29.06.2011 - 3 Einführung eines wirkungsorientierten Haushalts...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grzeschista teilt mit, dass der von allen Fraktionen und Ratsgruppen  erarbeitete Beschlussvorschlag als Tischvorlage ausgelegt wurde.

 

Herr Gerbersmann führt aus, dass im Hinblick auf Punkt 3 eine freihändige Vergabe an einen Anbieter nicht beabsichtigt ist, sondern, dass auf andere Vergabeverfahren zurückgegriffen werden soll, um den Wettbewerb zu stärken. Über die Auswahl des Vergabeverfahrens wird entsprechend berichtet.  

 

Herr Häßner äußert seine Bedenken und fragt nach, ob zu Punkt 3 des Maßnahmenkataloges noch eine detaillierte Beschreibung folgen wird.

 

Herr Böhm weist daraufhin, dass es sich bei Punkt 3 zunächst nur um den Arbeitsauftrag handelt, mit dem die Verwaltung die erforderlichen Leistungsstufen, Kennzahlen, Abläufe etc. entwickeln soll.  Nach Abschluss der Entwicklung wird dem Rat der Stadt Hagen das Ergebnis zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Herr Grzeschista fasst zusammen, dass mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Einstieg erfolgt ist und weitere Beratungen zur Thematik in anderen Gremien durchzuführen sind.

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss HABIT beschließt die aufgeführten Maßnahmen zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushalts in der Stadt Hagen und empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt der Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes zu.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu nötigen, noch zu ermittelnden Haushaltsmittel in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht in die Haushalte ab 2012 einzuplanen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Ausschreibung sicherzustellen, dass Ziele und messbare Ergebnisse für mehrere Leistungsstufen* definiert werden. Die Ausschreibung ist dem Rat vor Veröffentlichung zur Genehmigung vorzulegen.

 

  1. Aus den Angeboten soll hervorgehen, welche über die bisherige Installation hinausgehenden Änderungen oder Ergänzungen an den IT-Verfahren und Systeme erforderlich sind. Bei der Berechnung des Aufwands ist der HABIT mit einzubeziehen.

 

  1. Nach erfolgreicher Vergabe und einer Analyse der Ausgangssituation hat der beauftragte Berater / das beauftragte Unternehmen einen verbindlichen Projektplan mit Zeitplan, Ressourcenverbräuchen und definierten Zwischenzielen vorzulegen.

 

  1. Soweit absehbar ist, dass der vereinbarte Kostenrahmen durch den Auftragnehmer schuldhaft überschritten wird, fasst der Rat auf Basis des vorliegenden Projektplans erneut einen Beschluss über Art und Umfang der weiteren Beauftragung.

 

  1. Es ist ein Controlling/Berichtswesen vorzusehen. Dem Rat ist vierteljährlich ein Statusbericht vorzulegen. Dieser Statusbericht beinhaltet u.a. die Angaben zum Projektfortschritt und bisher verbrauchten Ressourcen (Kosten und interne Aufwände) sowie die Restaufwände. Soweit von den im Projektplan niedergelegten Planzahlen abgewichen wird, ist dem Rat/HFA unaufgefordert und unverzüglich schriftlich darüber zu berichten.

 



* 1. Projektplanung, -initialisierung, Zieldefinition, Qualitätsstandards, Rahmenbedingen für Anpassungen an das Haushaltssystem bzw. weitere IT-Verfahren

2. Prototyp und Muster für einen Fachbereich(steil)

3. Durchführung in „n“ definierten Etappen

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen