13.04.2011 - 3 Einführung eines wirkungsorientierten Haushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 13.04.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Gerbersmann erläutert kurz Inhalt und Ziele eines
wirkungsorientierten Haushaltes und zieht einen Vergleich zwischen NKF und
Kameralistik.
Bei der wirkungsorientierten Vorgehensweise
handelt es sich um eine neue Form des kommunalen Haushaltes, welche in ganz NRW
noch nicht praktiziert wird. Lediglich die Nachbarkommune Herdecke befindet
sich derzeit in einem Projekt zur Umsetzung. In den Städten Bochum und Dortmund
werden Überlegungen zur Umsetzung angestellt. Herr Gerbersmann berichtet
über den Austausch bei der letzten Besprechung der Kämmerer bei der Bezirksregierung
Arnsberg zu dieser Thematik. Die Kämmerer waren sich einig, dass das NKF durch
einen wirkungsorientierten Haushalt mit mehr Inhalt und Transparenz,
insbesondere auch für die politischen Gremien, gefüllt werden kann. Weiter
bestand auch Einigkeit darin, den Weg zu einem wirkungsorientierten Haushalt durch
ein externes Unternehmen begleiten zu lassen. Es ist erforderlich, hier eine
Hilfestellung durch Dritte zu erhalten, um Produkte definieren zu können, damit
die gewünschten Ziele und Kennzahlen unter Berücksichtigung der möglichen
Mitteleinsätze und einer bestimmten Qualität erreicht werden können.
Weiter nimmt Herr Gerbersmann zum Antrag
der Fraktion B90/Die Grünen Stellung,
der als Tischvorlage den Mitgliedern des Betriebsausschusses ausgehändigt
wurde. Seitens der Verwaltung ist, entsprechend des Antrags, beabsichtigt, die
Einführung unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Belange stufenweise zu
beauftragen. Herr Gerbersmann sieht es unkritisch, dem Rat der Stadt
Hagen die Auftragsvergabe zur Genehmigung vorzulegen und über den Verlauf im Rahmen
eines Controllings bzw. Berichtswesens zu informieren. Schwierigkeiten bestehen
für Herrn Gerbersmann darin, die Höhe der erforderlichen Softwarekosten
zu ermitteln. Derzeit ist absolut unbekannt, welche Anforderungen im Hinblick
auf eine neue Gliederung und der damit verbundenen Umstellungsarbeiten an das
Haushaltssystem nach Abschluss des Projektes bestehen. Ohne diese Angaben ist
jedoch eine exakte und begründete Ermittlung nicht möglich.
Herr Thurau weist auf die Informationen zum Berichtswesen der letzten Sitzung hin. Derzeit
können noch keine Aussagen über die Softwareprodukte für das generelle Berichtswesen
getätigt werden, da man sich hier noch vor der eigentlichen Testphase befindet.
Während der Testphase der Software wird jedoch auch geprüft, inwieweit mit der
Software ein Berichtswesen des
wirkungsorientierten Haushaltes bedient werden kann. Herr Thurau wird
über die Testergebnisse zu gegebener Zeit informieren.
Herr Jones hofft, dass das Ziel, feste Kennzahlen zu definieren, mehrheitsfähig
durch die politischen Gremien getragen wird. Zu Punkt 6 des Antrages führt Herr
Jones aus, dass nicht ersichtlich ist, wie der Betrag von 100.000 €
ermittelt wurde und welche Bestandteile hier enthalten sind.
Frau Metz stellt dar, dass zum heutigen Zeitpunkt zu viele ungeklärte Fragen
vorhanden sind. Derzeit ist nicht klar, wie und wann sich der HABIT hier
einbringen muss und welche finanziellen, personellen bzw. organisatorischen
Anforderungen mit der Durchführung verbunden sind. Der momentan bestehende
Informationsbedarf seitens der SPD-Fraktion zu dieser Thematik ist groß. Frau
Metz bittet daher, die Beratung und Beschlussfassung der Vorlage bis zur
Klärung der Einzelheiten zurückzustellen.
Herr Gerbersmann weist erneut darauf hin, dass die nachgefragten
Einzelheiten erst im späteren Prozessablauf geklärt werden können. Herr
Gerbersmann bittet weiter, grundsätzliche Fragestellungen zur Thematik im
Rat der Stadt Hagen zu klären und nicht die Fachausschüsse zu belasten.
Frau Metz empfindet es als leichtsinnig, in der derzeitigen Haushaltslage ohne
fundierte Erkenntnisse, Mittel in Höhe von 500.000 € auszugeben. Frau
Metz bittet erneut, die Vorlage
zurückzustellen.
Herr Böhm bestätigt die Aussagen der Herren Gerbersmann und Thurau und äußert,
dass eine Ermittlung des Aufwandes zu Recht nicht möglich ist, da sich die zu
klärenden Einzelheiten erst im Verlauf des Projektes zeigen werden.
Herr Jones fragt nach dem Ablauf der Beschlussfassung. Seiner Auffassung nach besteht
nur zu Punkt 6 des Antrages Unstimmigkeit zwischen den Mitgliedern Betriebsausschusses.
Herr Grzeschista führt aus, dass die Beschlussfassung noch offen
ist. Weiter stellt Herr Grzeschista fest, dass Einigkeit darin besteht,
die generellen Kennzahlen zukünftig zu verbessern. Nach seinem Kenntnisstand ist
bundesweit ein wirkungsorientierter Haushalt bisher nur bei kleineren Gemeinden
realisiert. In Großstädten ist dieses Modell noch nicht erfolgreich umgesetzt.
Seiner Auffassung nach ist es sinnvoll, in der heutigen Sitzung noch keinen
Beschluss zu fassen. Damit ist nicht beabsichtigt, das Verfahren zu beenden,
sondern vielmehr die Möglichkeiten für ein kostengünstiges, effektives und
gemeinschaftlich zu tragendes Ergebnis für die Stadt Hagen zu schaffen. Herr
Grzeschista fehlt in der Vorlage die detaillierte Ausführung der Ziele und
in welchem Zeitraum diese erreicht werden müssen. Herr Grzeschista
berichtet über ein Mitglied der KDN, welches sich bereits mit dieser Thematik
auseinander gesetzt hat. Er befürwortet, die Zeit bis zur nächsten Sitzung zu
nutzen, um Optionen und Fachmeinungen zu recherchieren. Seiner Auffassung nach
widerspricht die hier gewünschte Vorgehensweise der sonst üblichen Vorgehensweise
bei Mitteleinsätzen.
Herr Gerbersmann führt
aus, dass bereits heute beliebige Kennzahlen geliefert werden können. Diese
wurden jedoch, insbesondere durch die SPD-Fraktion, als nicht ausreichend
dargestellt. Soweit seitens der Betriebsausschussmitglieder die Zeit bis zur
nächsten Sitzung am 24.05.2011 zur Meinungsbildung benötigt wird, sollte diese
Zeit eingeräumt werden. Herr Gerbersmann glaubt nicht, dass die
Vertagung weitere Erkenntnisse auf die Höhe der erforderlichen Softwarekosten
bringen wird. Zur Höhe der Projektkosten führt Herr Gerbersmann aus,
dass auf Wunsch des Rates der Stadt Hagen die Personalkosten in den
Gesamtbetrag aufgenommen wurden.
Herr Böhm stellt die Frage, welchen Mehrgewinn an Erkenntnissen eine Vertagung im Vergleich zum heutigen Stand
bringen wird. Auch weiter detaillierte Zahlen werden unverbindlich sein, da zu
Beginn des Projektes nicht konkret ausgesagt werden kann, welcher Aufwand mit
dem Projekt verbunden sein wird.
Herr Grzeschista weist auf die Einführung eines neuen
Berichtswesens und die Durchführung des Controllings durch die HVG hin.
Gegebenfalls besteht die Möglichkeit, gleiche Programmteile gemeinschaftlich zu
nutzen und diese nicht zusätzlich und separat für einen wirkungsorientierten
Haushalt beschaffen zu müssen. Herr Grzeschista führt weiter aus, dass noch
abschließend durch den Rat der Stadt Hagen zu klären ist, welche definitiven
Zielsetzungen mit der Einführung eines
wirkungsorientierten Haushaltes verbunden ist und appelliert, die Vorlage bis
zur nächsten Sitzung zurückzustellen.
Herr Thurau erläutert, dass, vor der Entscheidung einer Softwarebeschaffung,
zunächst die Entscheidung generell für die Einführung zu treffen ist. Unter welchen Rahmenbedingungen später ein
Softwareeinsatz erfolgen muss, ist heute nachrangig.
Herr Böhm äußert, dass bereits seit Ende 2010 über die Einführung eines wirkungsorientierten
Haushaltes in den politischen Gremien diskutiert wird und sich die Mitglieder
einig waren, dass die Verwaltung diesen Weg gehen soll. Sinn und Zweck des wirkungsorientierten
Haushaltes ist doch insbesondere, die Mitglieder der politischen Gremien in die
Lage zu versetzen, transparente Kennzahlen zu erhalten, um diese bei ihren
Entscheidungen einfließen lassen zu können. Herr Böhm fragt, ob die
Rückstellung der Vorlage bis zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses
Nachteile, auch gegenüber Partnern wie z.B. die NRW Bank, mit sich bringt. Gerade die NRW Bank hat
bereits großes Interesse an einem umgehenden Projektbeginn signalisiert, da die
Sicherheit bei den kommunalen Finanzen eine immer größere Rolle spielt. Nur mit
dem Instrument eines wirkungsorientierten Haushaltes werden die Kommunen in die Lage versetzt, einen
adäquaten Haushalt zu definieren, den Weg der Entschuldung einzuschlagen und
weitere Potenziale zu erkennen. Weiter führt Herr Böhm aus, dass er die geäußerten Schwierigkeiten nicht
nachvollziehen kann. Auch die Personalkosten könnten, analog zu den Softwarekosten,
zum heutigen Zeitpunkt nicht explizit benannt werden. Daher schlägt Herr
Böhm vor, den Beschluss entsprechend der Vorlage zu fassen und diesen um
den Zusatz zu ergänzen, dass die Verwaltung jegliche Veränderungen der
Software- bzw. Personalkosten
detailliert skizziert und zur
Genehmigung vorlegen muss. So wird zumindest ein Rahmen geschaffen, auf dessen
Basis mit dem Projekt begonnen werden könnte.
Herr Gerbersmann bestätigt die Ausführungen von Herrn Grzeschista
in Bezug auf die erforderlichen Definitionen zur Zielsetzungen eines
wirkungsorientierten Haushaltes durch den Rat der Stadt Hagen. Leider wurde
seit Einsatz des NKF keine Einigung hergestellt, auf welcher Grundlage
transparente Kennzahlen zum Finanzmanagement geliefert werden sollen. Herr
Gerbersmann führt weiter aus, dass, nach
wie vor, die ständige Forderung der transparenten und verständlichen
Darstellung des Haushaltes durch die politischen Gremien besteht. Mit Einsatz
des wirkungsorientierten Haushaltes soll dieser Forderung nachgekommen werden.
Die Durchführung des Projektes unter Beteiligung einer externen
Unternehmungsberatung ist dahingehend wichtig, dass mit deren Hilfe ein
definiertes Zielsystem mit entsprechenden Kennzahlen einvernehmlich aufgebaut
wird. Abschließend erläutert Herr Gerbersmann, dass auch hier eine
politische Grundsatzentscheidung des Rates getroffen werden muss. Er geht davon
aus, soweit die Entscheidung auf die nächste Betriebsausschusssitzung vertagt
wird, dass sich die heutige Erkenntnislage nicht verändert und eine weitere,
inhaltsgleiche Diskussion folgen wird.
Herr Steinwender bestätigt nach der vorangegangenen Diskussion,
dass die Kalkulation der Softwarekosten aufgrund der derzeitigen Sachstandslage
nicht möglich ist und er die angegebene Kalkulationsgröße der
Softwarekosten in Höhe von 100.000
€ nun auch als reinen Platzhalter ansieht.
Frau Metz stellt entgegen der Ausführungen von Herrn Böhm richtig, dass die
Politik grundsätzlich mit der Umsetzung des Projektes einverstanden ist. Es ist
aber zu berücksichtigen, dass mit der
Umsetzung personelle und finanzielle Mittel verbunden sind. Diese können zum
derzeitigen Zeitpunkt nicht definitiv benannt werden. Von daher ist hier die
tiefer gehende Informationsbeschaffung erforderlich, um anschließend eine Entscheidung
treffen zu können.
Herr Grzeschista zitiert
aus der Vorlage, dass eine flächendeckende Einführung im Jahr 2015 erfolgen
soll und stellt fest, dass die Vorlage keine Aussage enthält, mit welchem
System bis 2015 gearbeitet werden soll. Mit Blick auf den angegebenen
Einführungszeitraum hält Herr Grzeschista eine Verschiebung der Beratung
und Beschlussfassung auf die nächste Betriebsausschuss-Sitzung für machbar.
Der Betriebsausschuss HABIT stellt die Vorlage zurück und betrachtet die heutige Einbringung als 1. Lesung. Eine abschließende Beratung und Beschlussfassung soll in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses HABIT am 24.05.2011 folgen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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