende
Betrachtung aller freiwilligen und hoheitlichen Aufgabenbereiche der Kommune.
Über eine Betrachtung der Effizienz der kommunalen Aufgabenwahrnehmung in der
Breite wird eine einseitige Konzentration der Konsolidierungsbemühungen zu
Lasten der so genannten freiwilligen Leistungen vermieden.
In der Praxis zeigt sich darüber
hinaus, dass ein Benchmarking durch einen interkommunalen Vergleich
ausgesprochen problematisch ist. Es führt nur dann zu einem akzeptablen
Ergebnis, wenn Kostenstruktur, Qualität und Rahmenbedingungen für jede
verglichene Aufgabe exakt erhoben werden.
Hierbei ergeben sich zwei grundlegende
Probleme:
• Das Benchmarking, z.B. durch
interkommunalen Vergleich, setzt - wie bei der inputorientierten Steuerung -
eine weitgehend identische Kostenstruktur und Qualität bei den einbezogenen
Kommunen voraus.
• Die Effizienz ist ein wichtiges, aber nicht das alleinige
Ziel von Kommunen.
Die effizienten Produkte sind ein
wichtiger Zwischenschritt, aber es bleiben folgende Fragen offen: „Welchen Nutzen erzielt das Produkt zur
Umsetzung der strategischen Ziele und benötigen wir das Produkt überhaupt?“.
Der konzeptionelle Ansatz zur
Beantwortung der Fragen ist - vor dem Hintergrund der strategischen Ausrichtung
der Stadt - der wirkungsorientierte Haushalt.
Dieser hat die Aufgabe, die mittel- bis
langfristige Perspektive bzw. die strategischen Ziele der Kommune im Haushaltsverfahren
so zu operationalisieren, dass sie in der Praxis für alle Beteiligten
verbindlich und für den Bürger nachvollziehbar werden. Dabei ist der
Kerngedanke des Wirkungsorientierten Haushalts, dass die
Steuerungsvereinbarungen im Haushaltsverfahren getroffen werden müssen.
Durch diesen Steuerungsansatz bietet
sich die Möglichkeit, die kommunale Leistungserbringung systematisch stärker
auf die wichtigen politischen und strategischen Ziele zu fokussieren und durch
die Verankerung im Haushaltsverfahren auch operativ umzusetzen. Dabei sollte
die Haushaltskonsolidierung ein gleichberechtigtes strategisches Ziel im
Verhältnis zu anderen strategischen Zielen sein.
Die Haushaltskonsolidierung auf der
Grundlage eines wirkungsorientierten Haushalts kann als Alternativmodell zu
einer inputorientierten Haushaltskonsolidierung bezeichnet werden, weil
• in dem System des wirkungsorientierten
Haushalts über Ziel- und Budgetvereinbarungen und ein flächendeckendes
Controlling zwischen den Verantwortungsebenen festgelegt wird, welche
Ausprägung und Effizienz für jedes einzelne Produkt notwendig und sinnvoll
sind. Hierzu liefert das Benchmarking Orientierungswerte.
• Rat und Verwaltung im Rahmen ihrer
Verantwortlichkeit zusammenarbeiten (der Rat in seiner Zuständigkeit für die
strategischen Festlegungen, die Verwaltung für die Umsetzung bzw. Ausführung),
• die Kommune ihre Handlungsfähigkeit
über eine gesamtstädtische Steuerung zurückgewinnen kann.
Der
wirkungsorientierte Haushalt ist eine Steuerungsphilosophie, die im Ergebnis
dazu führt, dass die Verantwortlichen in einer Kommune ihre politischen Ziele
besser umsetzen können. Dazu gehört auch die Frage, welche Leistungen diese
Ziele fördern und welche entbehrlich sind. Gerade in Zeiten der
Haushaltskonsolidierung sind die Fragen nach Art, Umfang, Qualität und Kosten
von allen Produkten des kommunalen Leistungsspektrums zu beantworten. Die
Praxis zeigt, dass die Kommune diese Fragen selber beantworten muss, will sie
nicht von außen Vorgaben bekommen, die die kommunale Infrastruktur nachhaltig
in Frage stellen.
Das Modell des wirkungsorientierten Haushaltes soll
dabei nicht erstmals für Hagen entwickelt werden. In der Landeshauptstadt Kiel
wurde der Prozess bereits vor einigen Jahren begonnen. An Hand der dortigen
Erfahrungen wurde das Modell der Politik bereits in der Lenkungsgruppe
vorgestellt.
Aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung mit
Auswirkung auf zahlreiche Verwaltungsvorgänge ist die Einführung des
wirkungsorientierten Haushaltsverfahrens in einem mehrjährigen Prozess
angelegt. Dies haben auch die Erfahrungen im Kieler Projekt eindeutig
bestätigt. Der wirkungsorientierte Haushalt kann ab dem Haushaltsjahr 2012
schrittweise eingeführt und so weiterentwickelt werden, dass er in wenigen
Jahren flächendeckend wirkungsorientiert gestaltet ist (2015).
Mit der Erarbeitung des dafür
erforderlichen Systems von Zielen, Wirkungen, qualitativen und quantitativen
Kennzahlen, Benchmarks und Standards würde umgehend begonnen.
In der praktischen Einführung sind
folgende tiefgreifende Umstellungsprozesse in allen Aufgabenbereichen zu
konkretisieren:
• Der wichtigste Schritt ist die exakte
Festlegung des Ablaufs im Haushaltsverfahren mit der Maßgabe, die Produkte über
Ziel- und Budgetvereinbarungen zu steuern. Es werden nicht mehr ausschließlich
Ressourcen zur Verfügung gestellt, sondern Vereinbarungen mit den
Leistungserbringern in den Fachbereichen, Ämtern und Beteiligungen über
Produktziele, Prozesse (im weitesten Sinne: Arbeitsweisen) und Ergebnisse
(Kennzahlen für die Umsetzung der Ziele) geschlossen. Über diese detaillierte
Produktsteuerung hinaus, sind alle Produkte verpflichtet sich an den
strategischen Zielen der Stadt Hagen auszurichten. In einem mittelfristigen
Prozess sollen Produkte, die einen Bezug zu strategischen Zielen haben,
ausgebaut und andere Produkte zurückgebaut werden. Besondere strategische
Schwerpunkte bedürfen jedoch zusätzlicher Budgets.
• Die produktorientierten Ziel- und
Budgetvereinbarungen ermöglichen das „produktscharfe“
Herunterbrechen der bisherigen Vereinbarungen zur Haushaltskonsolidierung. D.h.
die bislang aus Sicht des Ressourceneinsatzes (inputorientiert) mit der
Bezirksregierung vereinbarten Konsolidierungsschritte werden mit ihren
Auswirkungen auf Output, Prozess und Ergebnis des Produktes dargestellt.
• Die Steuerungsqualität soll durch ein
flächendeckendes Controlling mit einem entsprechenden Berichtswesen
sichergestellt werden. Die Ergebnisse der Kontrakte sollen über Kennzahlen im
Haushaltsplan abgebildet werden. Hierzu müssen Regeln aufgestellt werden, damit
die Kennzahlen eine einheitliche Qualität haben. Es müssen ferner Regeln für
ein unterjähriges Gegensteuern festgelegt werden, die greifen, wenn die
Zielerreichung gefährdet ist.
• Die Rollen und Zuständigkeiten von Rat,
Verwaltungsspitze, Fachverwaltung und Querschnittsverwaltung müssen den
Anforderungen des neuen Steuerungssystems angepasst werden.
• Die Zusammenführung von Fach- und
Ressourcenverantwortung bei den
Fachdezernaten und Fachämtern ist eine Grundvoraussetzung für eine
funktionierende Haushaltssteuerung. Über die Verantwortung für die
Budgetansätze hinaus sollen die Fachdezernate und Fachbereiche/ämter zukünftig
für die vereinbarten Produktziele sowie das Ergebnis und Wirkung der Produkte
verantwortlich zeichnen.
Erfahrungen in
anderen Kommunen
Das Konzept des wirkungsorientierten
Haushalt -wie oben beschrieben- wurde bei der Doppik-Einführung der
Landeshauptstadt Kiel entwickelt. Dort sind die konzeptionellen Grundlagen
gelegt und die Praxiseinführung hat begonnen.
In Nordrhein-Westfalen hat die Stadt
Herdecke mit der Einführung eines wirkungsorientierten Haushalts Anfang 2010
mit externer Begleitung durch ein Beratungsunternehmen begonnen.
Im Regierungsbezirk Arnsberg haben
zudem die Städte Dortmund und Bochum ebenfalls die Einführung eines
wirkungsorientierten Haushalts beschlossen.
2.
Aktueller Stand
In
mehreren Sitzungen ist die Lenkungsgruppe im Jahr 2010 über dieses Modell eines
wirkungsorientierten Haushalts informiert worden. Hierbei ist bereits deutlich
geworden, dass auch in Hagen zur Umsetzung eines solchen mehrjährigen Prozesses
umfangreiche externe Beratungsunterstützung erforderlich wird.
Die
in die bisherigen Überlegungen eingebundene
Kommunalaufsicht steht dem Projekt eines wirkungsorientierten Haushalts
positiv gegenüber. Von dort wurden lediglich Schwierigkeiten gesehen, wenn der
Konsolidierungsprozess und die Einführung des wirkungsorientierten Haushalts
zeitgleich angegangen werden sollten.
Des
weiteren hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 6.5.2010 folgenden
einstimmigen Beschluss gefasst:
Die
Verwaltung wird beauftragt:
- Die internen Leistungsverrechnungen werden neu
geordnet.
- Es werden Budgets für alle Sachkostenbereiche
gebildet.
- Die
Voraussetzungen für einen „wirkungsorientierten Haushalt“ durch die
Schaffung von Transparenz in Form detaillierter Kosten- und Leistungsübersichten
sowie durch die Erstellung von Kennzahlensystemen und Benchmarks im
interkommunalen Vergleich für alle Vorstands-, Fachbereiche und Ämter zu
schaffen.
- Ein Konzept
mit Anreizsystemen und Sanktionsmaßnahmen für die jeweiligen Vorstands-, Fachbereiche
und Ämter zu erstellen. Mit dem Ziel, die Implementierung einer
wirkungsorientierten Haushaltssteuerung innerhalb der Verwaltung zügig,
respektive fristgerecht sicherzustellen. Das Konzept ist dem Rat zur
Entscheidung vorzulegen.
Als
Realisierungsziel wird der Haushalt 2012 angesehen.
Parallel
hat die Verwaltung vereinbarungsgemäß Kontakt mit der NRW-Bank hinsichtlich der
Förderung eines solchen Projektes aufgenommen. Aufgrund der Rückmeldungen der
Ansprechpartner bei der NRW-Bank ist zu berichten, dass es von dort zwar keine
direkte finanzielle Förderung geben wird. Stattdessen hat die NRW-Bank
allerdings die Unterstützung des externen Beratungsprozesses mit eigenem
Personal zugesagt. Vor dem Hintergrund dieser Zusage und der bisherigen
Gespräche mit der Kommunalaufsicht kann nun eine Vergabe für einen
Beratungsauftrag erfolgen.
[1] Prof. Dr. Christoph Reichard in Controlling und Performance Management im Öffentlichen Sektor, 2007, Seite 6
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen).
Aufgrund
der Absprachen in der Lenkungsgruppe kann die Verwaltung nunmehr erste Kostenaussagen vorgenehmen.
3.1
Beraterkosten
Mit
personeller Unterstützung der die NRW-Bank ist nach einer ersten Einschätzung
für die Einführung des Wirkungsorientierten Haushalts mit Beraterkosten in Höhe
von bis zu rd. 400 Tsd. € zu rechnen.
Eine
genaue Kostenaussage verbunden mit einer konkreten Zeit- und Maßnahmeplanung
wird nach Durchführung des notwendigen Vergabeverfahrens und nach Beauftragung
des auszuwählenden Beratungsunternehmens unter Einbindung der NRW-Bank
erfolgen.
Die
Verwaltung wird daher nach einem entsprechenden Ratsbeschluss aufgrund der
bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich des Vergaberechtes das erforderliche
Vergabeverfahren durchführen.
Im
Rahmen der abzuschließenden Verträge ist seitens der Stadt Hagen eine
Ausstiegsklausel nach den jeweiligen Projektstufen zu vereinbaren.
3.2
Personalkosten bei der Stadt Hagen
Nach
entsprechender politischer Beschlussfassung ist die Anbindung für die
Federführung des Projektes im Fachbereich Finanzen und Controlling vorgesehen.
In
dem dortigen Bereich der Finanzsteuerung und des Controllings werden mit Hilfe
der Dezernatsbetriebswirte Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang zu leisten
sein. Bereits an dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die dort
eingesetzten Mitarbeiter schon jetzt mit
zahlreichen weiteren Projekten und laufenden Aufgaben, wie z.B.
Jahresabschlüssen, Bilanz, Umstrukturierungen (GWH, Theater, SEH), Aufbau des
Controllings und Implementierung in die Abteilung, Umsetzung des
Haushaltssicherungskonzept 2011, laufende Haushaltsplanung 2011 ff. ausgelastet sind.
Außerdem
gilt auch für diesen Bereich grundsätzlich die Vorgabe der zu erzielenden fast
19 % Personaleinsparung bis 2014. Daher wird es im Rahmen einer
Prioritätensetzung zu einer diesen Umständen angepassten Zeit- und
Maßnahmenplanung kommen müssen.
Nach
bisherigen Erfahrungen, bedingt auch durch die Einführung von SAP, ist pro eingesetzten Beratertag mit bis zu
drei zusätzlichen Projekttagen in der Verwaltung zu rechnen, da die Umsetzung
des erarbeiteten Konzeptes mit einer kompletten Analyse der bisherigen
Haushaltsstrukturen und auch mit entsprechenden Änderung im SAP-System
einhergehen muss. Daneben ist die
Einführung eines Berichtswesens sowohl für den Haushaltsplan als auch für das
unterjährige Controlling arbeitsintensiv umzusetzen.
Dies
wird erkennbar zu personellem
Mehraufwand im dortigen Bereich führen. Hierfür werden befristet für einen
vierjährigen Zeitraum drei zusätzliche, betriebswirtschaftlich vorgebildete,
Mitarbeiter benötigt. Bei Annahme von
durchschnittlichen jährlichen Personalkosten in Höhe von ca. 45 Tsd.
€ pro Mitarbeiter ergeben sich Personalkosten bei der Stadt Hagen in Höhe
von rd. 540 Tsd. € (45 Tsd.€ x 3 Mitarbeiter x 4 Jahre). Es ist
beabsichtigt, diese Mitarbeiter aus dem internen Personalpool zu gewinnen.
3.3
Sachkosten
Der bisherige Produkthaushalt und die
Kosten- und Leistungsrechnung sind an die Informationserfordernisse des neuen
Haushaltssteuerungssystems anzupassen. Kernpunkt ist die
„Kontraktfähigkeit“ des Produkthaushalts und die präzise
Kostenzuordnungen bzw- Schlüsselung zu den Produkten.
Der wirkungsorientierte Haushalt stellt über die
bisherige Installation hinausgehende Anforderungen an das SAP-System. Für das
Berichtswesen und die möglichen Änderungen sind Kosten von rund 100.000.--
€ als realistisch anzusehen.
Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung wird beauftragt, in
einem neuen Haushaltsverfahren die Grundlagen für eine präzise
Ressourcensteuerung zu legen. Dabei soll die Steuerung der Produkte über Ziele
und Kennzahlen und die konsequente Erfassung der Wirkung des Verwaltungshandelns
im Vordergrund stehen. Ergänzend hierzu werden in einem weiteren Schritt die
Produkte an den gesamtstädtischen/ strategischen Zielen ausgerichtet.
Ziel ist die Gewinnung von
produktbezogenen Entscheidungsgrundlagen, um das kommunale Aufgabenspektrum
insgesamt zu bewerten und in einem mittelfristigen Prozess den niedrigeren
Ressourcen anzupassen. Die zentralen Fragestellungen für jedes Produkt sind:
·
Was wird gemacht? (Output, Fallzahlen, Ergebnis etc.)
·
Warum wird es gemacht? (Gesetzliche Grundlagen mit exakter
Beschreibungen der Anforderungen an die Stadt Hagen, Verträge, Beschlüsse etc.)
·
Wie wird es gemacht? (Prozessbeschreibung und -kennzahlen
etc.)
Detaillierte Informationen über die
kommunale Aufgabenwahrnehmung soll eine präzise Produkt- oder Outputsteuerung
ermöglichen. Dadurch soll die Umsetzung der bisherigen
Konsolidierungsvereinbarungen nachvollziehbar gemacht werden und zukünftige
Vereinbarungen erleichtert werden.
Für die Steuerung durch einen
wirkungsorientierten Haushalt sind Regeln festzulegen, die gewährleisten, dass
Festlegungen im Haushalt in der Verwaltungspraxis konsequent und
nachvollziehbar umgesetzt werden.
Nach entsprechender politischer
Beschlussfassung über die zur Verfügungstellung der finanziellen und
personellen Ressourcen würde die Verwaltung zunächst die Beratungsleistungen in einem ersten
Teilschritt vergeben und anschließend eine detaillierte Projektplanung
(einschließlich einer konkretisierten Zeit- und Maßnahmeplanung) vorlegen.
Die Vergabe kann nur an ein auf diesem speziellen
Feld versiertes Beratungsunternehmen erfolgen. Erfahrungen in anderen Kommunen
mit dem speziellen Modell des wirkunsgorientierten Haushaltes nicht
unabdingbare Voraussetzung.
Das der Umbau des Haushaltssystems auf ein
mehrjähriges Projekt angelegt ist, soll die Vergabe des Auftrages in mehreren
Projektschritten erfolgen, um während des Projektverlaufes flexibel reagieren
zu können.
Im Laufe des Projektes wird es eine intensive
Einbindung der Politik in die Erarbeitung der steuerungsrelevanten Ziele und
Kennzahlen durch den Berater und die Verwaltung geben müssen. Das Projekt kann
nur mit Erfolg abgeschlossen werden, wenn Politik und Verwaltung das neue
Steuerungsmodell für den Haushalt gemeinsam akzeptieren. Da es sich um einen
mehrjährigen Prozess handelt, muss bei allen Beteiligten der klare Wille
vorhanden sein, das dann neu entwickelte Steuerungsmodell anschließend auch
ohne Einschränkungen anzuwenden.

29.06.2011 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss HABIT beschließt die aufgeführten Maßnahmen zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushalts in der Stadt Hagen und empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat der Stadt stimmt
der Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes zu.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die dazu nötigen, noch zu ermittelnden
Haushaltsmittel in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht in die Haushalte ab
2012 einzuplanen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt bei der Ausschreibung sicherzustellen, dass
Ziele und messbare Ergebnisse für mehrere Leistungsstufen* definiert
werden. Die Ausschreibung ist dem Rat vor Veröffentlichung zur Genehmigung
vorzulegen.
- Aus
den Angeboten soll hervorgehen, welche über die bisherige Installation
hinausgehenden Änderungen oder Ergänzungen an den IT-Verfahren und Systeme
erforderlich sind. Bei der Berechnung des Aufwands ist der HABIT mit
einzubeziehen.
- Nach
erfolgreicher Vergabe und einer Analyse der Ausgangssituation hat der
beauftragte Berater / das beauftragte Unternehmen einen verbindlichen
Projektplan mit Zeitplan, Ressourcenverbräuchen und definierten
Zwischenzielen vorzulegen.
- Soweit
absehbar ist, dass der vereinbarte Kostenrahmen durch den Auftragnehmer
schuldhaft überschritten wird, fasst der Rat auf Basis des vorliegenden
Projektplans erneut einen Beschluss über Art und Umfang der weiteren
Beauftragung.
- Es
ist ein Controlling/Berichtswesen vorzusehen. Dem Rat ist vierteljährlich
ein Statusbericht vorzulegen. Dieser Statusbericht beinhaltet u.a. die
Angaben zum Projektfortschritt und bisher verbrauchten Ressourcen (Kosten
und interne Aufwände) sowie die Restaufwände. Soweit von den im
Projektplan niedergelegten Planzahlen abgewichen wird, ist dem Rat/HFA
unaufgefordert und unverzüglich schriftlich darüber zu berichten.
* 1.
Projektplanung, -initialisierung, Zieldefinition, Qualitätsstandards,
Rahmenbedingen für Anpassungen an das Haushaltssystem bzw. weitere IT-Verfahren
2. Prototyp und Muster für einen Fachbereich(steil)
3. Durchführung in „n“ definierten Etappen
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat der Stadt stimmt der
Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
dazu nötigen, noch zu ermittelnden Haushaltsmittel in Abstimmung mit der
Kommunalaufsicht in die Haushalte ab 2012 einzuplanen.
- Die Verwaltung wird beauftragt bei der
Ausschreibung sicherzustellen, dass Ziele und messbare Ergebnisse für
mehrere Leistungsstufen* definiert werden. Die Ausschreibung
ist dem Rat vor Veröffentlichung zur Genehmigung vorzulegen.
- Aus den Angeboten soll hervorgehen,
welche über die bisherige Installation hinausgehenden Änderungen oder Ergänzungen
an den IT-Verfahren und Systeme erforderlich sind. Bei der Berechnung des
Aufwands ist der HABIT mit einzubeziehen.
- Nach erfolgreicher Vergabe und einer
Analyse der Ausgangssituation hat der beauftragte Berater / das
beauftragte Unternehmen einen verbindlichen Projektplan mit Zeitplan,
Ressourcenverbräuchen und definierten Zwischenzielen vorzulegen.
- Soweit absehbar ist, dass der
vereinbarte Kostenrahmen überschritten wird, fasst der Rat auf Basis des
vorliegenden Projektplans erneut einen Beschluss über Art und Umfang der
weiteren Beauftragung.
- Es ist ein Controlling/Berichtswesen
vorzusehen. Dem Rat ist vierteljährlich ein Statusbericht vorzulegen.
Dieser Statusbericht beinhaltet u.a. die Angaben zum Projektfortschritt
und bisher verbrauchten Ressourcen (Kosten und interne Aufwände) sowie die
Restaufwände. Soweit von den im Projektplan niedergelegten Planzahlen
abgewichen wird, ist dem Rat/HFA unaufgefordert und unverzüglich
schriftlich darüber zu berichten.
* 1.
Projektplanung, -initialisierung, Zieldefinition, Qualitätsstandards,
Rahmenbedingen für Anpassungen an das Haushaltssystem bzw. weitere IT-Verfahren
2. Prototyp und Muster für einen Fachbereich(steil)
3. Durchführung in „n“ definierten Etappen
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |