Beschlussvorlage - 0441/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.                  Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.

2.                  Die Planung wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.

3.                  Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den genannten freien Trägern Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu schließen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Zur Entwicklung einer verbindlichen Kindergartenbedarfsplanung zur Umsetzung der im Oktober 2007 zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen geschlossenen „Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ wurden Mitte März und Ende April mit allen Trägern Hagener Kindertageseinrichtungen Gespräche über mögliche Entwicklungsperspektiven geführt. Die vorgelegte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zeigt das erfolgreiche Bemühen aller Beteiligten, die von der Landesregierung bis 2013 festgelegte Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren in Höhe von 32% auch für Familien in Hagen umzusetzen.

 

Begründung

Zur Entwicklung einer verbindlichen Kindergartenbedarfsplanung zur Umsetzung der im Oktober 2007 zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen geschlossenen „Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ wurden Mitte März und Ende April mit allen Trägern Hagener Kindertageseinrichtungen Gespräche über mögliche Entwicklungsperspektiven geführt. Die Gespräche fanden auf Grundlage nachfolgender Eckpunkte statt:

 

Ø      Abbau nicht mehr erforderlicher Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren

Ø      Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren entsprechend der Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes (von der Gesamtausbauquote von 32% sind 70% in Kindertageseinrichtungen zu realisieren)

Ø      Feststellung der finanziellen Bedarfe im Zusammenhang mit dem U-3 Ausbau (Zuschussbedarf bei Investitionen und Betriebskosten)

 

Um zu einer verbindlichen Kostenkalkulation zu kommen, wurden die Träger in den Gesprächen darauf hingewiesen, alle für die nächsten Jahre erforderlichen Zuschussbedarfe in ihre Kalkulationen einfließen zu lassen. Nachverhandlungen mit einzelnen Trägern sind nicht mehr vorgesehen. Des Weiteren wurde abgesprochen, dass Entscheidungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen und zu finanziellen Unterstützungsbedarfen unter Berücksichtigung der Zeitschiene für die Beantragung der Bundesmittel (30.06.2010) zeitnah erfolgen werden. Die Träger werden anschließend über das weitere Vorgehen informiert.

Die vorgelegte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zeigt das erfolgreiche Bemühen aller Beteiligten die von der Landesregierung festgelegte Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren in Höhe von 32% auch für Familien in Hagen umzusetzen. Bei Realisierung aller in der Anlage aufgeführten Maßnahmen wird die vorgegebene Versorgungsquote von 22,4 % Bedarfsdeckung im Bereich der Kindertageseinrichtungen (Restabdeckung in Höhe von 9,6% in Tagespflege) zum Kindergartenjahr 2013/2014 erreicht. Da die baulichen Gegebenheiten, die Lage und die möglichen Ausbaukapazitäten der Kindertageseinrichtungen unter Zugrundlegung des geforderten Raumprogramms für die U- 3 Betreuung an die Grenzen der Entwicklung gestoßen sind, wird auch eine Überbelegung im Gruppentyp 1 (vgl. Seite 6/ 7) in die Kalkulation einbezogen. Dadurch bietet sich eine geeignete Möglichkeit dem Bedarf entsprechend sozialräumlich flexibel agieren zu können. Der Bau zusätzlicher, neuer Kindertageseinrichtungen ist nicht nur aus finanziellen Gründen (zusätzlicher Investitionsbedarf ca. 3,2 Millionen Euro) außer acht gelassen worden. Vielmehr ist zunächst die prognostizierte demografische Entwicklung im U-3 Bereich zu verfolgen. Sollten sich durch einen geringer ausfallenden demografischen Rückgang neue Anforderungen stellen, ist darauf zeitnah zu reagieren. Nach jetziger Einschätzung sind jedoch langfristig keine höheren Bedarfe zu erwarten. In Ergänzung zur institutionellen Betreuung in Kindertageseinrichtungen wird zur Erreichung der vorgegebenen Gesamtausbauquote in Höhe von 32% auch der Ausbau der Kindertagespflege vorangetrieben.

 

Zur Absicherung der Betreuung in den nicht- städtischen Kindertageseinrichtungen wurde von einigen Trägern Unterstützung bei der Finanzierung der Trägeranteile und der Realisierung der baulichen Notwendigkeiten gefordert. Diese Forderungen sind aufgrund der Stellungnahme der Landesregierung über freiwillige Leistungen von Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung befinden (vgl. Seite 10), zunächst mit der Kommunalaufsicht abzustimmen. Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht  werden aus Gründen der Planungssicherheit mit den Trägern Förderverträge abgeschlossen.

 

Unter Berücksichtigung der Konsolidierung bei den städtischen Kindertageseinrichtungen in Form von Personalkosteneinsparungen und Objektkostensenkung durch die Schließungen kleiner Einrichtungen sind die Ausgaben für die U- 3 Betreuung im Bereich der Betreuung in Kindertageseinrichtungen ungefähr auf dem Niveau der GTK- Ausgaben zu halten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

33.216.742,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

17.472.517,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

15.744.225,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

3650

Aufwandsart

 

Produkt:

1.36.50.01

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht bezogen auf die Zahlung freiwilliger Leistungen, ist in Fällen einer Leistung von Investitionskostenzuschüssen ein Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

 

Die Einsparungen durch Schließung von Kindertageseinrichtungen müssen im Hinblick auf deren bilanzielle Auswirkungen gesondert betrachtet werden.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.05.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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25.05.2010 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.                  Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.

2.                  Die Planung wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.

3.                  Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den freien Trägern Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Abstimmung  vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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26.05.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Geänderter Beschlussvorschlag!

 

Beschluss:

 

   Die Planung wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.

 

Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den genannten freien Trägern Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

      

 

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26.05.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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26.05.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.                  Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.

2.                  Die Planung wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.

3.                  Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den freien Trägern Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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27.05.2010 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

1.                  Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.

2.                  Die Planung wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.

3.                  Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den genannten freien Trägern Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu schließen.

 

Änderung:

 

Zu 3. wurde das Wort „genannten“ entfernt. Der Satz lautet nun wie folgt:

 

Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den freien Trägern     Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu schließen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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01.06.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

1.                  Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.

2.                  Die Planung wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.

3.                  Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den freien Trägern Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen