26.05.2010 - 6.2 Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Versteeg-Schulte vom Fachbereich Jugend und Soziales erläutert kurz die Eckpunkte der Vorlage und stellt mit wenigen Worten die Veränderungen für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl vor, die im Maßnahmenplan auf der Seite 36 festgeschrieben sind.

 

Frau Köppen spricht Dank und Anerkennung für die akribische Aufbereitung der Zahlenwerte für die einzelnen Stadtteile aus. Damit seien die vorhandenen Angebote, die Gestaltung der einzelnen Sozialräume und wie gesteuert werde, gut nachvollziehbar.  Begrüßenswert sei auch, dass an dem hohen Prozentsatz für den Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren festgehalten werde. 

 

Frau Priester-Büdenbender möchte zur Vorlage auf der Seite 34 zum Punkt 7.3 wissen, ob sich die für den Sozialraum Dahl/Priorei/Rummenohl abzubauenden 3 Plätze für unter 3-Jährige auf einen Kindergarten beziehen. Oder verteile sich diese Zahl auf alle 3 vorhandenen Kindergärten? Ferner, welche Auswirkungen dies für die Einrichtungen habe, wie zum Beispiel die Schließung einer dieser Einrichtungen.

 

Frau Versteeg-Schulte kann gegenwärtig keine Aufschlüsselung dieser 3 Plätze geben und sagt eine Klärung der Frage zu. Hintergrund sei hier aber nicht die Absicht eine Einrichtung schließen.

 

Einzelne Fragen werden hinreichend beantwortet.

 

So könne man dankbar sein, dass beabsichtigt ist, den Kindergartenbedarf - auch im Hinblick auf die Haushaltslage der Stadt - so vorzuhalten.

Ferner schlägt Herr Dahme vor, den Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu übernehmen.

 

Beratungsbedarf besteht nicht, sodass wie folgt beschlossen wird: 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.                  Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.

2.                  Die Planung wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.

3.                  Bei Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den freien Trägern Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage